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Für eine gelungene Integration und Wertschätzung der Kolleginnen und Kollegen insbesondere aus Nicht-EU-Staaten ist aus Sicht der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen eine einheitliche und adäquate Berufsbezeichnung auch auf dem Namensschild unerlässlich.

Düsseldorf, 4. Januar 2024Krankenpflegehelferin, Hilfskraft oder gar Praktikantin? Auf den Namensschildern internationaler Pflegefachpersonen, die sich im Anerkennungsverfahren zur ihrer Berufszulassung in Deutschland befinden, tauchen die unterschiedlichsten Bezeichnungen auf. „Diese entsprechen jedoch in keiner Weise der bereits im Ausland erworbenen, teilweise akademischen Qualifikation der Personen. Das ist in unseren Augen nicht hinnehmbar, wenn wir unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland willkommen heißen und integrieren wollen. Denn die Wertschätzung beginnt schon bei der Berufsbezeichnung auf dem Namensschild“, betont Jens Albrecht, Vizepräsident der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen. In ihrer jüngsten Sitzung hat die Kammerversammlung daher ein Positionspapier zur Benennung ausländischer Pflegefachpersonen in deutscher Anerkennung verabschiedet, in dem sich die gewählten Vertreter*innen für eine einheitliche Regelung aussprechen. Geeignet könnte zum Beispiel die Bezeichnung „Pflegefachperson in Anerkennung“ sein. Laut ministerieller Angaben befindet sich mit jährlich fast 7.000 Anerkennungsverfahren die Pflege an der Spitze der Berufe in NRW, in die die internationalen Fachkräfte einmünden. Für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation durchlaufen die Antragsteller*innen ein spezielles Kenntnis- oder Anpassungsverfahren, welches in der Regel drei bis 18 Monate in Anspruch nehmen kann.
Vorstandsmitglied Carsten Hermes erläutert: „Die Zeit bis zum Führen der Berufsbezeichnung ist gekennzeichnet von heterogenen Benennungen als auch durch Unstimmigkeiten der Aufgabenprofile. Dies hat zur Folge, dass eine zunehmende Unsicherheit im Bereich der ausführenden Tätigkeiten herrscht. Nicht nur für die anzuerkennenden Pflegefachpersonen, sondern auch für Mitarbeitende, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten. Pflichte und Rechte der anzuerkennenden Kolleginnen und Kollegen sind nicht eindeutig. Zudem werden sie oftmals nicht durch eine intensive Betreuung und die zunächst erforderliche sprachliche Begleitung unterstützt.“
Internationale Pflegefachpersonen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden, haben bereits umfangreiche berufliche Erfahrungen und Qualifikationen erworben. Im beruflichen Alltag in Deutschland wird genau dieses bereits vorhandene Wissen nicht zielgerichtet eingesetzt und wird oftmals schon im Einarbeitungsprozess verkannt. Nach Ansicht der Pflegekammer NRW sollten die Arbeitsverträge und Tätigkeitsprofile mindestens in englischer Sprache vorliegen, um sprachliche Barrieren zu überbrücken. Arbeitgebende sind aufgefordert, ein klares Aufgabenprofil, ein zielgerichtetes Einarbeitungskonzept und eine einheitliche Benennung zu schaffen. Integrationsbeauftragte, idealerweise mit einem Hintergrund in der Praxisanleitung, können wichtige Hilfestellung leisten. Besonders wertvoll ist zudem, wenn diese selbst Integrationserfahrung gemacht haben und somit über ein starkes kulturelles Bewusstsein verfügen. Denn Missverständnisse und Diskriminierung sind die Folge einer nicht gut durchdachten Unterstützung und Einarbeitung internationaler Pflegefachpersonen.
Die Pflegekammer NRW ist für internationale Pflegefachpersonen jederzeit ansprechbar, wenn sie Probleme oder Verzögerungen in Anerkennungsverfahren erleben, und setzt sich für eine Beschleunigung der Verfahren ein. Zur Sicherstellung der Qualitätsstandards übernimmt die Pflegekammer ab dem 1. Januar 2024 die Fachsprachprüfung, um aus der Fachlichkeit heraus die Verfahren für die internationalen Kolleg*innen durchzuführen.

Hinweis an die Redaktionen

Unter folgendem Link können Sie das Positionspapier abrufen.

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