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Empfehlungen zur Beitragsregelung von maximal 5,00 Euro wurden heute beschlossen / Modelle für Kostenübernahmen und Ermäßigungen liegen vor

Düsseldorf, 21. September 2021 – Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen blickt auf ein Jahr Arbeit zurück und arbeitet auf Hochtouren an der bevorstehenden Wahl der Kammerversammlung im März 2022. 38 ehrenamtlich tätige Pflegefachpersonen und 15 hauptamtliche Mitarbeitende haben in den vergangenen zwölf Monaten die Geschäftsstelle aufgebaut, alle Voraussetzungen für die Wahl der Kammerversammlung geschaffen, Kommunikationskanäle entwickelt und die datenschutzkonforme Registrierung aller Pflegefachpersonen in NRW organisiert.

Die Registrierung der Mitglieder* erfolgt derzeit und ist notwendig, um an der Wahl der Kammerversammlung im März 2022 teilzunehmen. Darüber hinaus kann sich jede Pflegefachperson selbst zur Wahl stellen, sofern sie registriert ist. Damit geben sie ihrem Beruf eine starke Stimme gegenüber Institutionen und Entscheidungsgremien und sorgen für politische Ansprechbarkeit. Im Nachbarland Rheinland-Pfalz vertritt die Pflegekammer bereits erfolgreich die Interessen ihrer Mitglieder*.

Karl-Josef Laumann, NRW-Landesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales erklärt dazu: „Bisher wurde mehr über die Pflege gesprochen anstatt mit der Pflege. In meinem langen politischen Leben habe ich festgestellt, dass immer, wenn über die Pflege entschieden wird, die Pflege überhaupt nicht mit am Tisch sitzt. Und das muss geändert werden. Deshalb ist es so wichtig, dass sich möglichst viele Pflegefachpersonen an der Wahl der Pflegekammer beteiligen. Nur so kommen wir raus aus der Fremdbestimmung, hin zu mehr Qualität und Mitspracherecht in der Pflege. Mein Appell: Heute noch registrieren, um demnächst wählen und mitbestimmen zu können! Sie haben die Wahl, dringend notwendige Veränderungen in der Pflege demokratisch zu unterstützen.“

„Eine der ersten Aufgaben der Kammerversammlung wird es sein, in ihren demokratischen Struktu-ren den Kammerbeitrag zu beschließen. Die Höhe des Kammerbetrags ist so lange nicht festgelegt, was aber verständlicherweise zu Verunsicherung bei den Pflegefachpersonen, also unseren Mitglie-dern, führt. Deshalb hat der Errichtungsausschuss Empfehlungen für die Kammerversammlung erar-beitet und in diesem Zuge eingehend den möglichen Kammerhaushalt vorbereitet. Welche Details am Ende entschieden werden, liegt in der Hand der noch zu wählenden Kammerversammlung. Wir sehen uns in der Pflicht, schon jetzt für größtmögliche Transparenz zu sorgen.“

Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW

Konkrete Empfehlung für Kammerbeitrag sorgt für Klarheit

Laut heute erfolgtem Beschluss kann der Errichtungsausschuss bereits seine Empfehlung zum Kammerbeitrag mitteilen. Auf dieser Grundlage kann die gewählte Kammerversammlung den Mitgliedsbetrag im nächsten Jahr festlegen. Er soll sich auf maximal 5,00 Euro monatlich belaufen und frühestens ab September 2022 erstmals fällig werden. Auch sollen Personen in Härtefallsituationen vom Beitrag befreit sowie Regelungen für Doppelmitgliedschaften geschaffen werden, zum Beispiel wenn eine Pflegefachperson ihren Wohn- und Arbeitsort in unterschiedlichen Bundesländern hat. Darüber hinaus wird empfohlen, dass Mitglieder, die eine Berufsurkunde besitzen, aber nicht mehr im Pflegeberuf arbeiten (z.B. Rentner), beitragsfrei gestellt werden.

Sandra Postel erklärt: „Eine der ersten Aufgaben der Kammerversammlung wird es sein, in ihren demokratischen Strukturen den Kammerbeitrag zu beschließen. Die Höhe des Kammerbetrags ist so lange nicht festgelegt, was aber verständlicherweise zu Verunsicherung bei den Pflegefachpersonen, also unseren Mitgliedern, führt. Deshalb hat der Errichtungsausschuss Empfehlungen für die Kammerversammlung erarbeitet und in diesem Zuge eingehend den möglichen Kammerhaushalt vorbereitet. Welche Details am Ende entschieden werden, liegt in der Hand der noch zu wählenden Kammerversammlung. Wir sehen uns in der Pflicht, schon jetzt für größtmögliche Transparenz zu sorgen.“

Die gewählte Pflegekammerversammlung wird sich ab März 2022 für alle Belange der Berufsgruppe einsetzen. Dazu gehört, dass die Mitglieder* der Kammerversammlung die Pflegefachpersonen in verschiedensten Gremien und Landesausschüssen vertreten. Hinzu kommt, dass die gewählten Vertreter* der Pflegekammer die Grundlagen des Berufsstandes zum Beispiel bezüglich Berufsordnung und der Fort- und Weiterbildungsordnungen festlegen können. Dies ist ein entscheidender Baustein für alle Verhandlungen, in denen es im Anschluss um Finanzierung von Pflegeleistungen und Vergütung von Pflegearbeit geht.

Bis die Kammerversammlung im März 2022 gewählt wird und ihre Arbeit aufnimmt, ist der Errichtungsausschuss über regelmäßige öffentliche Info-Veranstaltungen ansprechbar, die auch online stattfinden.

* Bei allen verwendeten Bezeichnungen von Personen sind grundsätzlich alle Geschlechtsidentitäten (m/w/d) gemeint.

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