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Rechtliche Verbindlichkeit für die Berufsinteressen

Der Rechtsausschuss unterstützt die rechtssichere Ausgestaltung der Aufgaben der Pflegekammer NRW. Er berät insbesondere zu Satzungen, Ordnungen sowie weiteren Prozessen und Verfahren, die einer pflegefachlichen und juristischen Begleitung bedürfen.

Im Rahmen seiner Beratung erarbeitet der Ausschuss fachlich und rechtlich fundierte Empfehlungen und bereitet Entscheidungsgrundlagen für die Kammerversammlung vor. Damit trägt er dazu bei, einen rechtssicheren Handlungsrahmen nach innen und außen zu gewährleisten.


Die Leitung und Ansprechperson finden Sie weiter unten.

DAS SIND WIR

ÜBER DEN AUSSCHUSS

Der Rechtsausschuss ist für die Erstellung von Satzungen und Ordnungen der Kammer zuständig, die im Heilberufsgesetz NRW näher definiert sind. Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung und fortlaufende Weiterentwicklung der Hauptsatzung, der Berufsordnung, der Entschädigungsordnung, der Geschäftsordnungen der Ausschüsse und der Kammerversammlung.
Darüber hinaus wird der Rechtsausschuss bei der Weiterentwicklung der Weiterbildungsordnung sowie auch bei Änderungen von Meldeprozessen einbezogen. Das Ziel aller Beratungen ist es, einen Konsens und einen Empfehlungsvorschlag zu erreichen, der an den Vorstand zur weiteren Beratung in der Kammerversammlung gerichtet ist.
Der Ausschuss besteht aus maximal zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern und tagt in der Regel einmal pro Quartal.

HANDLUNGSFELDER

AKTUELLE THEMEN

Die Mitglieder des Ausschusses bearbeiten derzeit folgende Themen:

Erste Anpassung der Hauptsatzung

Erstellung einer Geschäftsordnung für die Ausschüsse

Änderungen der Weiterbildungsordnung

AUSBLICK

NÄCHSTE SCHRITTE

Für die kommenden Monate steht folgendes Thema im Fokus:
  • Die verabschiedeten Satzungen befinden sich noch in einer frühen Umsetzungsphase. Sie werden in der Praxis erprobt und bei Bedarf weiterentwickelt und angepasst.

Wie kann ich mitmachen?

Jedes Mitglied der Pflegekammer NRW kann Mitglied eines Ausschusses werden. Die Ausschussmitglieder werden von der Kammerversammlung gewählt. Bei der Wahl sollen Fraktionen, sofern vorhanden, berücksichtigt werden. Aus der Mitte des jeweiligen Ausschusses wird eine vorsitzende Person gewählt. Die Ausschüsse bestehen aus mindestens fünf und maximal zwölf Personen. Die Besetzung der Ausschüsse regelt das nordrhein-westfälische Heilberufsgesetz (HeilBerG NRW).

Bei Interesse melden Sie sich bei der Geschäftsstelle per E-Mail an: kammerversammlung@pflegekammer-nrw.de

ANSPRECHPERSONen

Michael Billen
Michael Billen

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