Die Mitglieder der zukünftigen Kammerversammlung* werden die Gesamtinteressen aller Kammermitglieder bündeln und in der Politik vertreten z.B. durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder Gremienarbeit.
Außerdem legt das Gremium die Grundlagen des Berufsstandes fest, im Rahmen der Berufsordnung sowie der Fort- und Weiterbildungsordnungen.
Die Basis für unsere Einflussnahme bildet das Heilberufsgesetz. Darin ist unser gesetzlich festgeschriebener Auftrag verankert, den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung der Aufgaben zu unterstützen und Empfehlungen auszusprechen. Das bedeutet, dass die Pflegekammer bei allen die Pflege betreffenden Neuerungen mitarbeitet und auf alle pflegepolitischen Entwicklungen Einfluss nimmt. Gleichzeitig sind die öffentlichen Stellen verpflichtet, die Pflegekammer zu hören und mit ihr zusammenzuarbeiten.
*Das Gremium wird 2022 von den Kammermitgliedern gewählt.