Über unsere politische Arbeit
Die Pflegekammer – das sind wir – die Pflegefachpersonen. Nur wir selbst können die Zukunft der Pflege gestalten. Dafür brauchen wir politischen Einfluss.
Die Mitglieder der Kammerversammlung bündeln die Gesamtinteressen aller Kammermitglieder und vertreten diese in der Politik zum Beispiel durch Presse-, Öffentlichkeits- oder Gremienarbeit.
Außerdem legt das Gremium die Grundlagen des Berufsstandes fest, im Rahmen der Berufsordnung sowie der Fort- und Weiterbildungsordnungen.
Die Basis für unsere Einflussnahme bildet das Heilberufsgesetz. Darin ist unser gesetzlich festgeschriebener Auftrag verankert, den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und Empfehlungen auszusprechen. Das bedeutet, dass die Pflegekammer bei allen die Pflege betreffenden Neuerungen mitarbeitet und auf alle pflegepolitischen Entwicklungen Einfluss nimmt. Gleichzeitig sind die öffentlichen Stellen verpflichtet, die Pflegekammer zu hören und mit ihr zusammenzuarbeiten.
Stellungnahmen der Pflegekammer NRW
Ein Weg, Einfluss zu nehmen, sind unsere Stellungnahmen zu Themen der professionellen Pflege. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen bekommt regelmäßig Anfragen von Behörden und Organisationen, zu unterschiedlichen Themen der professionellen Pflege Stellung zu beziehen.
Positionspapier zur Haltung der Pflegekammer gegen Extremismus, Rassismus und Diskriminierung
6. Juni 2024
Die Geschichte der Pflege in der Zeit des Nationalsozialismus hat gelehrt, wie die zentralen Werte der Nächstenliebe und Fürsorge durch gesellschaftliche Aktivitäten fremdbestimmt und sukzessive umgedeutet wurden. Würde, Autonomie, Selbstbestimmung und Individualität prägen das Professionsverständnis und zuletzt das Menschenverständnis von Pflegenden. Aus diesem Grund muss der Berufsstand pflegepolitische Haltungen zeigen. Es darf nicht zugelassen werden, dass menschenverachtende Taten „stumm“ hingenommen werden.
Dieses Positionspapier wurde von der Kammerversammlung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen am 6. Juni 2024 beschlossen.
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