
Ihr Thema, unsere Aufgabe:
Reine Sicherheitstransporte von Patient*innen im Maßregelvollzug sind #nichtdeinjob
Pflegefachpersonen im Maßregelvollzug übernehmen täglich große Verantwortung. Für Menschen, für Therapie, für Stabilität. Doch diese Verantwortung hat Grenzen.
Als Pflege plötzlich auch sicherheitsrelevante Transporte übernehmen sollte, war für viele von Ihnen klar: Das gehört nicht zu unserem Beruf – und es gefährdet uns. Diese Stimmen haben wir gehört.
Die Pflegekammer NRW hat genau hier angesetzt: um Ihre Rolle zu schützen, klare Grenzen zu ziehen und Pflege dort zu halten, wo sie hingehört.
Was wir dafür unternommen haben, zeigen wir hier transparent und Schritt für Schritt.
Was passiert ist – und wie wir uns eingesetzt haben
Ein Erlass des Justizministeriums NRW überträgt Gerichtsfahrten und Zuführungen an die Maßregelvollzugseinrichtungen
In mehreren Einrichtungen bedeutet das konkret: Pflegefachpersonen sollen sicherheitsrelevante Transporte übernehmen
Das ist problematisch, denn:
– Diese Aufgaben gehören nicht zum pflegerischen Berufsbild
– Es kommt zu gefährlichen Situationen und Überforderungen
Viele betroffene Pflegefachpersonen melden sich deshalb bei der Pflegekammer NRW
Direkt nach Bekanntwerden der Probleme:
– Offener Brief der Pflegekammer NRW an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
– Klare Botschaft: Pflegefachpersonen werden diese Transporte nicht durchführen
Im anschließenden Austausch:
– Das Ministerium teilt unsere Einschätzung
– Zusicherung: Es sollen andere Lösungen gefunden werden
– Gemeinsames Verständnis: Sicherheitstransporte sind keine Aufgabe der Pflege
Start der Novellierung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz (StrUG) NRW.
Die Pflegekammer bringt die Perspektive der Betroffenen aktiv ein in Form von zwei Stellungnahmen und Briefen an die Mitglieder der zuständigen Landtagsausschüsse
Unsere zentrale Forderung:
– Klare Zuständigkeit für Transporte beim Justizvollzugsdienst, nicht bei Pflegefachpersonen
Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Pflegekammer NRW:
– Bewertet das Sicherheitspaket fachlich.
– Macht erneut deutlich:
– Pflegefachpersonen dürfen nicht fachfremd für Sicherheitstransporte eingesetzt werden
– Es braucht klare und sichere Zuständigkeiten
Nach der Anhörung:
– Gespräche mit Abgeordneten und Ministerien
– Kontinuierliches Nachhalten im Gesetzgebungsprozess
Öffentliche Positionierung:
– Pressemitteilung am 7. November 2025:
„Sicherheitstransporte gehören in die Verantwortung der Justiz – nicht der Pflege“
– Danach Artikel zum Thema, unter anderem in der WAZ: „Pflegerinnen müssen psychisch kranke Straftäter fahren – und wehren sich“
Die Novellierung des StrUG NRW wird beschlossen
Wichtig für Sie:
– Auch wenn die Zuständigkeit nicht direkt im Gesetz geregelt wurde,
gibt es klare politische Zusicherungen:
– Pflegefachpersonen übernehmen keine sicherheitsrelevanten Transporte
– Diese Aufgaben sollen durch qualifiziertes Sicherheitspersonal erfolgen
Die Pflegekammer fordert zusätzlich:
– Ausreichende Finanzierung der Transporte
– Klare Regelungen zu Qualifikation und Zuständigkeit
– Schutz Ihrer pflegerischen Kernaufgaben
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Ihr Hinweis ist wichtig – melden Sie sich bei uns!
Sie sind nah an der Praxis und merken früh, wenn etwas nicht stimmt.
Bitte melden Sie sich bei der Pflegekammer NRW, wenn:
- Pflegefachpersonen weiterhin zu Transporten herangezogen werden,
- unklare Zuständigkeiten bestehen,
- sicherheitsrelevante Aufgaben auf die Pflege übertragen werden,
- oder Sie andere strukturelle oder rechtliche Unregelmäßigkeiten bemerken
Senden Sie jederzeit eine E-Mail an info@pflegekammer-nrw.de.
Nur mit Ihren Rückmeldungen können wir Ihre Interessen wirksam vertreten und im politischen Prozess einbringen.
Danke für Ihr Vertrauen – wir bleiben für Sie dran.