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Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen fordert für die Pflegepersonalbemessung in der vollstationären Langzeitpflege eine gesetzliche Nacharbeitung unter pflegefachlicher Begleitung.

Düsseldorf, 18. Oktober 2023 – Wie viele Pflegefachpersonen müssen im Dienst sein, um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sicherstellen zu können? Vor dem Hintergrund des sich weiter zuspitzenden Fachkräftemangels gewinnt das Thema Pflegepersonalbemessung gerade in der vollstationären Langzeitpflege immer mehr an Bedeutung. Denn rund ein Drittel der Pflegefachpersonen sind in Nordrhein-Westfalen über 55 Jahre alt und erreichen in den nächsten Jahren das Renteneintrittsalter. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat mit Blick auf die „Rothgang-Studie“ und das zum 01.07.2023 neu eingeführte Personalbemessungsverfahren eine Stellungnahme erarbeitet, die in der jüngsten Kammerversammlungssitzung einstimmig verabschiedet wurde. „Wir befürworten die erstmalige Durchführung einer wissenschaftlichen Studie zur Pflegepersonalbemessung in der vollstationären Langzeitpflege. In unseren Augen ist die Umsetzung durch den Gesetzgeber jedoch zu vorschnell und geht in vielen Teilen an der Realität vorbei. Das verunsichert die Pflegepraxis. Die Studienbedingungen lassen sich nicht ‚eins zu eins’ auf den Pflegealltag übertragen”, sagt Leah Dörr, die als Vorstandsmitglied das Ressort Berufsfeldentwicklung verantwortet.

So fordert die Pflegekammer NRW die Nacharbeitung gesetzlicher Begleitprozesse der Personalbemessung unter Berücksichtigung pflegefachlicher Expertise. Das schließt auch eine Neugestaltung der Pflegesätze mit ein. Pflegefachpersonen müssen bei Verhandlungs- und Entscheidungsprozessen der Pflegepersonalbemessung einbezogen werden. Bei der Umsetzung der gesetzlich fixierten Qualitätsniveaus ist ein ganzheitliches Pflegeverständnis von Nöten, da es jederzeit zu kurzfristigen Änderungen des Pflegegrads kommen kann. „Pflege ist nicht immer planbar. Das erleben wir tagtäglich. Pflege ist so flexibel wie die Bedarfe der Bewohner selbst“, betont Leah Dörr.

Auch spricht sich die Kammer deutlich für die übergangsweise Beibehaltung der gesetzlich fixierten Fachpersonalquoten von mindestens 50 Prozent aus, um den pflegerischen Versorgungsauftrag sicherstellen zu können. Leah Dörr erklärt: „Wir bezweifeln, dass feste Personalgrenzen jeglicher Art Pflegequalität auf Dauer sichern können. In der Übergangszeit sehen wir die Einhaltung einer Mindestgrenze jedoch als zwingend notwendig an. Wir unterstützen die vollständige Umsetzung der ‚Rothgang-Studie’, aber dafür bedarf es Zeit mit Übergangslösungen. Kompetenzorientierte Pflege ist elementar und sollte im pflegerischen Alltag auch durch den Personalmix wieder ermöglicht werden. Wenn es Einrichtungen gelingt, Pflegefachpersonen über das vorgegebene Maß hinaus langfristig zu halten, sollten diese hierfür ebenso nicht durch eine Höchstgrenze eingeschränkt werden“, so Leah Dörr weiter.

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