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Die Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen befindet sich auf der Zielgeraden.

Die Wahl der ersten Kammerversammlung ist mit dem Versand der Wahlunterlagen offiziell gestartet. Noch bis zum 31. Oktober 2022 können die wahlberechtigten Kammer-Mitglieder ihre Stimme abgeben und so die Zusammensetzung der Kammerversammlung sowie die Zukunft der Pflege aktiv mitbestimmen.

98.534 Mitglieder hatten sich bis zur Schließung der Wählerverzeichnisse am 22. August 2022 registriert und sind somit wahlberechtigt. Insgesamt 66 Wahlvorschläge haben die formalen Anforderungen erfüllt und konnten durch den Wahlausschuss zur Wahl zugelassen werden. 11 Einzelkandidierende und 55 Listen haben sich zur Wahl aufgestellt.

 

Wer stellt sich zur Wahl auf?

Eine Video-Vorstellung der Kandidierenden in den jeweiligen Wahlgruppen finden Sie hier.

 

Wie kann gewählt werden?

Die Kammer-Mitglieder können Ihre Stimme per Briefwahl oder digital über das Wahl-Portal der Pflegekammer NRW abgeben.

 

Wie geht es nach der Wahl weiter?

Die Stimmauszählung der ersten Kammerwahl der Pflegekammer NRW findet am 3. und 4. November 2022 statt.

Die Konstituierende Sitzung der Kammerversammlung ist für den 16. Dezember 2022 geplant. Voraussichtlich Anfang 2023 wird die Pflegekammer NRW ihre Arbeit offiziell aufnehmen.

 

Online wählen – ist das sicher?

Die online Wahl ist sicher und zuverlässig. Die Systeme werden 24/7 überwacht und protokolliert. Die Software wird unter anderem auch vom EU Parlament und der OSZE für Wahlen genutzt.

 

 

Zum Wahl-Portal.

Zur Wahl-Webseite.

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