Die Berufsordnung legt erstmalig in NRW die Rechte, Pflichten, Aufgaben, aber auch Verantwortungen für die Pflege fest und bietet damit eine Orientierung für den beruflichen Alltag. Sie regelt auch das Verhalten der Pflegefachpersonen gegenüber Patient*innen, Bewohner*innen und Klient*innen sowie gegenüber Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen.
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist durch das Heilberufsgesetz (HeilBerG ↗) verpflichtet, eine Berufsordnung zu erstellen. Dieses Gesetz bildet auch die Grundlage für die Berufsordnung.

Regionalkonferenzen

Um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an ihrer Berufsordnung zu beteiligen, wurden Regionalkonferenzen angeboten. Ziel war es, einige Aspekte gemeinsam zu diskutieren, die – abgesehen von den vorgegebenen Grundlagen aus dem Heilberufsgesetz – in die Berufsordnung aufgenommen werden können. Neben einem allgemeinen und einem juristischen Beitrag war der Austausch zu weiteren Themen, die eine Berufsordnung regeln könnte, ein zentraler Bestandteil der Konferenzen. Mehr dazu in unserem Podcast PFLEGESTÄRKE Episode 39 ↗ und in der Fachinformation #4|2024 ↗. (Für eine bessere Planung der Regionalkonferenzen war eine Anmeldung erforderlich.)

Termine
Drei Personen auf einem Podium (Grafik) + QR-Code
Plakat mit allen Terminen als PDF-Datei
  • 31.01.2024 – Duisburg [ausgebucht]
  • 19.02.2024 – Münster ↗
  • 22.02.2024 – Bonn ↗
  • 18.03.2024 – Bielefeld ↗
  • 20.03.2024 – Dortmund ↗
  • 10.04.2024 – Online (ab 9 Uhr) ↗
  • 10.04.2024 – Online (ab 15 Uhr) ↗

Plakat mit allen Terminen als PDF-Datei.


 

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Dieses Jahr geht es los! Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen entwickelt mit den Mitgliedern die Berufsordnung. Das Erstellen einer Berufsordnung ist eine primäre Aufgabe einer Kammer. Federführend sind Ilka Mildner und Leah Dörr aus dem Vorstand der Kammerversammlung. Dazu wurden Regionalkonferenzen in ganz NRW durchgeführt. Wie diese ausgestaltet werden und was alles eine Berufsordnung beinhaltet, sehen Sie hier.