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Pflegekammer NRW sorgt mit ihrem Engagement für eine klare Trennung von Pflegeaufgaben und Sicherheitsdiensten
Pflegefachpersonen übernehmen künftig keine rein sicherungsrelevanten Transporte für psychisch erkrankte Straftäter*innen mehr
Neuer Erlass für die Übergangszeit steht noch aus

Düsseldorf, 16. März 2026. Pflegefachpersonen werden künftig nicht mehr mit rein sicherheitsrelevanten Transporten von Straftäter*innen beauftragt. Die Forderungen der Pflegekammer NRW werden nun vom Land umgesetzt; geplant sind Mittel für zusätzliches Sicherheitspersonal und speziell ausgestattete Fahrzeuge für den Maßregelvollzug. Zudem müssen die Einrichtungen konkrete Konzepte für die Umsetzung entwickeln.

„Das ist ein wichtiger Sieg – für die Pflegefachpersonen und ihre Sicherheit“, erklärt Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW, und hebt die gute Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hervor. „Pflege ist ein heilberuflicher Auftrag, keine reine Sicherheitsmaßnahme. Es ist ein wichtiges Signal, dass das Land Verantwortung übernimmt und in die notwendige Infrastruktur investiert.“

Hintergrund ist ein Erlass aus Juli 2025, der die Verantwortung für Transporte psychisch erkrankter Straftäter*innen von der Justiz auf die Maßregelvollzugseinrichtungen verlagert hatte. Seitdem mussten Pflegefachpersonen allein Fahrten wie Gerichtsüberstellungen oder Zuführungen übernehmen – Transporte, die üblicherweise mit Unterstützung von geschultem, teils bewaffnetem Sicherheitspersonal durchgeführt wurden. Die Pflegekammer NRW hatte in den vergangenen Monaten immer wieder auf die Sicherheitsrisiken und die klaren Grenzen des Pflegeauftrags hingewiesen.

Nun reagiert die Landesregierung mit klaren Regeln: Künftig sollen Transporte wieder mit speziell ausgebildetem Sicherheitspersonal durchgeführt werden, Pflegefachpersonen sind dafür nicht mehr alleine zuständig. In den kommenden zwei Jahren sollen die Einrichtungen dafür ausgestattet werden, dass Transporte eigenständig, sicher und zuverlässig umgesetzt werden können. Zusätzliche Sicherheitskräfte, speziell ausgestattete Fahrzeuge und digitale Koordinationssysteme sollen Effizienz und Sicherheit

garantieren, Kooperationen zwischen Standorten und Trägern außerdem dabei helfen, Auslastung und Kosten zu optimieren. Bei allen guten Vorsätzen – noch sitzen Pflegefachpersonen allein mit Straftäter*innen im Auto. Für die Übergangsphase der nächsten zwei Jahre liegt bislang noch kein aktualisierter Erlass vor. „Wir setzen darauf, dass das Land eine praktikable Regelung erlässt“, betont Postel. „Nur so können die Einrichtungen neue Strukturen aufbauen, ohne dass Pflegefachpersonen unnötigen Risiken ausgesetzt werden. Wir bleiben dran und lassen nicht locker, bis Pflege und Sicherheit klar getrennt sind,“ betont Postel.

Die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie hier.

Pressekontakt
Katrin Simoneit
Telefon: 0211 873998-509
E-Mail: presse@pflegekammer-nrw.de

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