Zusammen sind wir stärker!
Die Kammerversammlung ist das Parlament der Pflegefachpersonen und das entscheidende Organ der Pflegekammer NRW. Die Sitzungen sind „kammeröffentlich“. Das heißt, dass alle registrierten Kammermitglieder die Sitzung direkt verfolgen können. Dafür wird auf www.pflegekammer-nrw.de ein Livestream angeboten.
Als erstes Thema steht der Dialog mit den Mitgliedern auf der Tagesordnung. Alle Pflegefachpersonen sind eingeladen Fragen zu stellen – vorab per Post oder E-Mail ↗ oder live im Videostream. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen in den Austausch zu kommen!
Tagesordnung ↗️ zu dieser Sitzung der Kammerversammlung.
Fragestunde
Aus der Fragestunde am 14. November 2024:
Digitalisierung ist ein Querschnittsthema, das alle Ressorts betrifft. Die Entwicklungen in diesem Bereich schreiten rasant voran. Es besteht die Notwendigkeit, Leitplanken für die Digitalisierung zu entwickeln. Da Berufsverbände ebenfalls an verschiedenen Aspekten der Digitalisierung arbeiten, sieht die Pflegekammer eine gute Möglichkeit der Zusammenarbeit. Um die Entwicklungen eng zu begleiten, ist die Gründung einer Arbeitsgruppe Digitalisierung angedacht. Digitale Lösungen können wertvolle Möglichkeiten zur Arbeitsentlastung schaffen. Dabei ist jedoch wichtig, Interessenskonflikte zu vermeiden und klare Gütesiegel zu etablieren. Der Bildungsausschuss wird sich in seiner Klausurtagung Anfang des kommenden Jahres ebenfalls mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI) auseinandersetzen, da KI zunehmend auch im Bildungsbereich Einzug halte.
Die Berufsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Pflegefachpersonen. Die Berufsordnung ist ein Instrument der verbindlichen Rechtssetzung zur Sicherstellung der Qualität der pflegerischen Tätigkeit und sie stärkt die Position der Pflege in Zusammenarbeit mit anderen Heilberufen. Für die Mitglieder bedeutet dies, dass sie Sicherheit und Unterstützung durch die Kammer erfahren. Es wurden Regionalkonferenzen vor Ort und Online zu unterschiedlichen Zeiten angeboten, damit möglichst viele Pflegefachpersonen an der Erstellung teilnehmen können. Im Dezember 2024 wurde erneut allen die Möglichkeit gegeben, sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu beteiligen.
Das Thema Forschung ist Teil der Berufsordnung. Zur Zeit der Kammerversammlung ist der Stand, dass die Berufsordnung in den Grundzügen vorliegt und in dieser Kammerversammlung erstmalig besprochen wird.
Herr Lauterbach hat auf dem Deutschen Pflegetag verkündet, dass die Gesetzgebung wie geplant verabschiedet wird. Man geht davon aus, dass das Pflegekompetenzgesetz spätestens in der kommenden Legislatur verabschiedet wird. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen sehen den Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz als Schritt in die richtige Richtung. Der Entwurf berücksichtigt die heilkundlichen Tätigkeiten, die bereits von Pflegefachpersonen ausgeführt werden. Pflegefachpersonen haben die Möglichkeit, die (Steuerungs-) Verantwortung im Pflegeprozess zu tragen und Hilfsmittel- sowie Präventionsempfehlungen auszusprechen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die gemeinsame Stellungnahme der Pflegekammern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) auf unserer Webseite.
↗️ zur Stellungnahme
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich zu engagieren, wie beispielsweise die Unterstützung in Gremien. Eine weitere Perspektive ist Mitglied einer der bisher gebildeten Arbeitsgruppen zu werden. Wenn Sie zu einem Thema besondere Interessen oder Kenntnisse haben, können Sie sich gerne bei der Pflegekammer melden. Im November 2023 sind wir mit dem Projekt Kammerbotschafter*innen gestartet. Sie können die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen unterstützen, indem Sie als freiwillige*r Kammerbotschafter*in in Ihrer Einrichtung und/oder deren Umgebung tätig werden. Den Umfang dieser Tätigkeit bestimmen Sie selbst. Interessierte können sich bei der Kammer melden und angeben, wie viel Ressourcen sie für ein Engagement zur Verfügung haben.
Die Reaktionen auf die Verlautbarung sind sehr positiv. Sie lebt davon, dass sie in der Praxis auch benutzt wird. Die Verlautbarung steht zum Beispiel auf www.pflegekammer-nrw.de/stellungnahmen/ zur Verfügung. Des Weiteren ist ein Austauschtermin mit der Fachgesellschaft geplant. Darüber hinaus gibt es zwei Arbeitsgruppen im Ministerium.
Bei Teilnehmenden vor Ort wird die Mitgliedschaft geprüft. Es besteht die Möglichkeit, dass sich ein Mitglied verifiziert, aber in der Kammerversammlung nicht namentlich genannt werden möchte. Aufgrund der Transparenz aber sollen alle digitalen Anfragen unabhängig von der Mitgliedschaft angenommen werden.
Foto: © Lesting Media & Consulting / Kendziora