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Wie in der Berufsordnung der Pflegekammer NRW in der Präambel festgehalten, sollten Pflegefachpersonen gegenüber dem Thema Gewalt in der Pflege sensibilisiert sein, um das Gewaltpotential sowie aggressive und gewalttätige Situationen zu erkennen, einzuschätzen und zu vermeiden.
Das Gewaltverständnis orientiert sich an den Werten des ICN-Ethikkodex.

Wer ist von Gewalt betroffen?
Jede Person, die am Versorgungsprozess beteiligt ist, kann von Gewalt betroffen sein.

Alle Personen, die direkt oder indirekt (z.B. Management, Schule, Träger) am Versorgungsprozess beteiligt sind, können von Gewalt direkt (Ziel der Gewalthandlung), indirekt (z.B. als Zeugin/Zeuge), physisch oder psychisch betroffen sein, diese aber auch selbst ausüben.
Je nach Bereich, können unterschiedliche Personengruppen direkt von Gewalt betroffen sein
(z.B. Pflegeempfängerinnen, Menschen mit Behinderung, Kinder, An- und Zugehörige, medizinisches und nicht medizinisches Personal: u.A. Pflegende, ärztliches Personal, therapeutisches Personal, Assistenzberufe, Service und Reinigung).

Was ist Gewalt?
Was Gewalt ist, ist subjektiv und individuell. Jede Person empfindet unterschiedlich, ob etwas Gewalt ist oder nicht. Daher wird die Deutungshoheit bei der betroffenen Person belassen. Gewalt kann mit oder ohne (Schädigungs-)Absicht ausgeübt werden und durch verschiedene personelle, strukturelle, situative oder institutionelle Faktoren begünstigt werden. Das Erleben und das Ausüben von Gewalt können sich gegenseitig bedingen. Auch das nicht Anzeigen/Melden von Fehlern in der Versorgung, die potenziell Schaden verursachen können, die Überschreitung von Grenzen und bewusstes Zuwiderhandeln kann als Gewalt verstanden werden. Es gibt Maßnahmen und Handlungen in der Pflege, die zwar juristisch legitimiert sind (durch Gesetze und Verordnungen), im Sinne dieses Selbstverständnisses jedoch trotzdem als Gewalt verstanden werden können (z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen). Sind solche Maßnahmen oder Handlungen unvermeidbar, ist zu beachten, dass die eingesetzten Mittel verhältnismäßig sind, um nicht nur juristisch, sondern auch moralisch und ethisch als gerechtfertigt zu gelten. Es ist zu beachten, dass die Anwendung solcher Maßnahmen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Pflegefachpersonen belastend sein können. Grund hierfür kann das moralische Dilemma zwischen der Erfüllung geäußerter oder wahrgenommener Bedürfnisse der Menschen mit Pflegebedarf auf der einen Seite und deren Schutz, oder Druck durch Strukturen oder äußere Umstände auf der anderen Seite, sein. Auch wenn Gewalt von der betroffenen Person „akzeptiert“ wird, kann es trotzdem Gewalt sein. Z.B. wenn die betroffene Person das Ereignis nicht einordnen kann, wie oftmals bspw. Kinder, kognitiv eingeschränkte Menschen, Menschen mit struktureller/langjähriger Gewalterfahrung.

Umgang mit Gewaltereignissen
Wir setzen voraus, dass es grundlegend im Interesse aller Versorgenden und somit auch von Pflegefachpersonen ist, die Versorgung von Menschen mit Hilfs- und Pflegebedarf wohlwollend und gewaltfrei zu gestalten. Es ist Teil des professionellen Berufsverständnisses und somit Aufgabe aller Pflegefachpersonen, ein gewaltfreies Umfeld für alle Pflegeempfängerinnen und Menschen mit Behinderung zu schaffen. Auch im Kontext interprofessioneller Zusammenarbeit ist es die Aufgabe von Pflegefachpersonen, das eigene Verhalten zu reflektieren, in kritischen Situationen hinzuschauen und Konflikte sowie (potenzielle) Gewaltereignisse offen und wertfrei anzusprechen. Erleben und Ausüben von Gewalt können sich gegenseitig bedingen. Sowohl Gewalt gegenüber als auch ausgehend von Pflegeempfängerinnen und Menschen mit Behinderung entsteht oft auf Grund von Überlastung und Stress. Wenn wir über den Umgang mit Gewalt in der Pflege sprechen, ist es daher unerlässlich, den strukturellen Kontext in dem Pflege und Versorgung stattfindet, zu berücksichtigen.
Um die Grundvoraussetzung menschenwürdiger Pflege vor dem Hintergrund struktureller Herausforderungen zu stärken, ist es notwendig gemeinsam mit allen Akteur*innen und Berufsgruppen Lösungen auf übergeordneter, struktureller Ebene aber auch auf Ebene der Einrichtungen zu finden.

Ansätze zum Umgang mit Gewalt aus Sicht der AG Gewalt

Allgemein:
– Gründung eines Netzwerk Gewalt in der Pflege NRW
– Strukturierte Informationsangebote und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit und Zuständigkeiten für Gewalt in der Pflege auf Landesebene
– Orientierungshilfe zum Umgang mit Gewaltereignissen im rechtlichen Kontext

Aus- Fort- und Weiterbildung:
– Integration des Themenkomplexes in allen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflegefachpersonen (insb. Praxisanleitung)
– Strukturierte Reflexionsangebote für Auszubildende und Praxisanleitende
– Auszubildende ernst nehmen und deren besondere Vulnerabilität anerkennen.
– Ansprechstellen für Auszubildende und Studierende an Schulen/Universitäten integrieren und publik machen
– Zertifizierte Fort- und Weiterbildungsangebote zur Gewaltprävention
– Weiterer Ausbau zertifizierter Fort- und Weiterbildungsangebote zur Stärkung der Handlungssicherheit zum Umgang mit Gewaltereignissen (Kommunikation in Konflikten, Deeskalation mit Fokus auf verbale Techniken)

In Einrichtungen:
– Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses und Sensibilisierung aller Mitarbeitenden zum Thema Gewalt
– Analyse von Einrichtungs-spezifischen Faktoren, die die Entstehung von Gewalt begünstigen und Entwicklung von Maßnahmen um diese zu reduzieren
– Klare Handlungsleitlinien für erlebte, beobachtete, vermutete und selbst ausgeübte Gewalt
– Einrichtung und Bekanntmachung von Nachsorgeangeboten
– Erarbeitung und Umsetzung Einrichtungsspezifischer Gewaltpräventionskonzepte auch außerhalb des Geltungsbereichs des NRW-WTG
– Angebote für von Gewalt betroffenen Menschen mit Pflegebedarf (z.B. Vertrauensperson)

Leitungspersonal:
– Initiierung sowie aktive Förderung und Unterstützung der Erarbeitung einrichtungsspezifischer Maßnahmen und Konzepte
– Bereitstellung notwendiger Ressourcen zur Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmen
– Darüber sprechen ohne Skandalisierung und Verurteilung: aktive Enttabuisierung
– Vertrauenswürdige und kompetente Ansprechpersonen

Pflegende:
– Sensibilität
– Reflektion eigenes Verhalten
– Darüber sprechen ohne Skandalisierung und Verurteilung: aktive Enttabuisierung

Ansatzpunkte zum Thema Gewalt in der PK NRW
Konkret arbeitet die PK NRW aktuell an den folgenden Themen:
– Befragung zu Gewalt in Notaufnahmen in NRW (AG Gewalt)
– Organisation und Durchführung eines Netzwerktreffens „Gewalt in der Pflege“ in NRW
– Meldesystem für Gewaltereignisse („Leuchtturm“)
– Aufklärungskampagne für mehr Respekt im Gesundheitswesen

Hinweis: Dieses Gewaltverständnis wurde im Dialog und Austausch, basierend auf eigenen Erfahrungen aus der Praxis, von den Mitgliedern der AG Gewalt der Pflegekammer NRW erarbeitet.

Quellen zum Hintergrund:

  • Görgen, T. (2020). Prevention of elder abuse in Germany. In Shankardass, M.K. (Ed.), International Handbook of Elder Abuse and Mistreatment (pp. 279-293). Singapore: Springer Nature.
  • Schablon, D. Wendeler, A. Kozak, A. Nienhaus, S.Steinke. Prevalence and Consequences of Aggression and Violence towards Nursing and Care Staff in Germany—A Survey. Int. J. Environ. Res. Public Health 2018, 15(6), 1274.


Weitere Informationen und Unterstützung zum Thema Gewalt (in der Pflege):

Das Gewaltverständnis finden Sie als PDF hier.

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