
Unsere Berufsordnung legt erstmalig in NRW die Rechte, Pflichten, Aufgaben, aber auch Verantwortungen für die Pflegefachpersonen fest. Sie wird eine Orientierung für den beruflichen Alltag geben und auch Hinweise zum Verhalten der Pflegefachpersonen gegenüber Patient*innen, Bewohner*innen und Klient*innen sowie gegenüber Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen bieten.
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist durch das Heilberufsgesetz (HeilBerG ↗) verpflichtet, eine Berufsordnung zu erstellen. Dieses Gesetz bildet auch die Grundlage für die Berufsordnung.
Mitgliederbeteiligung
Um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an ihrer Berufsordnung zu beteiligen, wurden im Frühjahr 2024 sieben Regionalkonferenzen angeboten, bei denen viele Aspekte gemeinsam diskutiert werden konnten. Im Anschluss wurden die Anregungen in den Entwurf der Berufsordnung eingearbeitet und dieser anschließend in die internen Gremien der Pflegekammer zur ersten Prüfung gegeben.
Im Dezember 2024 wurde erneut allen die Möglichkeit gegeben, sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu beteiligen. Zahlreiche Mitglieder haben diese Möglichkeit genutzt, Ihren Standpunkt zum Entwurf der Berufsordnung darzulegen. Die Stellungnahmen fließen in die Arbeit am Entwurf ein. Wir informieren Sie zum Beispiel hier, auf unseren Social Media Kanälen oder im Newsletter über die weiteren Schritte.
Materialien zum Thema
⬇️ Entwurf der Berufsordnung (Dezember 2024)
↗️ Podcast PFLEGESTÄRKE Episode 51 (Dezember 2024)
⬇️ Präsentation, die auf den Regionalkonferenzen gezeigt wurde (April 2024)
↗️ Podcast PFLEGESTÄRKE Episode 39 (Dezember 2023)
⬇️ Fachinformation #4|2023
Dieses Jahr geht es los! Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen entwickelt mit den Mitgliedern die Berufsordnung. Das Erstellen einer Berufsordnung ist eine primäre Aufgabe einer Kammer. Federführend sind Ilka Mildner und Leah Dörr aus dem Vorstand der Kammerversammlung. Dazu wurden Regionalkonferenzen in ganz NRW durchgeführt. Wie diese gestaltet wurden und was alles eine Berufsordnung beinhaltet, sehen Sie hier.