Pflegefachperson und Kind mit Rollstuhl. Foto: Rolfes
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Beteiligen Sie sich an der Entwicklung der ersten Spezialisierungsweiterbildung!
Der Entwurf für die Rahmenvorgabe für eine Qualifikation im Anschluss an die generalistische Pflegeausbildung für den Bereich der Kinder- und Jugendpflege liegt vor. Aus der Praxis wird berichtet, dass bei Kolleg*innen nach der 3-jährigen Ausbildung noch Spezialisierungsbedarf besteht. Mit der Qualifikation schließen wir diese Lücke. Absolvent*innen sind gut gerüstet für den Pflegealltag in der Pädiatrie und mögliche Fachweiterbildungen.
Diese Vorgabe legt die inhaltlichen und qualitativen Standards fest, die für die spezialisierte pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen von zentraler Bedeutung sind. Erarbeitet wurde die Rahmenvorgabe durch einen Unterausschuss des Bildungsausschusses der Pflegekammer NRW.

Nun ist Ihre Expertise gefragt!
Damit die Rahmenvorgabe die Praxisrealität bestmöglich widerspiegelt und den aktuellen Herausforderungen in der Pflege gerecht wird, möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre fachliche Einschätzung und Anregungen einzubringen.
Warum sollten Sie sich beteiligen?
🟣 Praxisnahe Gestaltung: Ihre Erfahrungen aus dem Berufsalltag helfen dabei, praxisgerechte und umsetzbare Inhalte zu entwickeln.
🟣 Qualitätssicherung: Eine fundierte Weiterbildung sichert langfristig die Qualität der Pflege und die berufliche Weiterentwicklung.
🟣 Mitbestimmung stärken: Durch Ihre Rückmeldungen können Sie aktiv Einfluss auf die Zukunft der Weiterbildung nehmen.

Hier finden Sie den Entwurf: Spezialisierungsweiterbildung Pflege von Kindern und Jugendlichen ↗️​

So können Sie Ihr Feedback einreichen:
Senden Sie uns Ihre Rückmeldung bis zum 29. August 2025 an: bildung@pflegekammer-nrw.de.

Wir freuen uns auf Ihre wertvollen Beiträge und danken Ihnen für Ihr Engagement!

02.09.2025: UPDATE

Im Rahmen einer Beteiligungsphase konnte die Öffentlichkeit Stellung nehmen und Rückmeldungen einreichen.
Diese Stellungnahmen werden nun sorgfältig geprüft und in die finale Fassung eingearbeitet.
Die Verabschiedung der Spezialisierungsweiterbildung ist für die Sitzung der Kammerversammlung im November 2025 vorgesehen. Anschließend wird sie in die Weiterbildungsordnung (WBO) aufgenommen.

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