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Neuer Wahltag wird Ende Januar 2022 bekanntgegeben

Per Vorstandsbeschluss des Errichtungsausschusses ist 1. März 2022 als Wahl-tag der Kammerversammlung offiziell aufgehoben – Neuer Wahltag wird Ende Januar bekanntgegeben.

Der Errichtungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 per Vorstandsbeschluss folgendes festgelegt: Der Wahltag zur Kammerversammlung am 01. März 2022 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Resultierend werden alle weiteren mit der Wahl zusammenhängenden Termine, wie zum Beispiel die Schließung der Wählerverzeichnisse am 21. Dezember 2021, ausgesetzt.

Mit diesem Beschluss trägt der Errichtungsausschuss der Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landtags vom 15. Dezember 2021 Rechnung. Dieser hat per Gesetz die Wahl der Kammerversammlung auf spätestens Ende Dezember 2022 verschoben. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer verlängerten Anschubfinanzierung durch das Land bis zum Jahr 2027 geschaffen, die eine Beitragsfreiheit für Kammermitglieder einräumt.

„In der gestrigen Sitzung haben die Mitglieder des Errichtungsausschusses die neu geschaffenen zeitlichen Kapazitäten sehr begrüßt. Die pandemische Lage hat den Registrierungsprozess und die Durchführung von Informationsveranstaltungen stark ausgebremst. Deshalb bedeutet der Aufschub vor allem mehr Zeit für die Registrierung weiterer Mitglieder. Unser Ziel ist es, möglichst alle Mitglieder mit Informationen zu erreichen und Ihnen die Beteiligung an der Wahl zu ermöglichen.“

– Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses Pflegekammer NRW

Den neuen Wahltag wird der Errichtungsausschuss Ende Januar 2022 bekanntgeben.

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