Aufenthaltsgenehmigung von Azubis aus dem Ausland erlischt automatisch mit dem Ende der Ausbildung
Bürokratie-Farce: Pflegefachpersonen müssen den Behörden für ihren Aufenthaltstitel den Fachkräftemangel in der Pflege nachweisen
Pflegekammer NRW will sofortiges Arbeits- und Aufenthaltsrecht nach bestandener Prüfung
Düsseldorf, 13. August 2026. Gestern noch erfolgreich die Pflegeausbildung gemeistert, heute schon Angst vor der Abschiebung – während Deutschland nicht müde wird, den Fachkräftemangel in der Pflege anzuprangern, kämpfen in NRW täglich internationale Pflegefachpersonen dafür, nach bestandener Ausbildung in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen.
„Wir erleben hier eine massive strukturelle Benachteiligung von Menschen, die unter hohem Aufwand im Ausland angeworben werden. Sie durchlaufen eine harte Ausbildung und wir bremsen sie am Tag ihres Erfolgs eiskalt aus. Das ist kein geordneter Verwaltungsprozess mehr, sondern systemischer Irrsinn und offene Diskriminierung“, kritisiert Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW.
Die Falle: Das „beschleunigte Verfahren“ wird zur Sackgasse
Doch wie kann das passieren? Viele internationale Auszubildende kommen über das gesetzliche „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ nach Deutschland. Die fatale Schwachstelle: Ihr Aufenthaltstitel ist starr an den Ausbildungsvertrag gekoppelt. Mit dem Ende der Ausbildung erlischt automatisch auch die Aufenthaltserlaubnis.
Was als Express-Weg für die Einwanderung gedacht war, wird am Ende der Ausbildung zur Falle. Während deutsche Azubis mit ihrer vorläufigen Prüfungsbescheinigung am nächsten Tag sofort als Pflegefachperson auf Station arbeiten dürfen, rutschen die frisch examinierten Pflegefachpersonen aus dem Ausland in die Arbeitslosigkeit.
Bis zu sechs Monate Hürdenlauf für ein Stück Papier
Um legal im Land zu bleiben, müssen die Betroffenen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Genau hier beginnt der existenzbedrohende Teufelskreis: Da die Berufsurkunde erst Monate nach bestandener Prüfung von der Bezirksregierung vorliegt, können die Ausländerbehörden keine Aufenthaltsgenehmigung ausstellen – ohne Aufenthaltsgenehmigung dürfen die Pflegefachpersonen aber faktisch nicht arbeiten. Dieser Prozess kann bis zu sechs Monate dauern.
Oft wird diese Lücke durch eine sogenannte zeitlich beschränkte „Fiktionsbescheinigung“ überbrückt, die zumindest das Arbeiten erlaubt. Die Betroffenen arbeiten dann meist als ungelernte Pflegehilfskraft, da sie ohne Berufsurkunde nicht ihrem erlernten Beruf nachkommen dürfen.
„Hochqualifizierte Menschen, die gerade ein anspruchsvolles Staatsexamen in der Pflege abgelegt haben, werden per Gesetz herabgestuft“, erklärt Postel. „Sie müssen unter ihrem Niveau arbeiten und werden schlechter bezahlt. Soll das die deutsche Willkommenskultur sein?“
Behörden-Willkür: Einzelne Personen müssen Fachkräftemangel nachweisen
Erst wenn die Berufsurkunde vorliegt, wird der eigentliche Prozess für die Aufenthaltsgenehmigung fortgesetzt. Während diesem wird die Pflegekammer NRW immer öfter von verzweifelten Pflegefachpersonen kontaktiert. Denn die Kommunen verlangen neuerdings von der einzelnen Pflegefachperson einen Nachweis darüber, ob in der Pflege ein Fachkräftemangel herrscht – eine bürokratische Farce angesichts der seit Jahren bekannten Diskussion im Gesundheitswesen. Das Resultat: Verzögerungen im Prozess und die Angst, Fristen nicht einhalten zu können und doch noch abgeschoben zu werden.
Welche Berufe am stärksten vom Fachkräftemangel betroffen sind, zeigt die jährliche Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Pflegeberufe belegen darin seit Jahren die vordersten Plätze. Bisher hat es gereicht, dass dieser Mangel auf Anfrage der Ausländerbehörde von der Agentur für Arbeit bestätigt wurde. In einem Brief will sich die Pflegekammer NRW deshalb an die Bezirksregierung Düsseldorf als Fachaufsicht der kommunalen Ausländerbehörden wenden und darauf pochen, dass die Kommunen den etablierten Behördenaustausch einhalten, statt Einzelnachweise zu fordern und den Prozess künstlich in die Länge zu ziehen.
Außerdem braucht es einen radikalen Kurswechsel in der Politik: „Wer eine bestandene Prüfungsbescheinigung vorlegen kann, muss ab Tag eins ein automatisches, vorläufiges Arbeits- und Aufenthaltsrecht als Pflegefachperson erhalten – ohne Wenn und Aber!“
Rund 350.000 Menschen aus dem Ausland sichern die pflegerische Versorgung in Deutschland
Wie gefährlich dieser Bürokratie-Dschungel für die Versorgungssicherheit ist, belegen alarmierende Daten der Pflegekammer NRW. Allein in der stationären Langzeitpflege und den Altenheimen in NRW gehen in den nächsten vier Jahren bis zu 40 Prozent aller Pflegefachpersonen in den Ruhestand. In vielen Regionen NRWs scheiden derzeit dreimal mehr Pflegefachpersonen aus dem Berufsleben aus, als neue Nachwuchskräfte nachrücken.
Die Bundesagentur für Arbeit zeigte zuletzt im Mai 2026, wie wichtig deshalb besonders Menschen aus dem Ausland für unsere Gesundheitsversorgung sind. Postel: „Internationale Pflegefachpersonen sind mit rund 350.000 Beschäftigten bundesweit längst eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems. Es ist lange überfällig, dass wir sie auch so behandeln.“
Die dazugehörige Pressemitteilung als Download finden Sie hier.
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