Direkt zum Inhalt

Gutachter*in werden

Wenn Sie Pflegeexpert*in sind und über eine Weiterbildung als Sachverständige*r verfügen oder eine anderweitige Qualifikation verfügen, haben Sie die Möglichkeit sich als Gutachter*in registrieren zu lassen.

Zunächst schreiben Sie eine formlose Mail an pbe@pflegekammer-nrw.de in der Sie uns Ihren Namen und eine E-Mailadresse zur Verfügung stellen.

Sie erhalten dann postalisch Zugang zur Austauschplattform, um dort alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise hochzuladen. Die Austauschplattform stellt einen datensicheren Weg für den digitalen Austausch Ihrer Dokumente dar.

Gleichzeitig können Sie ein behördlichen Führungszeugnis für die Ausstellung an die

Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
z. Hd. des Gutachterregisters
Alte Landstraße 104
40489 Düsseldorf

beantragen

Sie haben nun die Möglichkeit Ihre Dokumente und Nachweise auf der Austauschplattform hochzuladen. Wir benötigen folgende Dokumente von Ihnen:

  • Anlage1 zur Gutachterordnung Selbstverpflichtungserklärung
  • Anlage 2 zur Gutachterordnung Freiwillige Selbstauskunft
  • Freiwillige Selbstverpflichtung COI
  • Einen tabellarischer Lebenslauf mit Angabe von Stellenprozenten bei der pflegerischen Tätigkeit
  • Einen Beleg zu Ihrer Qualifikation als Gutachterin (Zertifikat, Modulschein)

Alle Dokumente finden Sie im Downloadbereich s. u.

Liegen alle Dokumente vollständig vor, überprüfen wir, ob Ihre Weiterbildung dem Kompetenzprofil der Gutachterordnung entspricht.

Im Anschluss erstellen wir einen Bescheid über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme in das Gutachterregister, den Sie postalisch erhalten.

Außerdem erstellen wir einen Gebührenbescheid in Höhe von 150€, den Sie ebenso per Post erhalten.

Sobald die Gebühr bei uns eingetroffen ist, werden Sie zuletzt anhand Ihrer Angaben in der Anlage 2 zur Gutachterordnung Freiwillige Selbstauskunft auf dieser Homepage, s. u. veröffentlicht.

Sollten Sie Fragen zur Registrierung, zu Dokumenten oder zu Abläufen haben, haben wir unten einen FAQ-Bereich für Sie eingerichtet. Außerdem können Sie uns unter pbe@pflegekammer-nrw.de kontaktieren.

In Alphabetischer Reihenfolge nach Nachname

Gutachter*in finden

Die hier aufgeführten Gutachter*innen, dürfen Sie direkt kontaktieren.
Sie haben keine*n passende*n Gutachter*in gefunden?

Wenn Sie über die Suche auf unserer Website keine*n passende*n Gutachter*in finden, haben sie die Möglichkeit den erweiterten Anfrageprozess zu nutzen. Dafür füllen sie das Dokument „Erweiterte Anfrage“ aus. Sie finden es im Downloadbereich und senden es per Mail an pbe@pflegekammer-nrw.de. Unsere Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle stellen dann gezielt Anfragen an die registrierten Gutachter*innen.

FAQs

Ein Gutachterregister listet alle Gutachter*innen oder Sachverständige für ein Gebiet. In diesem Fall die Pflege. Gutachten können einfach gesprochen als Zweitmeinung oder Einschätzung angesehen werden. Die unabhängigen Gutachter*innen schätzen eine Pflegesituation, pflegerisches Handeln oder die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit nochmals ein und liefern so eine unabhängige Perspektive. Das kann notwendig sein, wenn bspw. Gerichte dies anfordern oder Privatpersonen eine zweite Meinung zu einer Situation wünschen.

Im Register kann sich jede Person registrieren, die die Voraussetzungen der Gutachterordnung der Pflegekammer NRW erfüllt. Das heißt die Person sollte Mitglied der Pflegekammer NRW sein, 5 Jahre Berufserfahrung in der direkten Pflege vorweisen, ein behördliches Führungszeugnis ohne Einträge einreichen und die notwendigen Dokumente vorlegen.

Die Gutachterordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist am 27.11.2025 in der Kammerversammlung verabschiedet worden. Die Registrierung im Gutachterregister der Pflegekammer NRW startet ab dem 01.04.2026.

Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Registrierung eingereicht haben, prüft unsere Geschäftsstelle zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen und fordert ggf. noch Dokumente nach. Wenn die Dokumente vollständig sind, wird überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Erfüllt die Weiterbildung das Kompetenzprofil (Anlage 3 zur Gutachterordnung)?
Sind keine Eintragungen im Führungszeugnis?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bescheid über die Aufnahme in das Register und werden anhand Ihrer eigenen Angaben im Register der Website veröffentlicht.

Das ist möglich, wenn Sie als Expert*in einer Fachgruppe an einer Leitlinie auf S3-Niveau mitgearbeitet haben, die aktuell noch gültig ist. Dann können Sie auf dem entsprechenden Sachgebiet gutachterlich tätig sein.

Für die Registrierung benötigen wir folgende Dokumente: die Unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung, die unterzeichnete Freiwillige Selbstauskunft, die unterzeichnete Freiwillige Selbstverpflichtung zu Interessenkonflikten und die unterzeichnete Datenschutzerklärung. Außerdem benötigen wir das Zertifikat Ihrer Gutachterweiterbildung, Ihren Lebenslauf mit Angabe ihrer pflegerischen Tätigkeiten in Wochenstunden, ein behördliches Führungszeugnis und den Überweisungsbeleg über die Gebühr zur Aufnahme ins Gutachterregister.

Grundsätzlich ist das Register online für die Öffentlichkeit einsehbar. Über die Kontaktangaben können also Gerichte, Staatsanwaltschaften, Versicherungen, Behörden und Privatpersonen anfragen.

Wenn Sie über die Suche auf unserer Website keine*n passende*n Gutachter*in finden, haben sie die Möglichkeit den erweiterten Anfrageprozess zu nutzen. Dafür füllen sie das Dokument „Erweiterte Anfrage“ aus. Sie finden es hier und senden es per Mail an gutachterregister@pflegekammer-nrw.de. Unsere Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle stellen dann gezielt Anfragen an die registrierten Gutachter*innen.

Die Daten, die Sie hier angeben, werden in der Suchfunktion unserer Website veröffentlicht. Sie sind für anfragende Gerichte und Staatsanwaltschaften einsehbar. Mit Ihren Angaben steuern Sie, welche Anfragen sie erhalten – bspw.  können Sie angeben nur für Gerichte und Staatsanwaltschaften Gutachten zu erstellen. Andererseits wird Anfragenden mit einer präzisen Angabe des Sachgebietes die Suche erleichtert.

Ja. Als Gutachter*in brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Das heißt die Haftpflichtversicherung sollte Vermögensschäden von min. 1,5 Mio. € absichern. Dies ist in der Richtlinie für Gutachter*innen festgehalten und mit der Selbstverpflichtung unterschrieben.

Downloadbereich

PDF
Erweiterter Anfrageprozess
2026-03-31_PKNRW_Erweiterte-Anfrage.pdf
86 KB
PDF
Datenschutzhinweise
2026-03-31_PKNRW_Datenschutzhinweise_Gutachterregister.pdf
153 KB
PDF
Anlage 1 zur Gutachterordnung Selbstverpflichtungserklärung
2026-03-31_PKNRW_Gutachterordnung_Anlage1.pdf
119 KB
PDF
Anlage 2 zur Gutachterordnung Freiwillige Selbstauskunft
2026-03-31_PKNRW_Gutachterordnung_Anlage2.pdf
130 KB
PDF
Freiwillige Selbstverpflichtung COI
Formular-7-KorruptionsbG-Freiwillige-Selbstverpflichtung.pdf
127 KB

Kontakt

E-Mail schreiben