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Online vollständig anmelden

Jede Pflegefachperson aus Nordrhein-Westfalen ist gesetzliches Mitglied der Pflegekammer NRW. Damit Sie Ihre Rechte nutzen können, ist eine Anmeldung notwendig.

Am schnellsten können Sie Ihre Daten online vervollständigen. Dies ist zurzeit nur mit einem gültigen, deutschen Personalausweis möglich ist. Die Anleitung zum Mitgliederportal. Wir arbeiten derzeit an einer alternativen Lösung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung, um die Speicherung von Daten im Mitgliederportal ohne Personalausweis zu ermöglichen. Sollten Sie Unterstützung bei der Eingabe Ihrer Daten benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu: info@pflegekammer-nrw.de.

Alternativ können Sie uns den Meldebogen ausgefüllt per Post zusenden.

Nur angemeldete Mitglieder können die Kammerversammlung wählen oder sich selbst zur Wahl stellen!

Reichen Sie bitte eine Kopie Ihrer Berufsurkunde ein.

Sie haben ein Anschreiben erhalten?

Nutzen Sie bitte für die Anmeldung im Mitgliederportal die Zugangsdaten aus der Betreffzeile.

Sie haben noch keine Zugangsdaten?

Kein Problem! Sie können sich diese jetzt im Mitgliederportal anlegen.

ZUM MITGLIEDERPORTAL

Allgemeines zur Anmeldung

Wer?
Zur Anmeldung sind ausschließlich Pflegefachpersonen aufgefordert. Die Mitglieder der Kammerversammlung werden über freiwillige Mitgliedschaften von Auszubildenden, Pflegeassistenz- und Pflegehilfspersonen entscheiden.
Möchten Sie einen Antrag zur Prüfung Ihrer Pflichtmitgliedschaft stellen, nutzen Sie bitte unser Formular und senden uns dieses mit entsprechenden Nachweisen zu.

Warum?
Die rechtliche Grundlage für eine Anmeldung ist die Meldeordnung, die die Kammerversammlung beschlossen hat.

Wie?
Durch die Arbeitgebenden wurden über 220.000 potenzielle Mitglieder gemeldet und bereits durch die Pflegekammer NRW angeschrieben.

Berufsurkunde
Mit Inkrafttreten der neuen Meldeordnung am 23.06.2023 ist es in der Regel ausreichend, dass Mitglieder der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen zum Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung eine Kopie ihrer Berufsausübungserlaubnis (Berufsurkunde) einreichen.
Eine gültige Berufsausübungserlaubnis ist an folgenden Merkmalen zu erkennen:
• Siegel
• Unterschrift
• Wording „Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung“
Es ist darauf zu achten, dass die Kopie der Berufsausübungserlaubnis gut leserlich ist. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen behält sich vor bei berechtigtem Interesse eine amtliche Beglaubigung nachzufordern.

Weitere Informationen: Tipps zur Anmeldung und Infos zum Datenschutz finden Sie unter Downloads. Häufig gestellte Fragen werden im Bereich FAQ beantwortet.

Beitrag: Die Kammer bleibt für alle Mitglieder bis auf Weiteres beitragsfrei. Das Land Nordrhein-Westfalen garantiert eine Anschubfinanzierung bis zum Jahr 2027. Durch die Förderung wird der Aufbau erheblich erleichtert. Über die Beitragsordnung werden Mitglieder der Kammerversammlung beraten und entscheiden.
DAS WICHTIGSTE GEBÜNDELT

Mitgliederanschreiben

Dieses Anschreiben erhalten alle Pflegefachpersonen aus NRW per Post. Darin werden sie über die Kammer sowie die Anmeldung informiert.
Es beinhaltet: Aufforderung zur Anmeldung, Meldebogen für die schriftliche Anmeldung und eine Anleitung zur Online-Anmeldung.

Zum aktuellen Mitgliederanschreiben.

STAND: 13. März 2024

108.268 Mitglieder vollständig angemeldet

Für eine vollständige Anmeldung muss der Meldebogen ganz ausgefüllt und unterschrieben an uns übermittelt werden. Als Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie ein Willkommensschreiben mit Ihrer gültigen Mitgliedsnummer.

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Die Zukunft der Pflege liegt in unseren Händen – Eine Verantwortung mit vielen Vorteilen. Die Anmeldung ist ein notwendiger Teil davon.