Der Bildungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat im Frühjahr 2023 seine Arbeit aufgenommen. In nur acht Monaten wurde eine neue Weiterbildungsordnung für Pflegefachpersonen in NRW erarbeitet (WBO). Der Entwurf konnte am 24. Oktober 2023 von der Kammerversammlung ↗ verabschiedet werden. Das ist ein großer Schritt für unsere berufsständische Selbstverwaltung. Erstmals wird in Nordrhein-Westfalen die Weiterbildung von Pflegefachpersonen für Pflegefachpersonen geregelt. Der Entwurf der WBO ist in sehr kurzer Zeit und in sehr guter Zusammenarbeit aller Fraktionen der Kammerversammlung entstanden.
Die WBO trat am 1. Januar 2024 in Kraft.


Weiterbildung Aktuell

Es ist geplant, die Weiterbildungsstätten einzuladen, um zu organisatorischen Fragen von Prüfungen und Zertifizierungen in den Austausch zu kommen.

Im Jahr 2024 werden weitere Fachweiterbildungen in die Weiterbildungsordung erarbeitet.


Weiterbildungsordnung

Die Weiterbildungsordnung regelt vorerst fünf Weiterbildungen:

o Fachweiterbildung in der Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
o Fachweiterbildung in der pädiatrischen Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
o Fachweiterbildung für Psychische Gesundheit
o Fachweiterbildung Pflege im Operationsdienst
o Fachweiterbildung in der Hygiene und Infektionsprävention

Die Arbeit an und mit der WBO geht weiter. Sie wird vom Bildungsausschuss, einem Organ der Kammerversammlung, organisiert. Die Arbeit geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand, dem Präsidium und der Geschäftsstelle. Auch mit unseren Mitgliedern und anderen Organisationen stehen wir dazu im engen Austausch.
Die Weiterbildungsordnung finden sie hier ↗ und unter Amtliche Bekanntmachungen ↗. Zur Weiterbildungsordnung wurde ein didaktischer Begründungsrahmen erarbeitet, den wir ebenfalls hier zur Verfügung stellen ↗.


Weiterbildung Praxisanleitung

Um eine zukunftsorientierte und qualitätssichernde Fortbildung für die Praxisanleitung in der Pflegeausbildung zu schaffen, hat der Bildungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen beschlossen, auch hierfür eine Rahmenrichtlinie zu erarbeiten. Der Entwurf wurde von der Kammerversammlung am 24.10.2023 als „Empfehlende Richtlinie ↗“ beschlossen. Die Kammerversammlung möchte damit die politische Diskussion anregen und den Prozess zur Etablierung einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung für die Praxisanleitung in Nordrhein-Westfalen vorantreiben.
Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG↗) wurde die Zuständigkeit für diese Weiterbildung dem NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) übertragen. Die Pflegekammer und MAGS stehen zu diesem Thema in einem lösungsorientierten Austausch. Ziel ist die Übertragung der Regelung dieser Weiterbildung an die Pflegekammer NRW.


Verzeichnis der Weiterbildungsstätten NRW

Ein Novum stellt das zu erarbeitende Weiterbildungsstättenverzeichnis dar. Darin werden alle Bildungsstätten aufgelistet, die in Nordrhein-Westfalen Weiterbildungen anbieten. Die Pflegekammer wird damit erstmalig einen Gesamtüberblick über die Weiterbildungsstätten in NRW bieten.

Aktuelle Zahlen

Aktuell liegen der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen Meldungen von 50 Weiterbildungsinstituten vor. Dort werden Pflegefachpersonen in 60 Kursen qualifiziert.


Hintergrund zur WBO

Die Weiterbildungsordnung wird notwendig, da im Zuge der Errichtung der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen hoheitliche Aufgaben auf die Pflegekammer übertragen werden.
Grundlage für die Arbeit der Pflegekammer in Bezug auf die Weiterbildung der Pflegeberufe ist das Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (HeilBerG ↗). Hier ist in §54 festgelegt, dass die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2024 nach Maßgabe einer zu erlassenden Weiterbildungsordnung für die Weiterbildung der Kammermitglieder zuständig ist. Die bis dahin bestehenden Weiterbildungsverordnungen des Landes für Pflegefachpersonen werden durch die Weiterbildungsordnung der Pflegekammer aufgehoben.

Was ist eine Weiterbildungsordnung

Die Weiterbildungsordnung wird so gestaltet und umgesetzt, dass keines der Pflegesettings aus dem Blick gerät. Die Weiterbildungen sind auch für die Absolvent*innen der generalistischen Pflegeausbildung attraktiv. In der Weiterbildungsordnung werden sowohl formale als auch inhaltliche Vorgaben gemacht.
Aktuelle Entwicklungen der Digitalisierung und Technisierung werden genutzt. So erhalten die Weiterbildungsstätten die Möglichkeit, 49 % ihrer Lehrangebote in digitaler Form anzubieten und können sich dem Berufsalltag der Pflegefachpersonen annähern. Damit wird auch der Forderung nach einer kontinuierlichen Weiterentwicklung digitaler Kompetenzen (KMK 2017: Bildung in der digitalen Welt ↗; S. 8) Rechnung getragen.
Die WBO regelt auch die Zertifizierung von Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsgängen sowie die Berufung von Prüfungsausschüssen und die Ausstellung von Anerkennungsurkunden mit den entsprechenden Weiterbildungsbezeichnungen.
Im Begründungsrahmen ↗ fassen wir Begriffe und Gesetzestexte zusammen, um ein einheitliches Verständnis von Begriffen und Bedeutungen zu schaffen.
Pressemitteilung zur WBO ↗ | Weiterbildungsordnung ↗

Was sind die Ziele

Unsere Weiterbildungsordnung fördert die Flexibilität von Bildungsbiografien. Wir orientieren uns dabei am Prinzip eines „Baukastenmodells“ (vgl. Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe ↗, 2020). Die Module der Fachweiterbildungen bewegen sich auf mehreren Ebenen, die in der Regel aufeinander aufbauen. Ihre inhaltliche Ausgestaltung obliegt den Weiterbildungsstätten auf der Grundlage verbindlicher Rahmenvorgaben der WBO. Ziel ist es, für die Weiterbildungen die Vergleichbarkeit zwischen den von der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen zugelassenen Weiterbildungsstätten zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Evaluation der Weiterbildungen ein wichtiges Anliegen, um sowohl die Weiterbildungen als auch die Weiterbildungsordnung kontinuierlich zu verbessern. Damit wird der Grundstein für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung gelegt. Wir streben eine länderübergreifende Anerkennung von pflegerischen Weiterbildungen an, ohne dass vorher eine Evaluation stattfinden muss. Dieses Vorgehen ist ein bildungspolitisches Signal und vielleicht der Beginn bundeseinheitlicher, vergleichbarer Regelungen. Hierzu besteht eine rege Zusammenarbeit mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ↗.

Wie ist sie aufgebaut

Der Aufbau der in der WBO geregelten Weiterbildungen folgt dem Modularisierungsprinzip. Hierfür wird ein Modul definiert als „eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzen kann. Es ist qualitativ (Inhalte) und quantitativ (Leistungspunkte) beschreibbar und muss bewertbar (Prüfung) sein“ (§2 WBO der Pflegekammer NRW).

Wann tritt sie in Kraft

Die Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Weiterbildung weckt und erhält das Interesse am lebenslangen Lernen. Sie fördert das Bewusstsein für die Notwendigkeit, die eigenen Kompetenzen in der Verantwortung für die zu pflegenden Menschen und deren Zugehörigen zu erhalten, zu vertiefen und zu erweitern. Die Standards der beruflichen Weiterbildung in einem transparenten, durchlässigen und anschlussfähigen modularisierten System zu formulieren, gehört ab sofort zu den ureigenen Aufgaben der Profession Pflege und ihrer beruflichen Vertretung.“
Dr. Andreas Bock, Pflegepädagoge