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Mehr Zeit beschlossen

Der Landtag hat am Mittwoch der Verschiebung der Kammerwahl per Gesetz zugestimmt. Der Errichtungsausschuss begrüßt die Verschiebung und die Verlängerung der Anschubfinanzierung.

Am 1. März 2022 sollte die erste Wahl zur Kammerversammlung der Pflegekammer NRW stattfinden. Der Zeitplan bis zur eigentlichen Wahl ist u.a. auch wegen der pandemischen Lage sehr eng geworden. Eine erste wichtige Frist – die Schließung der Wählerverzeichnisse – wäre schon am 21. Dezember abgelaufen. Nur bis dahin registrierte Mitglieder hätten an der Wahl teilnehmen können.

Die starken Restriktionen und Belastungen der Pflegefachpersonen haben den Registrierungsprozess stark ausgebremst. Bei vielen Mitgliedern gibt es noch Informationsbedarf. Viele Informationsveranstaltungen konnten nicht stattfinden.

Um mehr Pflegefachpersonen die Registrierung und damit die Beteiligung an der Wahl zu ermöglichen, wurde der Termin der konstituierenden Sitzung auf spätestens Ende Dezember 2022 verschoben. Hierzu wurde am Mittwoch, 15. Dezember 2021, das Heilberufsgesetz vom Landtag geändert. Gleichzeitig wurde im Haushalt die Möglichkeit einer verlängerten Anschubfinanzierung bis zum Jahr 2027 geschaffen. Das eröffnet die Möglichkeit der Beitragsfreiheit.

„Der Errichtungsausschuss begrüßt die Entscheidung für eine Verschiebung der Kammerwahl. Wir haben im Vorfeld mit allen Fraktionen gesprochen und auf das Dilemma des Zeitplanes hingewiesen, auch wenn uns eine konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sehr wichtig ist. Für die Erstellung der Wahllisten und Kandidaturen gibt es jetzt einen angemessenen Zeitrahmen. Die Verlängerung der Anschubfinanzierung unterstützt die Phase der konstruktiven Aufbauarbeit. Auf dieser Basis kann die unabhängige Arbeit der selbstverwalteten Pflegekammer NRW gut starten.“

– Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses Pflegekammer NRW
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