Sitzung der Kammerversammlung am 22. Juni 2023
Hier beantworten wir Ihre Fragen.

Am 22. Juni haben wir alle Mitglieder eingeladen, Ihre persönlichen Fragen an die Mitglieder der Kammerversammlung zu stellen – persönlich vor Ort, vorab per Post oder E-Mail ↗ oder live im Videostream. Vieles konnte bei der Sitzung direkt diskutiert werden. Die Zeit hat leider nicht für alle Fragen gereicht, deshalb beantworten wir sie auf diesem Weg.

Die Kammerversammlung ist das Parlament der Pflegefachpersonen und das entscheidende Organ der Pflegekammer NRW. Sie ist die zentrale Ansprechpartnerin für Politik, Presse und andere Organisationen.

  • Welchen Bedarf an Themen sehen sie für die Eingliederungshilfe?

Die Arbeit der professionellen Pflege wurde jahrzehntelang von anderen Berufsgruppen fremdbestimmt. In vielen Bereichen muss dringend angepackt werden, um die Rahmenbedingungen zu verbessern. Auch Themen aus der Eingliederungshilfe werden von den Mitgliedern der Kammerversammlung besprochen. Im Landesfachbeirat Gesundheit, in dem es um viele Themen der Eingliederungshilfe geht, ist die Pflegekammer mit zwei Mitgliedern vertreten.

  • Wird es eine Abstimmung aller Mitglieder zur grundsätzlichen Frage, der Existenz der Pflegekammer geben, um diese demokratisch zu rechtfertigen oder wieder abzuschaffen? Denn es sind ja einige Verbände, die zur Wahl standen, mit dieser Frage angetreten.

2015 gab es eine Online Petition: „Pflegekammer NRW Jetzt!“, die in weniger als 4 Monaten mehr als 40.000-fach Unterstützung bekam. 2018 wurde im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine repräsentative Befragung der Pflegefachpersonen in NRW durchgeführt, die mehr als 75 % Zustimmung zur Pflegekammer brachte. Erst danach hat der gewählte Landtag Nordrhein-Westfalen die Gesetzesänderungen zur Errichtung der Pflegekammer NRW beschlossen.
Vor diesem Hintergrund haben unsere Vertretungen dieses Thema diskutiert. Derzeit hat sich die Kammerversammlung nicht für eine weitere Befragung der Mitglieder ausgesprochen.

  • Wann immer ich Pflegeschüler*innen frage, was sie zum Thema Pflegekammer wissen, ernte ich nur Schulterzucken. Wie kann es sein, dass man einen Beruf, der mit einer solchen Verpflichtung einher geht, erlernen kann, ohne umfassend und neutral informiert worden zu sein. Es sollte im Interesse der Pflegekammer sein, umgehend für eine obligatorische Information zu diesem Thema zu sorgen. Auch um das Gefühl der „feindlichen Übernahme“ zu vermeiden.

Wir finden es schade, dass die Informationen zur Pflegekammer noch nicht alle Mitglieder erreicht haben. Die Pflegekammer geht aktiv auf die Pflegefachpersonen und die Öffentlichkeit zu. Schon die repräsentative Befragung der Pflegefachpersonen (2018; s.o.) und die Berufung des Errichtungsausschusses (2020) haben ein starkes Medienecho hervorgerufen. In der Errichtungsphase wurden mehr als 10.000 Arbeitgeberanschreiben verschickt, dazu gehört ein dreiseitiges Schreiben für die Pflegefachpersonen (zum Download der pdf-Datei). Die Mitglieder bekommen zusätzlich die Zeitschrift „Pflege & Familie“ in ihre Briefkästen. In der Zeitschrift finden sie genau die Fachinformationen, die über die Pflegekammer NRW informiert. Die pdf-Dateien und weitere Materialien finden Sie auch bei unseren Downloads. Sie sehen schon, es wurde kein Aufwand gescheut, um die Errichtung der Pflegekammer publik zu machen. Und es geht noch weiter: Auf mehreren hundert Präsenz- und Online-Veranstaltungen wurde unter anderem aus dem Kreis des Errichtungsausschusses zur Pflegekammer NRW informiert und diskutiert (aktuelle Termine). Einladungen kamen aus Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Altenheimen oder Krankenhäusern. Die Pflegekammer NRW war auf Betriebsversammlungen, Messen und Fachtagen präsent. Sowohl in den Sozialen Medien, als auch in Radio, TV, Zeitungen und Zeitschriften, wurde vielfach über die Errichtung der Pflegekammer und unsere Arbeit berichtet.

Mehr als 200.000 Adressen bekamen – teilweise mehrmals – Informationen zur Errichtung der Pflegekammer NRW in die Briefkästen. Für 2023 sind weitere Anschreiben geplant. Trotzdem wissen wir, dass sich die Arbeit der Pflegekammer noch nicht bis zu jeder Pflegefachperson herumgesprochen hat. Wir bleiben dran!

  • Die Schüler*innen äußern immer wieder eine massive Unzufriedenheit mit der generalisierten Ausbildung. Viele denken daran, die Ausbildung abzubrechen und etliche tun es wohl auch. Es wird auch von abenteuerlichen Arbeitsbedingungen und Ausnutzung berichtet, z. B. 3 Wochen am Stück arbeiten, um Krankheitstage nachzuholen(!). Werden solche Dinge von Ihnen auch wahrgenommen, und wenn ja, was wird getan?

Mit der Pflegekammer NRW steht uns jetzt eine Organisation zur Verfügung, die umfassend die Meinungen zum Alltag in der generalistischen Pflegeausbildung sammeln kann. Hier können auch auf breiter Basis konstruktive Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Noch in diesem Jahr wird ein runder Tisch zum Thema generalistische Ausbildung gebildet.
Zur Zeit ist die vom Land NRW geschaffene Ombudsstelle für die Pflegeberufeausbildung eine wichtige Anlaufstelle. Sie soll zur Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung beitragen.

  • Warum gibt es so viele Ausbildungsabbrüche in der Pflege? Warum nimmt die Quote der Auszubildenden zu, die im Endexamen durchfallen? Helfen uns da die Akademisierungsbestrebungen der Pflegeelite und der Pflegewissenschaft, eine breite, solide Pflegeausbildung zu schaffen, die wirklich von Nutzen ist?

Zahlreiche pflegewissenschaftliche Studien belegen: der Qualifikationsmix in den pflegerischen Versorgungssettings ist Voraussetzung, um den Pflegebedürftigen möglichst wenige Komplikationen zuzumuten. Studien zeigen auch: Ist der Personalschlüssel günstiger und sind die Teammitglieder höher qualifiziert sinken Morbidität und Mortalität.

Die Pflegekammer NRW hat noch keine Beschlüsse zu dem Thema gefasst. Noch in diesem Jahr wird ein runder Tisch zum Thema generalistische Ausbildung gebildet, dort werden zahlreiche Fragen, die Ihre Themen betreffen, angesprochen.

  • Die Pflegekammer tritt für die Selbstverwaltung der in ihr vertretenen Berufe ein. Ergreift die Kammer noch in diesem Jahr die Initiative und führt mit dem Land NRW Gespräche darüber, das Prüfungswesen in den Pflegeberufen zu übernehmen?
    Hintergrund: Sowohl für die Anerkennungsprüfungen als auch für die Abschlussprüfungen der Azubis sind die Bezirksregierungen in NRW die Prüfungsbehörden. Dafür verfügen diese über viel zu wenig Personal. Langfristig fände ich es gut, wenn die Pflegekammer das gesamte Prüfungswesen übernehmen würde. Ein erster Schritt könnte sein, dass die Kammer die Prüfungsvorsitzende/n stellt! Meine Erwartung: Durch diesen fachkundigen Einblick (den die Beamten der Bez.Reg. sowieso nicht haben und nie hatten), könnte die Kammer Initiativen für die Qualitätsentwicklung anstoßen und bekäme einen stetigen und nachhaltigen Einblick in die Situationen im Land.

Im Heilberufsgesetz NRW ist festgelegt, dass die Pflegekammer NRW ab dem 1. Januar 2024 die Verantwortung für die Fachweiterbildungen in der Pflege bekommt. Der Bildungsausschuss arbeitet mit Hochdruck daran die nötigen Voraussetzungen zu schaffen.
Wann es möglich sein wird, die Verantwortung für die Prüfungen in der generalistischen Pflegeausbildung auf die Pflegekammer zu übertragen, ist offen.

  • Fast alle Pflegeschulen/Ausbildungsträger im Land, sind auf die Gewinnung ausländischer Azubis angewiesen. Ist der Kammer bekannt, das durch das in NRW vorgeschriebene Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse ein großes Hemmnis für die Gewinnung ausländischer Azubis besteht und sind hierzu Gespräche mit dem Ministerium geplant?
    Hintergrund: Für die Anerkennung der mittleren Bildungsabschlüsse (alles unterhalb der Hochschulreife) ist die BezReg Köln zuständig. Bearbeitungszeit aktuell mindestens 6-7 Monate ab Antragstellung. Eine Antragstellung aus dem Ausland ist nicht möglich! Der Abschluss von Ausbildungsverträgen oder die Vergabe von Schulplätzen ist ohne Anerkennung in NRW nicht erlaubt. Das ist doch total widersprüchlich! So wird die Fachkräftegewinnung total unterlaufen. Ich rate Bewerbern die Anerkennung in Rheinland-Pfalz, Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, das geht viel schneller und auch aus dem Ausland.

Ziel sollte es sein, den zugewanderten Fachkräften und Flüchtlingen klare Informationen und Vorgaben der Voraussetzungen für einen reglementierten Abschluss an die Hand zu geben. Es geht zum Beispiel um Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und Sprachkenntnisse. So kann zu einer erfolgreichen Arbeitsplatzvermittlung, einer erfolgreichen Integration und zur Teilhabe am sozialen Leben in Nordrhein-Westfalen beigetragen und die Gesundheitsfachberufe gestärkt werden.

Zu einer verwandten Fragestellung sagt Jens Albrecht, Vizepräsident der Pflegekammer NRW: „Wir begrüßen den Vorschlag von Minister Laumann, die Anerkennung von pflegefachlichen Qualifikationen und Abschlüssen in die Hände der Kammer zu legen. Vor dem Hintergrund, dass rund ein Drittel aller professionell Pflegenden bereits in wenigen Jahren das Renteneintrittsalter erreicht, zeigt sich außerdem, wie dringend diese Fragen beantwortet werden müssen“. Ein wichtiger Baustein der beruflichen Anerkennung von Fachleuten aus Drittstaaten ist die fachsprachliche Qualifikation. Andere Heilberufskammern sind hier schon einen Schritt weiter. Den Ärztekammern beispielsweise sind die Aufgaben der entsprechenden Fachsprachprüfungen bereits übertragen worden. Eine Übertragung der Sprachkompetenzen an die Pflegekammer NRW wäre ohne Zweifel ebenfalls sinnvoll, betont Jens Albrecht. Denn die Pflege selbst kann am besten beurteilen, welche Fähigkeiten in der Pflege benötigt werden.

Wir freuen uns darauf in diesen und weiteren Bereichen in Zukunft pflegefachliche Expertise einbringen zu können und der Pflege eine laute Stimme zu geben.

  • Seit langem fremdle ich mit meinem Berufsstand, weil ich den Eindruck habe, die Pflege dreht sich in erster Linie um sich selbst, will sich selbst aufwerten. Die Handlungsanweisungen, die ich bekomme, und die Formulare und Skalen, die ich auszufüllen habe, haben in erster Linie das Ziel, alles möglichst rechtssicher und abrechnungstauglich zu machen. Da stellt sich mir die Frage: Wo bleibt der Patient?

Jahrzehntelang wurde über die Pflege, statt mit der Pflege entschieden. Das politische Ziel der Errichtung der Pflegekammer ist die langfristige Sicherung der professionellen pflegerischen Versorgung der Bevölkerung.  Das ist nur möglich, wenn in diesem Organ der Selbstverwaltung wirklich alle Pflegefachpersonen eben auch Praktiker*innen wie Sie organisiert sind und deren Interessen gebündelt werden.

  • Welche Möglichkeiten habe ich, aus der Pflegekammer lebend und ohne Wohnortwechsel wieder heraus zu kommen? Erlischt meine Mitgliedspflicht, wenn ich meine Berufsurkunde freiwillig an die ausstellende Behörde zurückgebe?

Die Erlaubnis wurde durch eine qualifizierte Berufsausbildung mit viel Wissenszuwachs erlangt. Jede Pflegefachperson besitzt eine breite pflegerische Expertise. Darauf können Sie stolz sein! Eine Rückgabe der Erlaubnis geht mit dem Verlust eines Teils der eigenen beruflichen Identität einher – daher sollten Sie diesen Schritt gut überlegen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat darauf hingewiesen, dass die Urkunde für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Erlaubnisurkunde) zurückgegeben werden darf. Nach Rückgabe der Urkunde erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid. Mit diesem können Sie sich bei der Pflegekammer NRW abmelden.

  • Warum wurde das Hilton für Sitzungen der Kammerversammlung gewählt, wie hoch sind die Kosten dafür und gibt es keine günstigere Alternative?

Die Kammerversammlung hat 60 Sitze und wird bei Sitzungen zusätzlich vom Hauptamt, der Rechtsaufsicht und Rechtsberatung begleitet. Aufgrund der Größe der Teilnehmerzahl und weiterer Anforderungen, wie beispielsweise eine parlamentarische Bestuhlung, zusätzliche Fraktionsräume, Präsentationsmöglichkeiten und IT-Lösungen für den Livestream, eignet sich nicht jede Location als Tagungsraum.
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechtes und somit grundsätzlich an die Vorgaben der öffentlichen Ausschreibung gebunden. Dazu gehört, dass bei der Suche nach einem Veranstaltungsort Anforderungsmerkmale festgelegt und mindestens drei Angebote eingeholt werden. Anbieter, die die Kriterien nicht erfüllten, sind aus dem Angebotsvergleich ausgeschieden. Bei den verbliebenen Angeboten war der Preisvergleich entscheidend und der Zuschlag wurde an den kostengünstigsten Anbieter erteilt.
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen möchte digital und mitgliedernah arbeiten. Schon während der Errichtungsphase konnten Erfahrungen mit verschiedenen Online-Sitzungen gesammelt werden. Für die Online-Veranstaltungen sprechen geringere Kosten und die guten Erfahrungen im Errichtungsausschuss. Aus diesem Grund wird derzeit ein digitales Sitzungsmanagementtool erprobt, um zukünftig Onlinesitzungen mit einer sicheren digitalen Abstimmung zu ermöglichen. Natürlich sind weiterhin auch Präsenzsitzungen möglich.