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Titelbild: Minister Laumann beim Treffen mit dem Vorstand des Errichtungsausschusses

Bildnachweis: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

 

 

Der Errichtungsausschuss hat alle notwendigen Strukturen für die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen geschaffen. Aktuelle Hauptthemen sind die Kammerwahl und die Vorbereitung der ersten Kammerversammlung.

 

Düsseldorf, 23. September 2022 – Die 24. Sitzung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen am 21. September 2022 war von großer Bedeutung. Denn vor genau zwei Jahren hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) den Errichtungsausschuss berufen, erstmals eine Pflegekammer in NRW aufzubauen. Seit dieser Zeit haben 38 ehrenamtlich tätige Pflegefachpersonen gemeinsam mit der Geschäftsstelle, die heute bereits mehr als 20 Mitarbeitende zählt, alle notwendigen Strukturen für den Start der Pflegekammer in NRW geschaffen. Jetzt steht die Wahl der Kammerversammlung zwischen dem 15. und 31. Oktober unmittelbar bevor. Mit ihrer konstituierenden Sitzung am 16. Dezember wird die Pflegekammer NRW dann offiziell ihre Arbeit aufnehmen.

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen betonte bei einem gestrigen Treffen mit dem Vorstand: „Die seit zwei Jahren bestehende gute Zusammenarbeit werden wir mit der Kammerversammlung fortsetzen. Ich bin mir sicher, dass wir für die Berufsgruppe der Pflegenden nur mit dem berufsständischen Selbstverwaltungsorgan der Pflegekammer nachhaltige Verbesserungen schaffen. Deshalb mein Appell an alle wahlberechtigten Pflegefachpersonen in NRW: Gehen Sie wählen und nutzen Sie Ihr demokratisches Stimmrecht.“

Neben der bevorstehenden Wahl der Kammerversammlung war auch die Hauptsatzung der zukünftigen Pflegekammer ein zentrales Thema der Errichtungsausschuss-Sitzung. Die Hauptsatzung selbst wird dann von der gewählten Kammerversammlung offiziell diskutiert und verabschiedet werden. Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, erklärt: „Die Hauptsatzung ist wie das ‚Grundgesetz’ einer Kammer. Hier sind alle wichtigen Regeln fest verankert. Das betrifft im Wesentlichen den Aufbau sowie die Aufgaben innerhalb der Pflegekammer. So wird in der Hauptsatzung unter anderem auch die Größe und die Wahl des Vorstandes geregelt.“

Mit der Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen wird der Grundstein für die Selbstverwaltung aller in dem Bundesland tätigen Pflegefachpersonen gelegt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts setzt sich die zukünftige Pflegekammer für die beruflichen Angelegenheiten von Pflegefachpersonen ein und ist in entscheidenden Gremien und Landesausschüssen vertreten. Zu den elementaren Aufgaben der Pflegekammer NRW zählt neben der politischen Mitbestimmung auch die Festlegung von Berufsnormen im Rahmen einer Berufsordnung und einer beruflichen Fort- und Weiterbildungsordnung.

Sitzung des Errichtungsausschusses zum 2. Jahrestag des Bestehens v.l.n.r.: Jens Albrecht, Ludger Risse, Gudrun Haase-Kolkowski, Sandra Postel Bildnachweis: Errichtungsausschuss Pflegekammer NRW

 

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