
Seit dem 01.04.2026 führt die Pflegekammer NRW ein Gutachterregister. Hier können Anfragende Gutachter*innen finden.
Personen, die sich als Gutachter*in registrieren möchten finden hier ebenso Informationen.
Gutachter*in finden
Folgen in Kürze…
Wenn Sie über die Suche auf unserer Website keine*n passende*n Gutachter*in finden, haben sie die Möglichkeit den erweiterten Anfrageprozess zu nutzen. Dafür füllen sie das Dokument „Erweiterte Anfrage“ aus. Sie finden es im Downloadbereich und senden es per Mail an pbe@pflegekammer-nrw.de. Unsere Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle stellen dann gezielt Anfragen an die registrierten Gutachter*innen.
FAQs
Was ist ein Gutachterregister?
Ein Gutachterregister listet alle Gutachter*innen oder Sachverständige für ein Gebiet. In diesem Fall die Pflege. Gutachten können einfach gesprochen als Zweitmeinung oder Einschätzung angesehen werden. Die unabhängigen Gutachter*innen schätzen eine Pflegesituation, pflegerisches Handeln oder die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit nochmals ein und liefern so eine unabhängige Perspektive. Das kann notwendig sein, wenn bspw. Gerichte dies anfordern oder Privatpersonen eine zweite Meinung zu einer Situation wünschen.
Wer kann sich im Gutachterregister registrieren lassen?
Im Register kann sich jede Person registrieren, die die Voraussetzungen der Gutachterordnung der Pflegekammer NRW erfüllt. Das heißt die Person sollte Mitglied der Pflegekammer NRW sein, 5 Jahre Berufserfahrung in der direkten Pflege vorweisen, ein behördliches Führungszeugnis ohne Einträge einreichen und die notwendigen Dokumente vorlegen.
Ab wann kann ich mich registrieren lassen?
Die Gutachterordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist am 27.11.2025 in der Kammerversammlung verabschiedet worden. Die Registrierung im Gutachterregister der Pflegekammer NRW startet ab dem 01.04.2026.
Wie läuft eine Registrierung im Gutachterregister ab?
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Registrierung eingereicht haben, prüft unsere Geschäftsstelle zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen und fordert ggf. noch Dokumente nach. Wenn die Dokumente vollständig sind, wird überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Erfüllt die Weiterbildung das Kompetenzprofil (Anlage 3 zur Gutachterordnung)?
Sind keine Eintragungen im Führungszeugnis?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bescheid über die Aufnahme in das Register und werden anhand Ihrer eigenen Angaben im Register der Website veröffentlicht.
Kann ich auch Gutachter*in werden, wenn ich keine Sachverständigen Weiterbildung habe?
Das ist möglich, wenn Sie als Expert*in einer Fachgruppe an einer Leitlinie auf S3-Niveau mitgearbeitet haben, die aktuell noch gültig ist. Dann können Sie auf dem entsprechenden Sachgebiet gutachterlich tätig sein.
Welche Dokumente soll ich einreichen für eine Registrierung im Gutachterregister der Pflegekammer NRW?
Für die Registrierung benötigen wir folgende Dokumente: die Unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung, die unterzeichnete Freiwillige Selbstauskunft, die unterzeichnete Freiwillige Selbstverpflichtung zu Interessenkonflikten und die unterzeichnete Datenschutzerklärung. Außerdem benötigen wir das Zertifikat Ihrer Gutachterweiterbildung, Ihren Lebenslauf mit Angabe ihrer pflegerischen Tätigkeiten in Wochenstunden, ein behördliches Führungszeugnis und den Überweisungsbeleg über die Gebühr zur Aufnahme ins Gutachterregister.
Wer kann Gutachter*in über das Register anfragen?
Grundsätzlich ist das Register online für die Öffentlichkeit einsehbar. Über die Kontaktangaben können also Gerichte, Staatsanwaltschaften, Versicherungen, Behörden und Privatpersonen anfragen.
Was ist, wenn ich bei der Suche, keinen Gutachter*in finde?
Wenn Sie über die Suche auf unserer Website keine*n passende*n Gutachter*in finden, haben sie die Möglichkeit den erweiterten Anfrageprozess zu nutzen. Dafür füllen sie das Dokument „Erweiterte Anfrage“ aus. Sie finden es hier und senden es per Mail an gutachterregister@pflegekammer-nrw.de. Unsere Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle stellen dann gezielt Anfragen an die registrierten Gutachter*innen.
Wozu dienen die Angaben in der Freiwilligen Selbstauskunft (Anlage 2)?
Die Daten, die Sie hier angeben, werden in der Suchfunktion unserer Website veröffentlicht. Sie sind für anfragende Gerichte und Staatsanwaltschaften einsehbar. Mit Ihren Angaben steuern Sie, welche Anfragen sie erhalten – bspw. können Sie angeben nur für Gerichte und Staatsanwaltschaften Gutachten zu erstellen. Andererseits wird Anfragenden mit einer präzisen Angabe des Sachgebietes die Suche erleichtert.
Brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Ja. Als Gutachter*in brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Das heißt die Haftpflichtversicherung sollte Vermögensschäden von min. 1,5 Mio. € absichern. Dies ist in der Richtlinie für Gutachter*innen festgehalten und mit der Selbstverpflichtung unterschrieben.