Kammermitglied hatte gegen eine Pressemitteilung der Pflegekammer NRW geklagt
Notfallkoffer-Thematik gilt als konkrete Einzelfrage der Interessenvertretung
Pflegekammer NRW will Praxiserfahrungen in die gesellschaftliche Diskussion bringen
Düsseldorf, 05. August 2026. Ein medizinischer Notfall in einem ICE führte im September 2024 zu einer öffentlichen Debatte darüber, wer in Zügen auf den Notfallkoffer zugreifen darf. Die Pflegekammer NRW griff den Vorfall in einer Pressemitteilung und einem offenen Brief an die Deutsche Bahn auf. Gegen diese Form der Öffentlichkeitsarbeit klagte ein damaliges Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun bestätigt, dass die Kammer den Vorfall öffentlich thematisieren durfte (Az. 20 K 8209/24).
Ausgangspunkt war die persönliche Erfahrung von Vorstandsmitglied Dominik Stark. Als Fachkrankenpfleger für Anästhesie- und Intensivpflege erlebte er während einer Zugfahrt einen medizinischen Notfall. Als er vorsorglich auf den Notfallkoffer zugreifen wollte, wurde ihm mitgeteilt, dass dieser ausschließlich von Ärzt*innen geöffnet werden dürfe. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. regte die Pflegekammer daraufhin öffentlich einen Austausch mit der Deutschen Bahn über die bestehenden Regelungen an.
Ein Erlebnis aus der Praxis
„In dieser Situation wurde deutlich, dass qualifizierte Pflegefachpersonen im Ernstfall an praktische Grenzen stoßen können – nicht wegen fehlender Kompetenz, sondern aufgrund bestehender Regelungen“, erklärt Dominik Stark. „Uns ging es nicht darum, fertige Lösungen vorzugeben. Wir wollten mit der Deutschen Bahn ins Gespräch kommen und gemeinsam darüber diskutieren, wie sich die Versorgung im Ernstfall weiter verbessern lässt.“
Gegen diese Form der Öffentlichkeitsarbeit hatte ein Kammermitglied geklagt, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Pressemitteilung dem Vorstand als Beisitzerin angehörte. Nach ihrer Auffassung hätte die Veröffentlichung zuvor von der Kammerversammlung beschlossen werden müssen. Außerdem seien unterschiedliche Positionen der Kammermitglieder nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Gericht bestätigt Vorgehen im konkreten Fall
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach seiner Auffassung handelt es sich bei der Frage des Zugangs zu Notfallkoffern um eine konkrete Einzelfrage der Interessenvertretung. Für eine solche Veröffentlichung sei keine gesonderte Beschlussfassung der Kammerversammlung erforderlich, sofern sie sich im Rahmen der bereits von der Kammerversammlung festgelegten Grundlinien bewege.
Auch den zweiten Einwand der Klägerin wies das Gericht zurück: Die Pressemitteilung sei keine abschließende Position der Pflegekammer gewesen. Vielmehr habe sie einen Austausch mit der Deutschen Bahn angeregt und eine fachliche Diskussion eröffnet. Deshalb sei es im konkreten Fall auch nicht erforderlich gewesen, alle Meinungen innerhalb der Pflegekammer NRW darzustellen.
Urteil schafft Klarheit
„Das nun rechtskräftige Urteil bestätigt, dass wir Erfahrungen aus der pflegerischen Praxis aufgreifen und in gesellschaftliche Diskussionen einbringen können – und das zeitnah und ohne alle Meinungen abbilden zu müssen“, sagt Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW. „Pflegefachpersonen erleben jeden Tag, wo Versorgung gut funktioniert und wo Verbesserungen notwendig sind. Diese Erfahrungen sichtbar zu machen und Impulse für bessere Rahmenbedingungen zu geben, ist Teil unseres gesetzlichen Auftrags.“
Die dazugehörige Pressemitteilung als Download finden Sie hier.
Pressekontakt
Katrin Simoneit
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