Düsseldorf, 22. Dezember 2022 – Das ist gelebte Demokratie: Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat am 16.12.2022 ihre Arbeit aufgenommen und feilt nun in einem ersten Schritt an den „Spielregeln“ (auch „Hauptsatzung“ genannt), unter denen sie sich für die Pflege einsetzen wird. Um diesen Konsens unter allen gewählten Kammermitgliedern herzustellen, war in der ersten Sitzung der Entwurf einer möglichen Satzung zur Diskussion gestellt worden. „Ziel ist es, dass sich alle Beteiligten mit dieser bald abzustimmenden Hauptsatzung identifizieren können. Deshalb durfte sich auch jeder äußern. Und wir begrüßen ausdrücklich die Änderungsanträge, weil sie zeigen, dass es allen um die Sache und das Gelingen unserer Arbeit geht“, sagt Anja Wiedermann, Geschäftsführerin der Pflegekammer NRW.
Um die vielen Änderungsanträge eingehend inhaltlich sowie juristisch prüfen und bewerten zu können, war es nötig, eine Antragskommission zu bilden. „Vielfach können zum Beispiel Anträge zusammengelegt werden, weil sie ähnlich sind. Auch eine sinnvolle Reihenfolge von Anträgen kann durch eine solche Kommission festgelegt werden“, erklärt Wiedermann. Das sei zwar für Außenstehende alles manchmal sehr aufwendig und auch rechtlich komplex, doch vom Verfahren her notwendig und aus Respekt vor allen Beteiligten absolut richtig. „Wir wollen schließlich die Grundlage unserer Arbeit gleich zu Beginn optimal aufsetzen. Das ist wie beim Hausbau: Wenn das Fundament sauber gezogen ist, baut es sich viel effektiver.“
Damit die Kommission bei alle dem fair entscheidet, sind alle „Fraktionen“ darin berücksichtigt. Wie in einem Parlament gibt es nämlich fortan auch in der Pflegekammer NRW so genannte Fraktionen, also Gemeinschaften mit ungefähr gleicher berufspolitischer Stoßrichtung. Neben der Gewerkschaft Verdi stellen der Berufsverband DBfK, „Pflegebündnis ohne Zwang und professionelle Pflege NRW Regierungsbezirk Düsseldorf“ sowie die aus mehreren Listen gebildete Gruppe „Aktiv Pflege gestalten“ jeweils eine solche Fraktion.
Im Zuge der Antragsdebatte wurde unter anderem etwa diskutiert, wo der Sitz der Kammer sein sollte. Auch wurde das Aufgabenspektrum noch einmal nachgeschärft. Zudem gab es Anträge, die Urabstimmung in die Hauptsatzung als Aufgabe der Pflegekammer aufzunehmen. Darüber wurde selbstverständlich offen und kontrovers diskutiert. Nach Beratung durch den Rechtsbeistand sowie der Rechtsaufsicht der Kammer wurden diese Anträge von der Mehrheit der Kammerversammlung aus den folgenden Gründen abgelehnt: Es ist nicht Aufgabe der Kammer, eine Urabstimmung zur Aufhebung eines Landtagsbeschlusses zu machen. Die Fördergelder für den Aufbau der Kammer sind zweckgebunden und für die Urabstimmung müssten explizit Mitgliedsbeiträge eingenommen werden.
Weil im Rahmen der ersten Sitzung nicht alle Anträge bearbeitet werden konnten, wird die Antragskommission ihre Arbeit bis zum 6. Januar 2023 fortsetzen, so dass für die nächste Sitzung der Kammerversammlung weitere Empfehlungen zur Bearbeitung und Abstimmung der Anträge vorliegen. „Der Fahrplan ist gerade über die Feiertage sportlich, aber ganz im Sinne unserer Mission, schnell und wirksam etwas für die Pflege zu verbessern“, sagt Sandra Postel, geschäftsführende Vorsitzende der Pflegekammer NRW.
Am 20. Januar 2023 wird es die nächste Sitzung der Kammerversammlung geben. Dann soll die Hauptsatzung weiter diskutiert und gegebenenfalls verabschiedet werden. Diese wird dann durch die Rechtsaufsicht geprüft und im Laufe des Februars veröffentlicht. Anschließend sind Vorstandswahlen der Pflegekammer NRW vorgesehen.
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