Allgemeines zum Einreichen der amtlich beglaubigten Berufsurkunde und warum es notwendig ist

Die Einreichung der amtlich beglaubigten Berufsurkunde bei der Pflegekammer ist für Mitglieder gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dem Nachweis, dass das Mitglied zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt ist. Festgehalten ist diese Verpflichtung in der Meldeordnung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen.

Sie können uns das Dokument innerhalb von 12 Monaten nach Ihrer Registrierung per Post zusenden. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an und schicken Sie keine Originale!

Senden Sie den Brief an:
Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Alte Landstraße 104, 40489 Düsseldorf

In der Geschäftsstelle in Düsseldorf können Sie ohne Termin Ihre Berufsurkunde kostenlos beglaubigen lassen.

Wann? Jeden Dienstag 15–17 Uhr

Wo? Alte Landstraße 104, 40489 Düsseldorf

Wo kann ich meine Urkunde amtlich beglaubigen lassen?

Amtliche Beglaubigungen können von kommunalen Bürgerämtern, Gerichten und Bezirksregierungen durchgeführt werden. In der Regel erheben diese eine kleine Gebühr. Eine kostenlose Beglaubigung für diesen Zweck können Sie bei der Geschäftsstelle der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf anfertigen lassen.
Amtliche Beglaubigungen können nicht von kirchlichen Einrichtungen, Banken oder ähnlichen Stellen, die keine Behörde sind, erteilt werden.

Ich kann meine Urkunde nicht finden. Was nun?

Arbeitgeber oder Ausbildungsstätten verwahren häufig eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde in der Personalakte. Fragen Sie zunächst dort an. Ansonsten können Sie direkt die ausstellende Behörde kontaktieren. Diese archivieren Urkunden in der Regel 30 Jahre lang.
Berufsurkunden für Pflegefachpersonen werden in Nordrhein-Westfalen von örtlichen Gesundheitsämtern (>zur Übersicht) oder von Bezirksregierungen ausgestellt. Wenden Sie sich an die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die besuchte Pflegeschule ansässig ist.

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