
Fast jede zweite Pflegefachperson in NRW übernimmt regelmäßig Aufgaben, die nichts mit Pflege zu tun haben.
Das kannst du dagegen tun:
Erkenne den Missbrauch
Wenn du dauerhaft oder regelmäßig Aufgaben übernimmst, die laut deiner Stellenbeschreibung oder Berufsordnung nicht zu deinem Aufgabenfeld gehören, ist das kein Gefallen – das ist Missbrauch des Pflegebudgets.
Dokumentiere konkret
Notiere Datum, Häufigkeit und Art der Tätigkeit. Gibt es schriftliche Anweisungen? Dienstpläne, die fachfremde Aufgaben einschließen? Diese Dokumentation ist die Grundlage für alles Weitere.
Melde es der Pflegekammer NRW
Über berufsvergehen@pflegekammer-nrw.de oder info@pflegekammer-nrw.de kannst du Verstöße vertraulich mitteilen. Wir prüfen jeden Fall und gehen nach Absprache mit dir – wo nötig – aktiv auf Träger*innen und Pflegedirektionen zu. Du musst das nicht alleine tragen.
Teile die Kampagne
Je mehr Pflegefachpersonen wissen, dass sie nicht alleine sind, desto lauter wird unsere Stimme. Teile #nichtdeinjob mit deinen Kolleg*innen – in der Pause, im Dienstzimmer, online.

2026
2026
Du kannst es dir nicht leisten, den Pflegebudget-Missbrauch weiter zu tolerieren.
Das Pflegebudget wurde eingeführt, um Pflege zu finanzieren – nicht, um Träger*innen zu ermöglichen, an anderer Stelle Personal einzusparen. Wenn du statt deine Patient*innen zu versorgen die Flure reinigst oder Transporte übernimmst, geht das Geld trotzdem vom Pflegebudget ab. Das Ergebnis: weniger Pflege, mehr Belastung, drohende Stellenstreichungen. Insbesondere, weil das Pflegebudget künftig gedeckelt sein wird.
Darum muss sich die professionelle Pflege jetzt wehren: Nur wenn viele Mitglieder aufstehen und gemeinsam mit uns als Pflegekammer dafür sorgen, dass das Pflegebudget in vollem Umfang in pflegerische Versorgung fließt, lässt sich eine weitere Überlastung der Pflegefachpersonen verhindern.
Pflegebudget-Missbrauch: Darum geht’s
Was ist das Pflegebudget?
Das Pflegebudget wurde 2020 eingeführt, um einen strukturellen Fehler der alten Krankenhausfinanzierung zu korrigieren. Bis dahin wurden Pflegepersonalkosten über Fallpauschalen (DRGs) abgerechnet – ein System, das Häuser dazu anreizte, möglichst viele Fälle mit möglichst wenig Personal zu behandeln. Das Pflegebudget sollte diesen Druck herausnehmen: Pflegepersonalkosten werden seitdem krankenhausindividuell verhandelt und vollständig refinanziert, unabhängig von Fallzahlen.
Das Problem: Seit Einführung des Pflegebudgets ist zwar die Zahl der Pflegefachpersonen gestiegen – gleichzeitig findet aber eine Rückverlagerung einfacher, nicht pflegetypischer Aufgaben von Pflegeassistenz- und Hilfspersonen an examinierte Pflegefachpersonen statt.
Wieso wird das Pflegebudget missbraucht?
Aus Sicht von Träger*innen sind Pflegefachpersonen sozusagen „Gratis-Arbeitskräfte“, denn über das Pflegebudget werden sie letztendlich von den Krankenkassen bezahlt. Also haben viele Träger*innen die neue Finanzierungslogik genutzt, um andere Personalstellen einzusparen – und die entstehenden Lücken mit examinierten Pflegefachpersonen zu füllen, weil diese über das Pflegebudget refinanziert werden. Reinigungskraft gestrichen? Pflege putzt mit. Pfortenpersonal abgebaut? Pflege übernimmt. Das Budget zahlt es – obwohl es dafür nicht gedacht ist.
Das hat zwei Konsequenzen: Pflegefachpersonen verlieren Zeit für ihre eigentliche Arbeit. Und das Budget, das für Pflege am Bett vorgesehen ist, fließt in betriebsfremde Aufgaben. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hat inzwischen klargestellt: Kosten für Tätigkeiten, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung dienen – insbesondere hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben – dürfen nicht mehr über das Pflegebudget abgegolten werden. Das ist ein wichtiger Schritt. Er nützt aber nur dann etwas, wenn er auch durchgesetzt wird. Genau dafür ist #nichtdeinjob da.
Was wird sich durch die neuen Reformen ändern?
Beim individuell verhandelten Pflegebudget der Krankenhäuser gilt künftig: Steigerungen sind grundsätzlich nur noch bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich – also der tatsächlichen Kostenentwicklung oder der Grundlohnrate. In den Jahren 2027 bis 2029 gilt zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt. Das bedeutet: Das Pflegebudget darf nicht mehr frei verhandelt werden, sondern ist in seinem Wachstum dauerhaft begrenzt – und wächst ab 2027 langsamer als die realen Lohnkosten.
Was das in der Praxis heißt: Wenn das Pflegebudget keine Mittel mehr für darüberhinausgehende Personalstellen bereitstellt, orientieren sich Kliniken notgedrungen stärker an den Pflegepersonaluntergrenzen – nicht als Mindeststandard, sondern als Planungsziel. Weniger Budget bedeutet weniger Spielraum für mehr Personal. Und genau deshalb ist es jetzt wichtiger denn je, dass das vorhandene Budget auch tatsächlich für Pflege verwendet wird – und nicht für Aufgaben, die #nichtdeinjob sind.
Kann die Pflege nicht ein paar pflegeferne Tätigkeiten schultern?
Nein! Trotz aller Bemühungen durch das Pflegebudget kommen in Deutschland immer noch rund 13 Patient*innen auf eine Pflegefachperson. Auf dieser Negativ-Skala liegen wir deutlich oberhalb des EU-Schnitts! Länder wie Dänemark oder Norwegen verfügen bezogen auf die Anzahl der Fälle über 2,5-Mal mehr Pflegepersonal. Auch ganz ohne zusätzliche Aufgaben haben Pflegefachpersonen also alle Hände voll damit zu tun, eine gute Versorgung aufrecht zu erhalten.
Um das ganz klar zu machen: Es geht nicht darum, dass bestimmte Tätigkeiten unter der Würde von Pflegefachpersonen sind. Sondern darum, dass sie eine klar definierte Aufgabe haben, der sie nicht nachkommen können, wenn sie stattdessen Nachtschränkchen auswischen oder Fahrdienste übernehmen müssen.
Pflegefremde Tätigkeit melden: Das musst du wissen
Was genau ist eine pflegefremde Tätigkeit?
Als pflegefremd gelten Tätigkeiten, die außerhalb des heilberuflichen Aufgabenbereichs von Pflegefachpersonen liegen und in keinem direkten Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung stehen. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsarbeiten, Pfortendienste, Essensausgabe ohne pflegerischen Bezug, Botengänge oder Transportaufgaben, die originär dem Sicherheits- oder Logistikpersonal zuzuordnen sind. Nicht gemeint sind Tätigkeiten der erweiterten Pflege, Assistenz bei medizinischen Maßnahmen oder Aufgaben, die in begründeten Ausnahmesituationen zum unmittelbaren Patientenwohl notwendig sind.
Darf ich jede pflegefremde Tätigkeit einfach ablehnen?
Das kommt auf die Umstände an. Unsere Berufsordnung definiert klar, was zu deinem Tätigkeitsfeld gehört. Darauf kannst du dich berufen, insbesondere dann, wenn die Übernahme einer pflegefremden Tätigkeit dazu führen würde, dass du die Pflegeversorgung nicht gewährleisten kannst.
Allerdings macht es Sinn, den konkreten Fall zu betrachten: Wenn du etwas fachfremdes übernimmst, weil es zwingend für die Fortführung deiner pflegerischen Arbeit nötig ist oder weil du damit im Sinne eines guten kollegialen Miteinanders Personen aus anderen Berufsgruppen akut entlastest, dann kann das im Einzelfall akzeptabel sein. Wenn aber pflegefremde Tätigkeiten regelmäßig eingeplant werden oder in deiner Stellenbeschreibung auftauchen, handelt es sich um eine strukturelle Praxis, die du ansprechen kannst. Insbesondere, wenn du anhand konkreter Beispiele belegen kannst, dass die pflegerische Versorgung deiner Patient*innen bereits darunter litt. Wir empfehlen, das Gespräch mit der Pflegedienstleitung zu suchen und gleichzeitig die Pflegekammer NRW zu informieren.
Was kann die Pflegekammer genau für mich tun?
Die Pflegekammer NRW ist deine berufsständische Vertretung mit berufsrechtlichen Befugnissen. Wenn du uns einen Missbrauchsfall meldest, können wir das Gespräch mit den betreffenden Pflegedirektionen oder Träger*innen suchen, berufsrechtliche Konsequenzen aufzeigen und nötigenfalls eine Beschwerde bei der Krankenhausaufsicht einleiten. Wir haben bereits gezeigt, dass das wirkt – etwa bei der Reform im Maßregelvollzug, wo wir durchgesetzt haben, dass Pflegefachpersonen nicht mehr für rein sicherheitsrelevante Straftäter*innentransporte eingesetzt werden.
Kann mir eine Meldung berufliche Nachteile bringen?
Die Meldung an die Pflegekammer NRW ist vertraulich. Wir gehen nicht mit deinem Namen an die Öffentlichkeit oder an deinen Arbeitgebenden, ohne vorher mit dir abgesprochen zu haben, wie wir vorgehen. Solltest du Repressalien befürchten, beraten wir dich individuell – melde dich dazu gerne bei uns, bevor du an deinem Arbeitsplatz die Konfrontation suchst.
Auswirkungen von #nichtdeinjob: Das gilt für dich
Gilt das nur für Krankenhäuser oder auch für die stationäre Langzeitpflege?
Das Pflegebudget ist zunächst ein Instrument der stationären Krankenhausversorgung. Dennoch beobachten wir ähnliche Muster auch in der Langzeitpflege, wo Pflegefachpersonen ebenfalls systematisch für hauswirtschaftliche oder betreuungsfremde Tätigkeiten eingesetzt werden. Die berufsrechtliche Grundlage – dass Pflegefachpersonen eine angemessene Pflegeversorgung sicherstellen müssen – gilt in allen Settings. Melde uns auch Fälle aus der Langzeitpflege.
Ich bin Pflegedienstleitung. Was bedeutet #nichtdeinjob für mich?
Als Pflegedienstleitung trägst du berufsrechtliche Verantwortung für die Sicherstellung einer angemessenen Pflegeversorgung. Wenn du pflegefremde Tätigkeiten für Pflegefachpersonen anordnest oder billigst, kann das Konsequenzen nach der Berufsordnung haben. Gleichzeitig bist du oft selbst unter Druck – von Geschäftsführungen, die am falschen Ende sparen. Auch PDLs können sich an die Pflegekammer wenden. Wir sind nicht nur für Meldungen über Missstände da, sondern auch für Unterstützung, wenn du intern für richtige Rahmenbedingungen kämpfst.
Bedeutet #nichtdeinjob, dass ich Kolleg*innen aus anderen Berufsgruppen im Stich lasse?
Nein, und das ist uns wichtig: Diese Kampagne richtet sich nicht gegen Reinigungskräfte, Servicemitarbeiter*innen oder andere Berufsgruppen. Im Gegenteil – wir haben größten Respekt vor diesen Kolleg*innen und ihrer Arbeit. Wir fordern lediglich, dass ihre Aufgaben auch von ihnen besetzt und finanziert werden – und nicht auf dem Rücken der Pflege und auf Kosten des Pflegebudgets erledigt werden. Das schützt alle.
Fragen zur Kampagne und zur Mitwirkung
Was bringt mir #nichtdeinjob, wenn ich jetzt gerade am Limit bin?
Wir verstehen diese Frage – und sie ist berechtigt. Bis wir in individuellen Gesprächen mit deinem Arbeitgebenden eine Lösungen gefunden haben, kann es einige Zeit dauern. Wenn du wirklich akut überlastet bist, schalte zunächst den Betriebsrat ein oder stelle eine Überlastungsanzeige. Aber mit der Kampagne kannst du deinen Teil dazu beitragen, dass sich etwas grundlegend ändert. Dass Träger*innen und Personalleitungen merken: Die Pflege nimmt den Missbrauch nicht mehr stillschweigend hin.
Eine Interessenvertretung kann nur so stark sein wie ihre Mitglieder sie machen. Jede Meldung, jeder geteilte Post, jedes Gespräch mit Kolleginnen über #nichtdeinjob ist ein Baustein. Du musst nicht alles alleine stemmen. Aber je mehr Fälle wir kennen, desto stärker ist unsere Verhandlungsposition gegenüber Arbeitgebenden und Politik.
Gibt es #nichtdeinjob-Infomaterial, das ich nutzen kann?
Daran arbeiten wir derzeit! Bitte schau in ein paar Tagen nochmal auf dieser Seite vorbei.
Kann ich selbst Teil der Kampagne werden?
Sehr gerne! Dazu veröffentlichen wir in Kürze weitere Infos.