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True Cases – das sinnvollste Kartenspiel aller Zeiten für Pflegefachpersonen

True Cases – das sind fiktive Rätselgeschichten aus dem Alltag für Sie, Pflegefachpersonen!
Durch Diskutieren und Fragen kommen Sie der Lösung der insgesamt 30 Rätsel immer näher. Alles ist möglich, denn zwischen Arbeitsschuhen und Medikamentenschrank kann viel passieren! Das Besondere? Anhand der Fälle können Sie Ihre neue Berufsordnung spielerisch kennenlernen und erfahren so anhand unterschiedlicher Geschichten, welche Rechte und Pflichten Sie haben bzw. nutzen können.
Ein lehrreicher Rätselspaß, egal, ob zu Hause oder bei einer ruhigen Schicht!
Mehr zu unserer Berufsordnung ↗️.

* Alle Namen und Geschichten sind frei erfunden. Die vorliegenden Fälle dienen ausschließlich der Veranschaulichung der Berufsordnung. Es soll den Mitgliedern ein besseres Verständnis für die Rahmenbedingungen ihres rechtlichen Könnens und Dürfens vermitteln, ohne jedoch den Anspruch auf eine verbindliche rechtliche Beurteilung im konkreten Einzelfall zu erheben. Die tatsächliche Entscheidung über eine Berufspflichtverletzung bleibt somit im Ermessen des Vorstandes der Pflegekammer, der die relevanten Fakten und rechtlichen Aspekte im Einzelfall überprüfen wird und ggf. Sanktionen und berufsrechtliche Konsequenzen verhängt, sofern dies rechtlich möglich ist. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass Strafgerichte die berufsrechtliche Komponente schon berücksichtigt haben, dann ist keine weitere Bestrafung/Konsequenz möglich. Wir weisen darauf hin, dass die von uns konstruierten Fälle sich ausschließlich auf die berufsrechtliche Betrachtung konzentrieren. Es könnten mit den dargestellten Verhaltensweisen auch andere gesetzliche Vorschriften verletzt werden und auch strafrechtliche oder anderweitige Konsequenzen in Betracht kommen. 

Auf dieser Seite finden Sie die Paragrafen hinter Ihren True Cases-Fällen:

Hinweise zu den Karten

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Der Geheime Nebenjob

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen müssen in ihrem Beruf ausreichend versichert sein (§ 7 Berufshaftpflicht).


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Der stumme Zeuge

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen müssen Misshandlung und Fahrlässigkeit melden (§ 4 Anzeige-/Meldepflicht von Berufspflichtverletzungen).
• Pflegefachpersonen sind verpflichtet, ihre pflegefachliche Professionalität zu wahren und besondere Verantwortung zu tragen (§ 3 Allgemeine Berufspflichten).


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Stimmen aus dem Nichts

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen sind verpflichtet, auf Missstände hinzuweisen (§ 4 Anzeige-/Meldepflicht von Berufspflichtverletzungen).
• Die Pflegefachpersonen sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 8 Schweigepflicht).


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Der wütende Auszubildende

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen sind verpflichtet, auf Missstände hinzuweisen (§ 4 Anzeige-/Meldepflicht von Berufspflichtverletzungen).
• Pflegefachpersonen haben Vorbildfunktion und die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Ausbildung zukünftiger Pflegefachpersonen (§ 18 Verantwortung in der Bildung).


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Mit Druck umgehen

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen müssen Berufspflichtverletzungen melden (§ 4 Anzeige-/Meldepflicht von Berufspflichtverletzungen).
• Pflegefachpersonen sind dafür verantwortlich, dass ihre Berufsausübung aktuellen Qualitätsanforderungen entspricht (§ 9 Qualitätssicherung).


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Die vergessene Gabe

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen sind verpflichtet, ihre pflegefachliche Professionalität zu wahren und besondere Verantwortung zu tragen (§ 3 Allgemeine Berufspflichten).
• Die Pflegefachpersonen sind verpflichtet, sämtliche für die Behandlung und Betreuung relevanten Maßnahmen und Ergebnisse zu dokumentieren (§ 6 Dokumentation).


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Doppelt hält besser?

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen sind verpflichtet, ihre pflegefachliche Professionalität zu wahren und besondere Verantwortung zu tragen (§ 3 Allgemeine Berufspflichten).
• Pflegefachpersonen arbeiten professionell, interdisziplinär auch mit anderen Berufsgruppen zusammen (§ 13 Zusammenarbeit).


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Ungelegen

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen sind verpflichtet, ihre pflegefachliche Professionalität zu wahren und besondere Verantwortung zu tragen (§ 3 Allgemeine Berufspflichten).
• Pflegefachpersonen sind dafür verantwortlich, dass ihre Berufsausübung aktuellen Qualitätsanforderungen entspricht (§ 9 Qualitätssicherung).


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Läuft nicht bei ihm

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen sind verpflichtet, ihre pflegefachliche Professionalität zu wahren und besondere Verantwortung zu tragen (§ 3 Allgemeine Berufspflichten).
• Pflegefachpersonen sind dafür verantwortlich, dass ihre Berufsausübung aktuellen Qualitätsanforderungen entspricht (§ 9 Qualitätssicherung).


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Vertraulichkeit Fehlanzeige

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Die Pflegefachpersonen sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 8 Schweigepflicht).


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Saubere Hände, schmutzige Folgen

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen sind verpflichtet, ihre pflegefachliche Professionalität zu wahren und besondere Verantwortung zu tragen (§ 3 Allgemeine Berufspflichten).
• Pflegefachpersonen sind dafür verantwortlich, dass ihre Berufsausübung aktuellen Qualitätsanforderungen entspricht (§ 9 Qualitätssicherung).


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Der sichere Kollege

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Pflegefachpersonen sind dafür verantwortlich, dass ihre Berufsausübung aktuellen Qualitätsanforderungen entspricht (§ 9 Qualitätssicherung).
• Pflegefachpersonen arbeiten professionell, interdisziplinär auch mit anderen Berufsgruppen zusammen (§ 13 Zusammenarbeit).
• Pflegefachpersonen tragen zu Austausch und Lernen innerhalb der Berufsgruppe bei (§ 18 Verantwortung in der Bildung).


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Der informierte Profi

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Pflegefachpersonen sind verpflichtet, sich kontinuierlich beruflich fortzubilden. Die Einzelheiten wird eine kommende Fortbildungsordnung der Pflegekammer NRW regeln (§ 5 Fortbildung).


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Der Schutz der Profis

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Pflegefachpersonen müssen missbräuchliches Verhalten auch durch Patient*innen melden (§ 4 Anzeige-/Meldepflicht von Berufspflichtverletzungen).


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Die Pflege von vorgestern

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Pflegefachpersonen achten die Würde ihrer Patient*innen unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung oder anderer Merkmale (Präambel).
• Pflegefachpersonen müssen Berufspflichtverletzungen melden (§ 4 Anzeige-/Meldepflicht von Berufspflichtverletzungen).


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Der teure Fehler

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen müssen versichert sein. Freiberuflich tätige Pflegefachpersonen müssen sich selbstständig um die Versicherung kümmern (§ 7 Berufshaftpflicht).


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Der unschlagbare Preis

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Freiberuflich tätige Pflegefachpersonen haben auf eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen zu achten (§ 10 Honorierung).


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Nicht gut drauf geachtet

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Gutachten, deren Erstellung Pflegefachpersonen übernommen haben, sind innerhalb der gebotenen Zeit abzugeben (§ 12 Gutachten).


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Ratlos

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen sind gegenüber den Pflegeempfangenden sowie deren gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreterinnen oder Vertretern zur Beratung verpflichtet (§ 15 Beratung).


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Nicht folgsam

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Pflegefachliche Weisungen dürfen nur von Pflegefachpersonen erteilt werden (§ 17).


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Das sprechende Auto

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf zu achten, dass Informationen geschützt sind (§ 14 Datenschutz und Datensicherheit).


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Der Sturz

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Pflegefachpersonen arbeiten professionell, interdisziplinär auch mit anderen Berufsgruppen zusammen (§ 13 Zusammenarbeit).


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Zuviel versprochen

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen ist insbesondere irreführende Werbung untersagt (§ 11 Werbung).


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Verschluckt

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen haben die Verantwortung, Pflegeempfänger*innen über die geplanten pflegerischen Maßnahmen zu informieren (§ 16 Informationspflicht).


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Wackelig

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Pflegefachpersonen sind gegenüber den Pflegeempfangenden sowie deren gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreterinnen oder Vertretern zur Beratung verpflichtet (§ 15 Beratung).


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Was nicht passt …

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Pflegefachpersonen sind dafür verantwortlich, dass ihre Berufsausübung aktuellen Qualitätsanforderungen entspricht (§ 9 Qualitätssicherung).


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Unter falschem Namen

Möglicher Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Die Pflegefachpersonen sind verpflichtet, sämtliche für die Behandlung und Betreuung relevanten Maßnahmen und Ergebnisse zu dokumentieren (§ 6 Dokumentation).


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Sichtbar

Verstoß gegen die Berufsordnung:
• Pflegefachpersonen haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf zu achten, dass Informationen geschützt sind (§ 14 Datenschutz und Datensicherheit).


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Fehlende Pflegende

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Pflegefachpersonen sind verpflichtet, ihre pflegefachliche Professionalität zu wahren und besondere Verantwortung zu tragen.
Allgemeine Berufspflichten (§ 3).
• Pflegefachliche Weisungen dürfen nur von Pflegefachpersonen erteilt werden (§ 17).


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Einseitige Wissenschaft

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Pflegefachliche Weisungen dürfen nur von Pflegefachpersonen erteilt werden (§ 17).
• Alle Pflegefachpersonen haben eine besondere ethische Verantwortung für ihr Mitwirken an Forschungsprojekten (§ 19 Verantwortung in der Forschung).


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Glühwein und Geheimnisse

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Die Pflegefachpersonen sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der Pflegeempfängerinnen und Pflegeempfänger und deren Bezugspersonen verpflichtet, auch über den Tod der Pflegeempfängerinnen und Pflegeempfänger hinaus. (§ 8 Schweigepflicht).


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Festliche Fotos

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Die Pflegefachpersonen haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherzustellen, dass erhobene Daten und persönliche Aufzeichnungen sicher verwahrt werden und gegenüber Zugriffen unbefugter Dritter umfassend geschützt sind (§ 14 Datensicherheit und Datenschutz).


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Der Mistelzweig

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Die Pflegefachpersonen haben Vorbildfunktion und die Verantwortung für die
kompetenzorientierte Durchführung der in Ausbildung oder im Anerkennungsverfahren
befindlichen Pflegefachpersonen. Dies gilt ausdrücklich auch für Pflegefachpersonen in Fort- und Weiterbildungen und Studiengängen (§ 18 Verantwortung in der Bildung).


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Das goldene Kuvert

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Berufspflicht freiberuflicher und selbstständiger Pflegefachpersonen ist es, auf eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen zu achten. Pflegefachpersonen dürfen die Vergütung nach Absatz 1 nicht in unlauterer Weise unterschreiten oder sittenwidrig überhöhte Vergütungsvereinbarungen treffen (§ 10 Honorierung).


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Weihnachtswissenschaft

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Verantwortung in der Forschung (§ 19)


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Heilige Drei … Drainage

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Die Pflegefachpersonen haben Vorbildfunktion und die Verantwortung für die kompetenzorientierte Durchführung der in Ausbildung oder im Anerkennungsverfahren befindlichen Pflegefachpersonen. Dies gilt ausdrücklich auch für Pflegefachpersonen in Fort- und Weiterbildungen und Studiengängen (§ 18 Verantwortung in der Bildung).


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Grippe oder Grinch?

Die Berufsordnung unterstützt Pflegefachpersonen:
• Pflegefachpersonen sind gegenüber den Pflegeempfangenden sowie deren gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreterinnen oder Vertretern zur Beratung verpflichtet. Dabei muss das Selbstbestimmungsrecht der anvertrauten Personen gewahrt werden.
Die Beratung betrifft im Besonderen Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung und Prävention sowie im Weiteren die Bereiche des Gesundheits- und Pflegezustands, der vorbehaltenen Aufgaben im Bereich des Pflegeprozesses sowie die Beratung zu alternativen Pflege- und Versorgungsformen (§ 15 Beratung).


Fotonachweis: yapola

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