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Allgemeines zum Einreichen der amtlich beglaubigten Berufsurkunde und warum es notwendig ist
Mit Inkrafttreten der neuen Meldeordnung am 23.06.2023 ist es in der Regel ausreichend, dass Mitglieder der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen zum Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung eine Kopie ihrer Berufsausübungserlaubnis (Berufsurkunde) einreichen. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen behält sich vor bei berechtigtem Interesse eine amtliche Beglaubigung nachzufordern. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an und schicken Sie keine Originale!
Senden Sie den Brief an:
Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Alte Landstraße 104, 40489 Düsseldorf