Registrieren

Online registrieren in nur 5 Minuten oder schriftlich mit dem Meldebogen

Jede Pflegefachperson aus Nordrhein-Westfalen ist gesetzliches Mitglied der Pflegekammer NRW. Damit Sie Ihre Rechte nutzen können, ist eine Registrierung notwendig.

Am schnellsten können Sie sich online registrieren, was allerdings nur mit einem gültigen, deutschen Personalausweis möglich ist. Alternativ können Sie uns den Meldebogen ausgefüllt per Post zusenden.

Nur registrierte Mitglieder können die Kammerversammlung wählen oder sich selbst zur Wahl stellen!

Berufsurkunde: Innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung sollten Sie eine Kopie Ihrer Berufsurkunde nachreichen.

Sie haben ein Anschreiben erhalten?

Nutzen Sie bitte für die Anmeldung im Mitgliederportal die Zugangsdaten aus der Betreffzeile.

Sie haben noch keine Zugangsdaten?

Kein Problem! Sie können sich diese jetzt im Mitgliederportal anlegen.

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Allgemeines zur Registrierung

Wer?
Zur Registrierung sind ausschließlich Pflegefachpersonen aufgefordert. Die Mitglieder der Kammerversammlung werden über freiwillige Mitgliedschaften von Auszubildenden, Pflegeassistenz- und Pflegehilfspersonen entscheiden.
Möchten Sie einen Antrag zur Prüfung Ihrer Pflichtmitgliedschaft stellen, nutzen Sie bitte unser Formular und senden uns dieses mit entsprechenden Nachweisen zu.

Warum?
Die rechtliche Grundlage für eine Registrierung ist die Meldeordnung die die Kammerversammlung beschlossen hat.

Wie?
Durch die Arbeitgebenden wurden über 200.000 potenzielle Mitglieder gemeldet und bereits durch die Pflegekammer NRW angeschrieben.

Berufsurkunde
Mit Inkrafttreten der neuen Meldeordnung am 23.06.2023 ist es in der Regel ausreichend, dass Mitglieder der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen zum Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung eine Kopie ihrer Berufsausübungserlaubnis (Berufsurkunde) einreichen.
Eine gültige Berufsausübungserlaubnis ist an folgenden Merkmalen zu erkennen:
• Siegel
• Unterschrift
• Wording „Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung“
Es ist darauf zu achten, dass die Kopie der Berufsausübungserlaubnis gut leserlich ist. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen behält sich vor bei berechtigtem Interesse eine amtliche Beglaubigung nachzufordern.

Weitere Informationen: Tipps zur Registrierung und Infos zum Datenschutz finden Sie unter Downloads. Häufig gestellte Fragen werden im Bereich FAQ beantwortet.

Beitrag: Die Kammer bleibt für alle Mitglieder bis auf Weiteres beitragsfrei. Das Land Nordrhein-Westfalen garantiert eine Anschubfinanzierung bis zum Jahr 2027. Durch die Förderung wird der Aufbau erheblich erleichtert. Über die Beitragsordnung werden Mitglieder der Kammerversammlung beraten und entscheiden.
DAS WICHTIGSTE GEBÜNDELT

Mitgliederanschreiben

Dieses Anschreiben erhalten alle Pflegefachpersonen aus NRW per Post. Darin werden sie über die Kammer sowie die Registrierung informiert.
Es beinhaltet: Aufforderung zur Registrierung, Meldebogen für die schriftliche Registrierung und eine Anleitung zur Online-Registrierung.

Zum aktuellen Mitgliederanschreiben.

STAND: 20. September 2023

105.186 Mitglieder vollständig registriert

Für eine vollständige Registrierung muss der Meldebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns übermittelt werden. Als Bestätigung ihrer Mitgliedschaft erhalten vollständig registrierte Mitglieder ein Willkommensschreiben mit ihrer gültigen Mitgliedsnummer.

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Die Zukunft der Pflege liegt in unseren Händen – Eine Verantwortung mit vielen Vorteilen. Die Registrierung ist ein notwendiger Teil davon.