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Der Errichtungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 per Vorstandsbeschluss folgendes festgelegt: Der Wahltag zur Kammerversammlung am 01. März 2022 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Resultierend werden alle weiteren mit der Wahl zusammenhängenden Termine, wie zum Beispiel die Schließung der Wählerverzeichnisse am 21. Dezember 2021, ausgesetzt.

Dementsprechend hat der Wahlausschuss am 20. Dezember 2021 den Antrag über die „Aufhebung seiner Wahlbekanntmachung vom 30. September 2021“ beschlossen und in der zweiten Wahlbekanntmachung veröffentlicht. Sie finden alle Dokumente des Wahlausschusses auf unserer Webseite unter Amtliche Bekanntmachungen.

Mit diesen Beschlüssen tragen der Errichtungsausschuss sowie der Wahlausschuss der Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landtags vom 15. Dezember 2021 Rechnung. Dieser hat per Gesetz die Wahl der Kammerversammlung auf spätestens Ende Dezember 2022 verschoben. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer verlängerten Anschubfinanzierung durch das Land bis zum Jahr 2027 geschaffen, die eine Beitragsfreiheit für Kammermitglieder einräumt.

„Die Mitglieder des Errichtungsausschusses begrüßen die neu geschaffenen zeitlichen Kapazitäten. Die pandemische Lage hat den Registrierungsprozess und die Durchführung von Informationsveranstaltungen stark ausgebremst. Deshalb bedeutet der Aufschub vor allem mehr Zeit für die Registrierung weiterer Mitglieder. Unser Ziel ist es, möglichst alle Mitglieder mit Informationen zu erreichen und Ihnen die Beteiligung an der Wahl zu ermöglichen“, berichtet Sandra Postel, Vorsitzende, zum Meinungsbild im Errichtungsausschuss.

Den neuen Wahltag wird der Errichtungsausschuss Ende Januar 2022 bekanntgeben.

Es gilt nach wie vor, dass nur registrierte Mitglieder an der Wahl der Kammerversammlung teilnehmen können.
Die Registrierung ist online oder auf dem Postweg möglich. Sie können die beglaubigte Berufsurkunde innerhalb von 12 Monaten nachreichen.

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