Unsere Berufsordnung legt erstmalig in NRW die Rechte, Pflichten, Aufgaben, aber auch Verantwortungen für die Pflegefachpersonen fest. Sie wird eine Orientierung für den beruflichen Alltag geben und auch Hinweise zum Verhalten der Pflegefachpersonen gegenüber Patient*innen, Bewohner*innen und Klient*innen sowie gegenüber Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen bieten.
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist durch das Heilberufsgesetz (HeilBerG ↗) verpflichtet, eine Berufsordnung zu erstellen. Dieses Gesetz bildet auch die Grundlage für die Berufsordnung.

Mitgliederbeteiligung

Um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an ihrer Berufsordnung zu beteiligen, wurden sieben Regionalkonferenzen angeboten, bei denen viele Aspekte gemeinsam diskutiert werden konnten. Im Anschluss wurden die Anregungen in den Entwurf der Berufsordnung eingearbeitet und dieser anschließend in die internen Gremien der Pflegekammer zur ersten Prüfung gegeben. Um erneut allen die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen, steht der aktuelle Entwurf der Berufsordnung ↗️​ sowie das Prüfdokument zur Verhältnismäßigkeitsprüfung ↗️​ für vier Wochen bis zum 31.12.24 auf der Webseite zu Verfügung.
Kommentare und Anregungen zum Entwurf der Berufsordnung können an pbe@pflegekammer-nrw.de gesendet werden.

Mehr zur Berufsordnung in unserem Podcast PFLEGESTÄRKE Episode 39 ↗ und in der Fachinformation #4|2023 ↗. Die Präsentation, die auf den Regionalkonferenzen gezeigt wurde ↗️​.


 

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Dieses Jahr geht es los! Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen entwickelt mit den Mitgliedern die Berufsordnung. Das Erstellen einer Berufsordnung ist eine primäre Aufgabe einer Kammer. Federführend sind Ilka Mildner und Leah Dörr aus dem Vorstand der Kammerversammlung. Dazu wurden Regionalkonferenzen in ganz NRW durchgeführt. Wie diese gestaltet wurden und was alles eine Berufsordnung beinhaltet, sehen Sie hier.