Historischer Meilenstein: Erstmals übernimmt die Pflege die Prüfung ihrer eigenen Absolvent*innen – und löst damit die Ärzt*innen ab
Am 10. Dezember 2025 fand an der Akademie der Mathias-Stiftung in Rheine die erste Abschlussprüfung nach der neuen Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen statt. Sechs Prüflinge schlossen an diesem Tag ihre Weiterbildung zur Fachpflegeperson für Intensivpflege und Anästhesie ab. Die Prüfungen markieren einen wichtigen Meilenstein in der Professionalisierung der pflegerischen Weiterbildung in NRW, denn: Erstmals werden die Abschlussprüfungen vollständig unter der Verantwortung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt und damit endlich durch die Pflege – ein längst fälliger Fortschritt gegenüber früheren Strukturen.
Düsseldorf, 12. Dezember 2025 – „Statt wie bisher Ärztinnen und Ärzte aus den Gesundheitsämtern übernehmen nun Pflegefachpersonen die Prüfungen. Damit wird endlich sichergestellt, dass pflegerische Expertise über die Qualität und den Kompetenzerwerb in der Fachweiterbildung entscheidet“, betont Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW.
Bisher zeigte sich auch hier ein eklatanter Unterschied in der Selbstverwaltung zwischen der Ärzteschaft und der Pflege in Deutschland: „Die Weiterbildungsordnung selbst gestalten zu dürfen, ist ein zentrales Element echten Berufsrechts. Und genau hier zeigt sich, wie absurd die aktuelle Situation ist: Allein die Tatsache, dass die Pflege von fachfremden Ärzt*innen geprüft wurde, reicht schon für Absurdität. Dazu kommt: Die Ärzteschaft hat weit über 60 selbst entwickelte Fachweiterbildungen – wir in der Pflege hatten in Nordrhein-Westfalen ohne die Pflegekammer vier“, so Postel. „Ein fremdverwalteter Beruf kann sich nicht weiterentwickeln. Erst eine eigene Kammer ermöglicht uns, die Vielfalt und Fachlichkeit unseres Berufs wirklich abzubilden.“
Die neue Weiterbildungsordnung sichert fundierte und praxisorientierte Prüfungsbedingungen. Beispielsweise wird der praktische Prüfungsteil künftig von einer Pflegefachperson abgenommen, die die entsprechenden Praxisanleitungs- und Weiterbildungs-Qualifikationen aufweist. Dabei sieht die Ordnung konkret vor, dass mindestens zehn Prozent der praktischen Weiterbildung durch die Praxisanleitung begleitet werden muss. Dies gewährleistet, dass theoretisches Wissen konsequent mit klinischer Handlungskompetenz verknüpft wird.
Mit der Übernahme der vollständigen Verantwortung für die Weiterbildungen knüpft die Pflegekammer NRW zugleich an die Logik der generalistischen Pflegeausbildung an, welche eine „Grundausbildung der Pflege“ vorsieht und darauf aufbauend unterschiedliche Weiterbildungen. Diese unterschiedlichen spezialisierten Handlungsfelder kann die Kammer jetzt eigenständig weiterentwickeln. Die Pflege bestimmt damit selbst, welche Kompetenzen für Versorgungsrealitäten notwendig sind und zeitnah welche neuen Weiterbildungen entstehen. Bislang hat die Pflegekammer NRW mehrere neue Weiterbildungen erarbeitet, darunter erstmals eine Weiterbildung für die geriatrische Pflege sowie die Spezialisierungsweiterbildung im Bereich Kinder und Jugend. Zu Letzterem: Am 27. November 2025 hat die Kammerversammlung diese neue Spezialisierungsweiterbildung „Pflege von Kindern und Jugendlichen“ verabschiedet. Sie wurde vom Bildungsausschuss bewusst als eigenständiges Konzept entwickelt. „Wir wollten eine Weiterbildung schaffen, die an die Generalistik anschließt und die pflegerische Perspektive stärkt“, so Martina Bauer, Vorsitzende des Bildungsausschusses. „Der Titel Pflege von Kindern und Jugendlichen macht sichtbar, was professionelle Pflege in diesem Bereich leistet: eine klare pflegerische Expertise, eine starke Familienorientierung und eine bewusste Abgrenzung zu bestehenden pädiatrischen Weiterbildungen. Wir wollten etwas wirklich Neues schaffen für die Praxis, für den Beruf und für die Weiterentwicklung der Pflege insgesamt.“
Die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie hier.
Pressekontakt
Leonie Brand
Telefon: 0211 822089-505
Mobil: 0174 7595048
E-Mail: presse@pflegekammer-nrw.de