Was ist Gewalt in der Pflege?
Gewalt in der Pflege ist nicht immer sofort sichtbar. Sie kann offen auftreten, etwa durch körperliche Übergriffe, aber auch in subtileren Formen wie Abwertung, Druck oder der Missachtung des Willens einer Person. Gerade dort, wo Menschen auf Unterstützung angewiesen sind, ist ein respektvoller und achtsamer Umgang besonders wichtig.
Das Gewaltverständnis der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
Was Gewalt ist, lässt sich nicht einfach und eindeutig bestimmen. Die Weltgesundheitsorganisation beschreibt Gewalt grundlegend als den absichtlichen Einsatz von Kraft oder Macht gegen sich selbst, andere Personen oder Gruppen, mit körperlichen, psychischen oder sozialen Folgen. Dieses Verständnis ist international anschlussfähig und bildet eine wichtige Grundlage.
Die Pflegekammer NRW konkretisiert diesen Rahmen für den Pflegekontext. Gewalt wird hier nicht allein als individuelles Fehlverhalten verstanden, sondern auch als Ausdruck von Machtunterschieden, belastenden Arbeitsbedingungen und institutionellen Rahmenbedingungen. Ob etwas als Gewalt erlebt wird, ist dabei immer auch eine persönliche Frage. Im Mittelpunkt steht daher die betroffene Person und ihr Erleben. Gewalt in der Pflege kann absichtlich oder unbeabsichtigt entstehen, durch einzelne Handlungen oder durch Strukturen, die schwierige Situationen begünstigen. Auch Maßnahmen, die rechtlich zulässig sind, können im Einzelfall als Gewalt erlebt werden. Dieses Verständnis bildet die Grundlage für den Umgang mit dem Thema auf dieser Plattform.
Der folgende Text wurde von der AG Gewalt der Pflegekammer NRW erarbeitet und gibt das offizielle Gewaltverständnis der Kammer wieder:
„Was Gewalt ist, ist subjektiv und individuell. Jede Person empfindet unterschiedlich, ob etwas Gewalt ist oder nicht. Daher wird die Deutungshoheit bei der betroffenen Person belassen. Gewalt kann mit oder ohne (Schädigungs-)Absicht ausgeübt werden und durch verschiedene personelle, strukturelle, situative oder institutionelle Faktoren begünstigt werden. Das Erleben und das Ausüben von Gewalt können sich gegenseitig bedingen. Auch das nicht Anzeigen/Melden von Fehlern in der Versorgung, die potenziell Schaden verursachen können, die Überschreitung von Grenzen und bewusstes Zuwiderhandeln kann als Gewalt verstanden werden. Es gibt Maßnahmen und Handlungen in der Pflege, die zwar juristisch legitimiert sind (durch Gesetze und Verordnungen), im Sinne dieses Selbstverständnisses jedoch trotzdem als Gewalt verstanden werden können (z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen). Sind solche Maßnahmen oder Handlungen unvermeidbar, ist zu beachten, dass die eingesetzten Mittel verhältnismäßig sind, um nicht nur juristisch, sondern auch moralisch und ethisch als gerechtfertigt zu gelten. Es ist zu beachten, dass die Anwendung solcher Maßnahmen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Pflegefachpersonen belastend sein können. Grund hierfür kann das moralische Dilemma zwischen der Erfüllung geäußerter oder wahrgenommener Bedürfnisse der Menschen mit Pflegebedarf auf der einen Seite und deren Schutz, oder Druck durch Strukturen oder äußere Umstände auf der anderen Seite, sein. Auch wenn Gewalt von der betroffenen Person „akzeptiert“ wird, kann es trotzdem Gewalt sein. Z.B., wenn die betroffene Person das Ereignis nicht einordnen kann, wie oftmals bspw. Kinder, kognitiv eingeschränkte Menschen, Menschen mit struktureller/langjähriger Gewalterfahrung.“