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Die Wahl der Kammerversammlung der Pflegekammer NRW naht. Wir erklären, wie registrierte Mitglieder sich zur Wahl aufstellen lassen, Vorschläge einreichen und ihre Vertreter*innen wählen können.

Der Countdown zur Kammergründung läuft. Zu Redaktionsschluss der „Pflege & Familie“ haben sich mehr als 100 000 Pflegefachpersonen registriert. Das ist eine beachtliche Anzahl für einen Zeitraum von etwa einem Jahr. Damit ist die Pflegekammer Nordrhein- Westfalen schon jetzt die größte Heilberufskammer in Deutschland.

„Durch die Wahl können alle Pflegenden in NRW die Zukunft mitgestalten. Wir werden damit Kolleg*innen für Pflegepolitik aktivieren, die bisher noch nicht sichtbar sind.“
SANDRA POSTEL

Am 22. August werden die Wählerverzeichnisse geschlossen. Das heißt, alle, die sich bis zu diesem Datum online oder mit der Zusendung des Meldebogens per Post registriert haben und deren Angaben vollständig sind, können an der Wahl zur Kammerversammlung am 31. Oktober 2022 teilnehmen. Und: Sie können sich selbst zur Wahl aufstellen lassen und damit noch aktiver die Zukunft der beruflichen Pflege gestalten.

 

Als Mitglied registrieren – so geht’s
Die Registrierung ist denkbar einfach. Es gibt dafür zwei Wege. Alle (zukünftigen) Mitglieder haben 2021 vom Errichtungsausschuss per Post ein Anschreiben mit einem Meldebogen erhalten, der bereits mit den vom Arbeitgeber übermittelten Daten vorausgefüllt ist. Diese müssen überprüft
und ergänzt werden. Der unterschriebene Bogen wird dann postalisch an die Pflegekammer zurückgeschickt. Achtung: Der Meldebogen muss bis zum 22.08.2022 um 24 Uhr bei der Kammer eingegangen sein. Für Last-Minute-Einreichungen steht an der Eingangstür der Geschäftsstelle ein Briefkasten zur Verfügung. Der Errichtungsausschuss empfiehlt die papierlose Registrierung im Mitglieder-Portal. Die persönlichen Zugangsdaten dafür sind ebenfalls in dem Anschreiben zu finden. Wer sich online registriert, braucht den Meldebogen nicht zurückzuschicken.

Auch hier gilt: Die Registrierung muss am 22.08.2022 bis um 24 Uhr abgeschlossen sein. Damit die Registrierung als Mitglied komplett ist, benötigt die Pflegekammer im Nachgang eine Kopie
der Berufsurkunde. Für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis ist die sofortige Einreichung nicht notwendig. Dafür haben Sie ein Jahr lang Zeit.

 

Für die Wahl kandidieren – so geht’s
Mitglieder, die sich als Kammervertreter wählen lassen möchten, haben zwei Optionen. Entweder sie bewerben sich als Einzelkandidaten oder sie gründen gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen eine Wahlvorschlagsliste. Für beide gilt: Damit die Kandidatur gültig ist, benötigen sie mindestens 40 Unterstützerunterschriften aus dem eigenen Wahlkreis. Es gibt keine Einschränkung, aus welchem Tätigkeitsbereich die Unterstützer kommen. Jede wahlberechtige Person (registriertes
Mitglied) darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Alle Informationen und offiziellen Unterlagen, die für eine Kandidatur benötigt werden, hat der Wahlausschuss übersichtlich auf der Wahl-Website
der Pflegekammer zusammengestellt: www.kammerwahl.pflegekammer-nrw.de/ich-kandidiere/

 

WICHTIG: Wahlvorschläge können ab dem 26. August bis zum 16. September 2022 eingereicht werden!

 

Sobald genügend Unterstützerunterschriften gesammelt wurden, kann der Wahlvorschlag eingereicht werden. Es gibt zwei Möglichkeiten: Per Briefpost an den Wahlausschuss, der seinen Sitz in der Geschäftsstelle der Pflegekammer hat. Oder online über ein eigens dafür eingerichtetes Wahl-Portal. Zusätzlich muss für jeden Kandidierenden eine Einverständniserklärung eingereicht werden, mit der er bestätigt, dass er seiner Eintragung auf dem Wahlvorschlagsformular zustimmt. Die kandidierenden Listen benennen eine Vertrauensperson, die sich unter anderem um die notwendigen Dokumente kümmert und Ansprechperson für den Wahlausschuss ist.

 

WICHTIG: Einzelkandidaten und Listen können jeweils nur innerhalb ihrer Wahlgruppe kandidieren. Auch die wahlberechtigten Mitglieder dürfen nur für Kandidierende und Listen innerhalb ihrer Wahlgruppe abstimmen.

 

Kammervertreter wählen – so geht‘s
Alle Mitglieder, die sich bis zum 22. August 2022 registriert haben, bekommen ihre Wahlunterlagen per Post zugeschickt. Der Versand erfolgt zwischen dem 12. und 15. Oktober 2022. Die Unterlagen enthalten neben dem Stimmzettel samt Umschlag und Informationen zu den Wahlvorschlägen auch einen freigemachten Rücksendeumschlag. Hiermit kann der ausgefüllte Stimmzettel kostenlos an den Wahlausschuss geschickt werden. Zusätzlich sind die Zugangsdaten zur alternativen, elektronischen Stimmabgabe über das Wahl-Portal beigefügt. Die persönliche Authentifizierung garantiert eine sichere und geheime Wahl. Für beide Verfahren gilt: Jeder Wählende hat nur eine Stimme, die an einen Einzelkandidaten oder eine Liste vergeben werden kann.

 

WICHTIG: Am 31. Oktober 2022 ist der Wahltag und somit der
letzte Tag, an dem Sie Ihre Stimme abgeben können. Das heißt, der Rücksendeumschlag muss an diesem Tag bei der Wahlleitung eingegangen sein. Die elektronische Stimmabgabe muss bis 24 Uhr abgeschlossen sein.

 

Die Kammerarbeit unterstützen – so geht‘s
Die Pflegekammer – das sind wir! Alle beruflich Pflegenden in Nordrhein-Westfalen.
So unterschiedlich die Aufgaben und Berufsfelder sind, so umfangreich sind auch die Bedarfe und die Forderungen an Institutionen und die Politik. Deshalb lohnt es sich für alle Beschäftigten in der Pflege, die Kammerarbeit aktiv zu unterstützen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Als Kammerbeauftragte*r sind Sie Schnittstelle zwischen den Kolleg*innen in der eigenen Einrichtung und der Kammer. Sie tragen Informationen der Pflegekammer an die Mitglieder weiter, beantworten Fragen und transportieren die Anliegen der Beschäftigten an die Kammervertretung. Als sogenannte Multiplikator*innen sind sie an verschiedenen Standorten im Einsatz. Sie führen Informationsveranstaltungen an Einrichtungen durch und begleiten Projekte wie die „Kammer vor Ort“ oder sind auf Messen aktiv. Wer sich ehrenamtlich als Kammerbeauftragte*r oder Multiplikator*in engagieren möchte, wendet sich an die Geschäftsstelle. Registrieren, kandidieren, wählen, unterstützen – gemeinsam geben wir der Pflege eine starke Stimme. Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht und beteiligen sich an der Wahl. Bestimmen Sie aktiv die Entwicklung der Pflegekammer NRW mit!

 

Kopie der Berufsurkunde einreichen
Alle registrierten Mitglieder müssen eine amtlich beglaubigte Kopie ihrer Berufsurkunde postalisch an die Geschäftsstelle der Pflegekammer senden. Dazu haben sie ein Jahr ab ihrer Registrierung Zeit. Kommunale Bürgerämter, Gerichte und Bezirksregierungen können amtliche Beglaubigungen – meist gegen eine kleine Gebühr – vornehmen. Eine kostenlose Beglaubigung der Urkunden bietet der Errichtungsausschuss an mehr als 20 Stellen in ganz NRW an. Eine Liste finden Sie auf der Webseite der Pflegekammer unter www.pflegekammer-nrw.de/beglaubigung

 

WICHTIGE TERMINE

  • Bis 22. August 2022 Registrierung mit Wahlrecht
    Potenzielle Kammermitglieder, die an der Kammerwahl teilnehmen möchten, müssen sich bis zu diesem Tag registrieren. Auch danach ist eine Registrierung möglich und erwünscht – allerdings ohne Wahlrecht zur Kammerversammlung 2022.

 

  • Bis 16. September 2022 Einreichung von Wahlvorschlägen
    Registrierte Kammermitglieder können als Einzelkandidaten oder Listen zur Wahl vorgeschlagen werden.

 

  • 12. – 15. Oktober 2022 Versand der Wahlunterlagen
    Die registrierten Kammermitglieder erhalten ihre Briefwahlunterlagen und als Alternative einen Zugang zum Online-Wahlportal.

 

  • ca. 12. – 31. Oktober 2022 Wahlzeitraum
    Die Kammermitglieder wählen ihre Vertreter – online oder per Briefwahl.

 

  • 31. Oktober 2022 Wahltag
    Der 31. Oktober ist der letzte Wahltag. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Stimme abgegeben werden.

 

  • Anfang November 2022 Bekanntgabe der Kammervertreter
    Die abgegebenen Stimmen werden ausgezählt. Der Wahlausschuss ermittelt das Wahlergebnis. Das vorläufige Wahlergebnis wird auf der Webseite der Pflegekammer NRW unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

 

  • Anfang Dezember 2022 Aufnahme der Arbeit
    Die Kammerversammlung tritt zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.

 

FRAGEN & INFOS ZUR WAHL

  • Hilfe per E-Mail
    Zögern Sie nicht und stellen Ihre Fragen an wahl@pflegekammer-nrw.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig bei Unklarheiten.

 

 

Den gesamten Artikel können Sie in der aktuellen Ausgabe des Magazins Pflege & Familie lesen.

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