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Stimmkarten werden auf einer Versammlung hochgehalten

Zusammen sind wir stärker!

Die Kammerversammlung ist das Parlament der Pflegefachpersonen und das entscheidende Organ der Pflegekammer NRW. Die Sitzungen sind „kammeröffentlich“. Das heißt, dass alle registrierten Kammermitglieder die Sitzung direkt verfolgen können. Dafür wird auf www.pflegekammer-nrw.de ein Livestream angeboten.
Als erstes Thema steht der Dialog mit den Mitgliedern auf der Tagesordnung. Alle Pflegefachpersonen sind eingeladen Fragen zu stellen – vorab per Post oder E-Mail ↗ oder live im Videostream. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen in den Austausch zu kommen!

Dateien zu dieser Sitzung


Fragestunde

Aus der Fragestunde am 27. November 2025:

Frau Postel antwortet, dass die Wundversorgung ein berufsrechtlich relevantes Thema sei. Die Körperschaften auf Landesebene müssen bei der Gesetzgebung eingebunden werden. Der Vorstand wird sich diesem Thema annehmen. Es gehe um eine Ausarbeitung des Berufsrechtes. Hier hoffe Frau Postel auf eine Weiterentwicklung und auf keinen Rückschritt.
Frau Dörr ergänzt, dass die Gesetzestexte mit der Situation in der Praxis abgeglichen werde und dies dort auch berücksichtigt werde.

Frau Postel geht darauf ein, dass der Jahresabschluss für 2025 erst noch erstellt werden müsse. Der Haushaltsplan für das kommende Jahr brauche erst ein Beschluss. Grundsätzlich sagt sie, dass alle Zahlen vor der Veröffentlichung ausgiebig geprüft werden, um keine Fehler oder unvollständige Zwischenstände zu veröffentlichen.

Bezüglich der Frage nach Verbesserung durch die Pflegekammer führt Frau Postel beispielhaft zu der Anhörung im Landtag aus. Hier konnte die Pflegekammer NRW einen direkten positiven Einfluss auf die Kolleginnen in den forensischen Kliniken nehmen.

Frau Himmel von der Arbeitsgruppe Psychiatrische Pflege berichtet, dass Kolleg*innen an sie herangetreten seien, nachdem ein Erlass vom Ministerium herausgegeben wurde, dass Patient*innentransporte zu Gerichtsterminen statt wie bisher von Justizvollzugsbeamten nun von Pflegefachpersonen übernommen werden sollten. Hier habe sich die Pflegekammer NRW eingebracht und gegenüber der Politik klar positioniert, dass dies keine pflegerische Aufgabe sei. Dies hätte bereits Gehör gefunden.

Frau Postel antwortet, dass die Pflegekammer auf unterschiedliche Kommunikationskanäle setze. Neben dem direkten Dialog können bestimme Materialien auch Wertschätzung ausdrücken. Diese Artikel dienen dazu, die Sichtbarkeit der Pflegekammer zu erhöhen und den Austausch mit unseren Mitgliedern sowie der Öffentlichkeit zu fördern. Merchandise kommt bei Messen, Infotagen, Pflegekongressen oder politischen Aktionen zum Einsatz. Dort erfüllt es eine Doppelfunktion: Es helfe, mit einem einheitlichen Auftritt professionell und geschlossen aufzutreten und es dient als Türöffner für einen Gesprächsanlass. Anders als klassische Werbung, wie beispielsweise Printanzeigen, wirken gut gestaltete Merchandise-Produkte langfristig. Ein Stoffbeutel oder Wasserflaschen bleiben oft Jahre im Umlauf. Das rechtfertigt höhere Produktionskosten, da es sich um eine nachhaltige Kommunikationsmaßnahme handelt.
Alle finanziellen Mittel, die der Pflegekammer zur Verfügung stehen, werden verantwortungsvoll und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwendet. Selbstverständlich werde viel Wert auf Transparenz gelegt, weshalb die Berichte regelmäßig veröffentlicht werden würde, in denen die Aufschlüsselung der Ausgaben eingesehen werden könne.
Herr Albrecht ergänzt, dass insbesondere die Berufsordnung und die Kartenspiele bei Informationsveranstaltungen gut ankommen würden, da die Besucher*innen sich intensiv mit beidem auseinandersetzen.

Weitere schriftlich eingereichte Fragen zur Sitzung am 27. November 2025, die in der Sitzung aus zeitlichen Gründen nicht mehr beantwortet werden konnten:

Die Hauhaltspäne werden nach Beschluss der Kammerversammlung den Mitgliedern auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Vor Beschluss ist es selbstverständlich Aufgabe der Kammerversammlung den Haushalt zu erstellen und zu verabschieden.

Eine Gebühr ergibt sich aus der Berechnung des tatsächlichen Aufwandes des Verwaltungshandelns. Dementsprechend hat die Kammer die Aufwände kalkuliert. Aus dieser Kalkulation ergeben sich die 70 Euro bei einem Widerspruch der abschlägig bescheiden wird. Gebühren sind notwendig, da ein gebührenpflichtiges Verwaltungshandeln nur für ein bestimmtes Mitglied durchgeführt wird und damit nicht auf alle Mitglieder umgelegt werden kann. Die Gebührenberechnung wird den Kammerversammlungsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Die jüngste Satzungsänderung des Deutschen Pflegerats (DPR) eröffnet erstmals ausdrücklich die Möglichkeit für Landespflegekammern, eine Mitgliedschaft im DPR einzugehen. Diese Erweiterung wurde vom DPR selbst vorgenommen. Bei weitergehenden Fragen zu den Hintergründen oder zum genauen Satzungsprozess verweisen wir daher direkt an den Deutschen Pflegerat.
Der DPR stellt derzeit die größte Interessenvertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene dar. Als Pflegekammer NRW verfolgen wir das Ziel, die bestmögliche Entwicklung unserer Berufsgruppe voranzubringen und ihre Interessen wirkungsvoll zu vertreten. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die Arbeit des DPR. Ob die Pflegekammer dem DPR beitreten wird, entscheidet die Kammerversammlung. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist über den Vorgang informiert. Zum aktuellen Zeitpunkt hat sie keine Hinweise gegeben, dass sie den Beitritt untersagen oder beanstanden wird; Ihr Verhalten ist in dieser Frage neutral.

Berufsrechtliche Verfahren und arbeitsrechtliche Verfahren sind völlig unabhängig voneinander. Berufsrechtliche Ahndungen werden von der Kammer und ggf. Berufsgericht und arbeitsrechtliche Konsequenzen vom Arbeitgeber und Arbeitsgericht. Hier gibt es unterschiedliche rechtliche Wege. Es kann natürlich sein, dass ein berufsrechtliches Verfahren auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Die Legitimation ergibt sich aus dem Gesetz (§6 HeilBerG NRW), da die Pflegfachpersonen alle Pflegefachpersonen Mitglieder per Gesetz sind – unabhängig ihrer Registrierung.

Ja, das Gewaltverständnis der Pflegekammer NRW umfasst ausdrücklich auch strukturelle Gewalt. In dem Entwurf wird klar benannt, dass Gewalt durch personelle, strukturelle, situative oder institutionelle Faktoren begünstigt werden kann und dass Überlastung, Stress sowie strukturelle Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle spielen. Beim Umgang mit Gewalt in der Pflege wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass es unerlässlich ist, den strukturellen Kontext, in dem Pflege und Versorgung stattfinden, zu berücksichtigen. Das Verständnis beschränkt sich daher nicht auf individuelles Verhalten, sondern bezieht strukturelle Ursachen wie Personalmangel, Arbeitsverdichtung und Fehlsteuerungen ausdrücklich mit ein.

Mehrere Pflegefachpersonen haben sich bereits mit dem Thema der Übertragung pflegefremder Tätigkeiten an Pflegefachpersonen vertrauensvoll an die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen gewandt. Als Kammer nehmen wir das Thema sehr ernst und haben bereits versucht, Kontakt zu den entsprechenden Arbeitgebenden und Trägern aufzubauen, um die Probleme zu adressieren. Ebenso werden wir das Thema in der Politik positionieren.
Pflegefremde Tätigkeiten binden Zeit, die stattdessen für pflegerische Versorgung und individuelle Zuwendung gegenüber den Patientinnen und Angehörigen benötigt würde. Darüber hinaus gehören sie weder zur Kernaufgabe noch zur fachlichen Qualifikation einer Pflegefachperson. Stattdessen sollten Pflegende in der direkten Patientinnenversorgung, der Gesundheitsförderung oder der Umsetzung medizinischer Behandlungspläne eingesetzt werden. Pflegefremde Aufgaben sollen hingegen vom Hilfs- und Servicepersonal ausgeführt werden. Hierfür bedarf es einer klaren Abgrenzung des pflegefachlichen Aufgaben- und Einsatzbereiches.
Dabei kommt es zu berufsrechtlichen Schwierigkeiten, wenn Pflegefachpersonen aufgrund anderer Arbeitsschwerpunkte nicht mehr zu ihren Kernaufgaben kommen und die pflegerische Qualität leidet. Pflegedirektorinnen obliegt deswegen eine Organisationsverantwortung bei der Zuweisung von Aufgaben. Es kann dementsprechend zu Organisationsverschulden auf Seiten des Trägers kommen, beziehungsweise auch zu Berufspflichtverletzungen Seiten der Weisung aussprechenden Pflegefachperson -also dem/der Pflegedirektorin.

Die Pflegekammer NRW vertritt alle Pflegefachpersonen gleichermaßen, unabhängig vom Fachgebiet. Der (ggf. gefühlte) Fokus richtet sich vor allem an aktuellen gesetzlichen Entwicklungen, auf die wir reagieren müssen und auch wollen. Dazu ist aktuell sehr viel im Krankenhausbereich passiert. Im Bereich “Altenpflege” passiert auch einiges, jedoch noch ohne wirkliche Ergebnisse seitens der Regierung. Bei uns gibt es die Arbeitsgruppe Altenpflege, in der sich jedes Kammermitglied gerne beteiligen kann. Hier ergeben sich die aktuellen Themen, um die sich die Kammer kümmert und in der es auch um Meinungsbildung geht. Aktuell arbeitet die AG an zwei Positionspapieren: “Mindestpersonalausstattung im Nachtdienst in der stationären Langzeitpflege” und “Versorgungsmangel in der ambulanten und langzeitstationären Pflege: Gründe für Insolvenzen und deren Auswirkungen für Pflegeempfangende”. Ebenso sitzt ein Kammerversammlungs- und AG- Mitglied in der Arbeitsgruppe zum WTG vom MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales), um dort die Belange der Altenpflege einzubringen.
Zu PeBem: hier erwarten wir Ergebnisse oder Informationen seitens des MAGS und haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die sog. Übergangsfrist zum 31.12.2025 endet. Wir nehmen unsere Aufgaben sehr ernst und möchten natürlich auch (frühzeitig) an Informationen kommen, die wir direkt an unsere Mitglieder weitergeben werden.
Gerne laden wir Sie ein, Mitglied in der AG Altenpflege zu werden!

Die Pflegekammer NRW ist derzeit noch nicht für die generalistische Pflegeausbildung zuständig. Wir befürworten jedoch die bundeseinheitliche Pflegeausbildung, die als generalistische Ausbildung konzipiert ist und eine anschließende Weiterqualifikation vorsieht. Diese Weiterqualifikation kann im Bereich der Kinderkrankenpflege sogar eine Spezialisierung darstellen. Wir verweisen hierzu auf das Positionspapier „Generalistik und Ausbildungsreform“ vom 14.11.2024.

Die Pflegekammer NRW ist derzeit noch nicht für die generalistische Pflegeausbildung zuständig. Wir befürworten jedoch die bundeseinheitliche Pflegeausbildung, die als generalistische Ausbildung konzipiert ist und eine anschließende Weiterqualifikation vorsieht. Themen wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen beziehen sich auf klinische Diagnosen. Grundlage der Ausbildung sind jedoch die Kompetenzen, die für den Umgang mit diesen Pflegeempfängern erforderlich sind. Die Praxisanleitung definiert mithilfe realer Pflegesituationen Lernziele und passende Lernaufgaben. So können die Auszubildenden ihr theoretisches Wissen anwenden und ihre praktischen und situationsorientierten Kompetenzen erweitern.

Foto: © Lesting Media & Consulting / Kendziora

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