Online vollständig anmelden
Jede Pflegefachperson aus Nordrhein-Westfalen ist gesetzliches Mitglied der Pflegekammer NRW. Damit Sie Ihre Rechte nutzen können, ist eine Anmeldung notwendig.
Am schnellsten können Sie Ihre Daten online vervollständigen. Dies ist zurzeit nur mit einem gültigen, deutschen Personalausweis möglich ist. Die Anleitung zum Mitgliederportal. Wir arbeiten derzeit an einer alternativen Lösung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung, um die Speicherung von Daten im Mitgliederportal ohne Personalausweis zu ermöglichen. Sollten Sie Unterstützung bei der Eingabe Ihrer Daten benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu: info@pflegekammer-nrw.de.
Alternativ können Sie uns den Meldebogen ausgefüllt per Post zusenden.
Nur angemeldete Mitglieder können die Kammerversammlung wählen oder sich selbst zur Wahl stellen!
Gerne möchten wir Ihnen ein paar Hinweise zur Nutzung des Mitgliederportals nennen:
✔️ Prüfen Sie Ihre Mitgliedsnummer. Diese finden Sie z.B. auf Ihrem Willkommensschreiben.
✔️ Prüfen Sie Ihr Passwort.
✔️ Die Funktion „Kennwort vergessen“ kann nur genutzt werden, wenn eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
✔️ Bei Verlust Ihrer Zugangsdaten oder Problemen beim Einloggen, wenden Sie sich bitte an info@pflegekammer-nrw.de.
✔️ Die Anleitung zum Mitgliederportal finden Sie hier ↗️.
Allgemeines zur Anmeldung
Wer?
Zur Anmeldung sind ausschließlich Pflegefachpersonen aufgefordert. Die Mitglieder der Kammerversammlung werden über freiwillige Mitgliedschaften von Auszubildenden, Pflegeassistenz- und Pflegehilfspersonen entscheiden.
Möchten Sie einen Antrag zur Prüfung Ihrer Pflichtmitgliedschaft stellen, nutzen Sie bitte unser Formular und senden uns dieses mit entsprechenden Nachweisen zu.
Warum?
Die rechtliche Grundlage für eine Anmeldung ist die Meldeordnung, die die Kammerversammlung beschlossen hat.
Wie?
Durch die Arbeitgebenden wurden über 220.000 potenzielle Mitglieder gemeldet und bereits durch die Pflegekammer NRW angeschrieben.
Berufsurkunde
Mit Inkrafttreten der neuen Meldeordnung am 23.06.2023 ist es in der Regel ausreichend, dass Mitglieder der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen zum Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung eine Kopie ihrer Berufsausübungserlaubnis (Berufsurkunde) einreichen.
Eine gültige Berufsausübungserlaubnis ist an folgenden Merkmalen zu erkennen:
• Siegel
• Unterschrift
• Wording „Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung“
Es ist darauf zu achten, dass die Kopie der Berufsausübungserlaubnis gut leserlich ist. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen behält sich vor bei berechtigtem Interesse eine amtliche Beglaubigung nachzufordern.
Weitere Informationen: Tipps zur Anmeldung und Infos zum Datenschutz finden Sie unter Downloads. Häufig gestellte Fragen werden im Bereich FAQ beantwortet.
WOFÜR ES GUT IST
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Weitere Funktionen
Das Portal befindet sich im Aufbau und wird um weitere nützliche Funktionen erweitert.