Pflegekammer NRW setzt sich durch:
Keine Transporte von Straftäter*innen mehr durch Pflegefachpersonal
Politische Kehrtwende nach Kritik durch die Pflegekammer NRW
Neue Regelung soll Zuständigkeiten im Maßregelvollzug eindeutig definieren
Transporte von Straftäter*innen mit psychiatrischen Erkrankungen künftig durch qualifiziertes Sicherheitspersonal
Düsseldorf, 19. Januar 2026 – Die Pflegekammer NRW hat einen wichtigen Erfolg für Pflegefachpersonen im Maßregelvollzug erzielt: Nach monatelanger Kritik an einem Erlass des Justizministeriums NRW, der sicherheitsrelevante Transporte psychisch erkrankter Straftäter*innen (sogenannter forensischer Patient*innen) auf die Einrichtungen und damit auf die Pflege übertragen hatte, plant die Politik nun eine klare Neuregelung der Zuständigkeiten.
„Pflege ist keine Sicherheitsaufgabe. Unsere Aufgabe ist die Versorgung und Therapie von Patient*innen – nicht deren Transport unter Sicherheitsauflagen“, betont Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW. „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Politik nun Verantwortung übernimmt und die Pflegefachpersonen spürbar entlasten will.“
Hintergrund dieser Entwicklung ist der im Juli 2025 bekannt gewordene Erlass, der die Verantwortung für Transporte psychisch erkrankten Straftäter*innen weitgehend von der Justiz auf die Maßregelvollzugseinrichtungen verlagerte – mit erheblichen Folgen für das Pflegepersonal. Unter diese Art der Transporte fallen beispielsweise Gerichtsfahrten oder Zuführungen – Fahrten, die für gewöhnlich von geschultem, teils bewaffnetem Personal durchgeführt werden.
„Wird diese Aufgabe von Pflegenden übernommen, stellt dies ein Sicherheitsrisiko für Pflegefachpersonen, Patient*innen und Allgemeinheit dar. Zudem fehlt das Fachpersonal dann in der therapeutischen Einrichtung und kann seinen pflegerischen Tätigkeiten nicht nachgehen“, ergänzt Claudia Himmel, Leitung der AG psychiatrische Pflege der Pflegekammer NRW.
Um diesen Missstand zu widerrufen, ist die Pflegekammer seit Juli 2025 vielfach aktiv geworden. In offenen Briefen, zwei Stellungnahmen, zahllosen Gesprächen mit der Politik und der Teilnahme im Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales konnten die Kammervertreter*innen auf die Situation der Pflegenden überhaupt erst aufmerksam machen – und die Politik stimmt zu. „Entscheidend ist, dass die Interessen der Pflegekräfte gewahrt bleiben. Pflege ist zum Pflegen da und nicht für sicherheitsrelevante Transporte zuständig,“ erklärte Marco Schmitz aus der CDU im Landtag. Auch Jule Wenzel von den Grünen fordert „dringend eine in der Praxis handhabbare und differenzierte Neugestaltung (…) sowie eine Übergangsregelung.“
Die Pflegekammer NRW begrüßt diese Ausrichtung der Landesregierung und hat die Zusicherungen, dass die Transporte künftig ausschließlich durch qualifiziertes Sicherheitspersonal durchgeführt werden, bereits schriftlich festgehalten. Postel: „Durch unsere Bemühungen wird die Politik nun eine Regelung beschließen, die eine klare Zuständigkeit und Budgetierung vorsieht, damit diese Aufgabe nicht aus Kostengründen schlussendlich doch an die Pflegefachpersonen übertragen wird.“
Die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie hier.
Pressekontakt
Katrin Simoneit
Telefon: 0211 822089-509
E-Mail: presse@pflegekammer-nrw.de
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