Die Einreichung der beglaubigten Berufsurkunde bei der Pflegekammer ist für Mitglieder gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dem Nachweis, dass das Mitglied zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt ist. Festgehalten ist diese Verpflichtung in der Meldeordnung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen.
Sie sollten uns innerhalb von 12 Monaten nach Ihrer Registrierung eine beglaubigte Kopie Ihrer Berufsurkunde unter Angabe der Mitgliedsnummer per Post zusenden. Bitte schicken Sie keine Originale!
Senden Sie den Brief an: Errichtungsausschuss Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Alte Landstraße 104, 40489 Düsseldorf