
Der Bildungsausschuss ↗ der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat im Frühjahr 2023 seine Arbeit aufgenommen. In nur acht Monaten wurde eine neue Weiterbildungsordnung für Pflegefachpersonen in NRW (WBO) erarbeitet. Der Entwurf wurde am 24. Oktober 2023 von der Kammerversammlung ↗ verabschiedet. Das war ein großer Schritt für die berufsständische Selbstverwaltung der professionellen Pflege, denn in Nordrhein-Westfalen wird die Fachweiterbildung von Pflegefachpersonen für Pflegefachpersonen geregelt. Die WBO trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Ein Zitat über die Bedeutung von Weiterbildung in der Pflege:
„Weiterbildung weckt und erhält das Interesse am lebenslangen Lernen. Sie fördert das Bewusstsein für die Notwendigkeit, die eigenen Kompetenzen in der Verantwortung für die zu pflegenden Menschen und deren Zugehörigen zu erhalten, zu vertiefen und zu erweitern. Die Standards der beruflichen Weiterbildung in einem transparenten, durchlässigen und anschlussfähigen modularisierten System zu formulieren, gehört ab sofort zu den ureigenen Aufgaben der Profession Pflege und ihrer beruflichen Vertretung.“
Dr. Andreas Bock, Pflegepädagoge
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Die Pflegekammer NRW ist dafür verantwortlich, Weiterbildungsstätten ↗ und Fachweiterbildungen zu zertifizieren.
Sie möchten eine Weiterbildungsstätte zertifizieren lassen und eine Fachweiterbildung nach WBO anbieten? Hier finden Sie die Formulare.
Zur Erleichterung der Prozesse hier auch weitere Formulare:
- Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte ↗️
- Antrag auf Zulassung einer Weiterbildung ↗️
- Datenschutzerklärung über die Erhebung von Daten zur Zulassung von Weiterbildungsstätten und Zulassung von Weiterbildungen ↗️
- Antrag Gleichwertigkeit (wird noch erarbeitet)
- Änderungsanzeige (wird noch erarbeitet)
Bei Fragen schreiben Sie bitte an 📧 bildung@pflegekammer-nrw.de.
Um die Arbeit mit der Weiterbildungsordnung zu erleichtern, finden Sie auf dieser Seite PDF-Dateien zu einzelnen Themen in der jeweils aktuell gültigen, vollständigen Fassung.
(Bitte beachten Sie, das nur die Dokumente unter den Amtlichen Bekanntmachungen rechtlich verbindlich sind. Danke.)
WBO | Texte
(11. April 2024)
(11. April 2024)
(11. April 2024)
(23. Oktober 2023)
(Juni 2021)
(23. Oktober 2023)
(23. Oktober 2023)
(10. März 2025)
Details zur WBO
Die Weiterbildungsordnung (WBO) regelt zurzeit diese Fachweiterbildungen:
- Fachweiterbildung in der Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
- Fachweiterbildung in der pädiatrischen Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
- Fachweiterbildung für Psychische Gesundheit
- Fachweiterbildung Pflege im Operationsdienst
- Fachweiterbildung in der Hygiene und Infektionsprävention
Die Arbeit an und mit der WBO geht weiter. Sie wird vom Bildungsausschuss, einem Organ der Kammerversammlung, organisiert. Die Arbeit geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand, dem Präsidium und der Geschäftsstelle. Auch mit den Mitgliedern der Pflegekammer NRW und anderen Organisationen besteht dazu ein enger Austausch.
Die Weiterbildungsordnung finden sie hier ↗ und unter Amtliche Bekanntmachungen ↗.
Zur Weiterbildungsordnung wurde ein didaktischer Begründungsrahmen erarbeitet, den wir hier zur Verfügung stellen ↗.
Die Fachweiterbildung Praxisanleitung wird zur Zeit über die Bezirksregierungen reguliert. Der Bildungsausschuss hat eine Rahmenvorgabe für diese Fachweiterbildung entwickelt, die als empfehlende Richtlinie ↗ zur Verfügung steht.
Grundlage für die Arbeit der Pflegekammer in Bezug auf die Fachweiterbildung der Pflegeberufe ist das Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (HeilBerG ↗). Hier ist in §54 festgelegt, dass die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2024 nach Maßgabe einer zu erlassenden Weiterbildungsordnung für die Fachweiterbildung der Kammermitglieder zuständig ist. Die bis dahin bestehenden Weiterbildungsverordnungen des Landes NRW für Pflegefachpersonen werden durch die Weiterbildungsordnung der Pflegekammer aufgehoben.
Die Weiterbildungsordnung der PK-NRW setzt Bildungsmaßstäbe, mit denen die Versorgungsqualität der Pflegeempfangenden in spezialisierten Pflegesettings und die Durchlässigkeit und Flexibilität von Bildungsbiografien gefördert wird. Orientierungsgebend ist dabei das Prinzip eines „Baukastenmodells“ (vgl. Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe ↗, 2020). Die Module der Fachweiterbildungen bewegen sich auf mehreren Ebenen, die in der Regel aufeinander aufbauen. Sie fungieren als verbindliche Rahmenvorgabe, deren inhaltliche Ausgestaltung den Weiterbildungsstätten obliegt. Mit der regelmäßigen Evaluation wird die kontinuierliche Verbesserung der Fachweiterbildungen und der Weiterbildungsordnung erreicht. Ein weiteres Ziel ist die länderübergreifende Anerkennung von pflegerischen Fachweiterbildungen. Hierzu besteht eine rege Zusammenarbeit mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ↗ und darüber hinaus.
Die Weiterbildungsordnung besteht aus dem Ordnungstext und den Rahmenvorgaben. Die formalen Vorgaben des Ordnungstextes enthalten Kriterien, nach denen die Zertifizierung von Weiterbildungsstätten und Fachweiterbildungen, die Berufung von Prüfungsausschüssen und die Ausstellung von Anerkennungsurkunden mit den entsprechenden Fachweiterbildungsbezeichnungen erfolgt. Für jede Fachweiterbildung gibt es eine Rahmenvorgabe, die die Grundlage für die Curricula der Fachweiterbildungen in den Weiterbildungsstätten darstellt. In den Rahmenvorgaben sind zwischen 9 und 11 Module beschrieben. Die Konstruktion folgt dem Situationsprinzip in Anlehnung an die Konstruktion der Rahmenpläne für die generalistische Pflegeausbildung (❓❓Link ❓❓). Weiterhin sind die Module kompetenzorientiert dargestellt, orientiert am Kompetenzmodell des DQR. Dem schließen sich Vorgaben über den praktischen Teil der jeweiligen Fachweiterbildung an.