5. Juli 2024 – Auf der BffK-Seite gibt es eine „Berichterstattung“, die den Verdacht nahelegt, dass es eine heimliche Förderung der Bundespflegekammer durch die Pflegekammer NRW gibt. Schon im Vorfeld ist diesbezüglich die SPD-Fraktion mit einer kleinen Anfrage an den Landtag NRW herangetreten. Konkret geht es darum: Sowohl die BffK-Seite als auch die SPD-Fraktion berufen sich auf eine E-Mail, die zu einer Vorstandssitzung eingeladen hat und mit der Absender-Adresse der Bundespflegekammer, aber von einer Kollegin aus der Pflegekammer NRW versendet wurde. Die Einladung hatte nichts mit der Bundespflegekammer zu tun; es handelte sich schlicht um ein Versehen im Absenden. Kann halt passieren, darf aber natürlich nicht. Wir tun alles, um das aufzuklären.
Wir stellen klar: Die Pflegekammer NRW ist von Beginn an Mitglied der Bundespflegekammer – und dies wurde von der Kammerversammlung in NRW beschlossen. Der Haushalt der Kammer wurde ebenfalls dort beschlossen. Ebenso findet dabei stets eine Prüfung durch die Rechtsaufsicht statt. Eine weitere Ressourcennutzung außerhalb des Haushaltes findet nicht statt.
Nach rechtlicher Prüfung hat sich der Eindruck erhärtet, dass sich der BffK bei der Berichterstattung in gleich drei Punkten rechtswidrig verhalten hat. Er hat nämlich diese E-Mail, die eigentlich nur an einen Adressaten-Kreis der Pflegekammer NRW ging und offenkundig zum BffK „durchgestochen“ wurde, im Netz veröffentlicht. Konkret handelt es sich hierbei um folgende Rechtsverletzungen: 1. Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. 2. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. 3. Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Die Pflegekammer NRW hat dem BffK umgehend juristisch geantwortet. Als erste Reaktion wurden immerhin heute nach Aufforderung die Namen der Mitarbeitenden geschwärzt, auch wenn das Foto der E-Mail nicht gelöscht wurde. Darüber hinaus finden unsererseits weitere juristische Prüfungen statt, zu denen wir Sie als Kammermitglieder auf dem Laufenden halten. Dies betrifft übrigens auch die zweite Äußerung auf der Webseite des BffK, in der der Eindruck erweckt wird, die Pflegekammer würde „einen Influencer engagieren“. Auch hierzu haben wir bereits juristische Schritte eingeleitet.
Aktuelle Informationen zu diesem Thema vom 30. Juli 2024 ↗️.