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Vier Pflegefachpersonen stehen lächelnd in einem Krankenhausflur.

BEITRAGSERHEBUNG

Die Anschubfinanzierung des Landes NRW läuft aus. Sie hat den Aufbau der Kammer ermöglicht, ohne Mitglieder finanziell zu belasten. Seit 2026 finanziert sich die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen – wie andere Heilberufskammern – über Mitgliedsbeiträge.

Eigenfinanzierung bedeutet: Die Kammer ist ausschließlich ihren Mitgliedern verpflichtet.

Die Beitragsordnung sieht Ausnahmen vor. Beitragsfrei sind Mitglieder, die

  • im Ruhestand sind
  • arbeitslos sind oder nicht in einem Pflegeberuf arbeiten
  • bereits Beiträge an eine andere Heilberufskammer zahlen
  • nicht mehr in NRW wohnen und arbeiten
  • sich in einer nachgewiesenen wirtschaftlichen Notlage befinden (Härtefall)

Maßgeblich ist jeweils der Status zum 1. Februar. Details finden Sie in der Beitragsordnung.

Grundsätzlich unterstützt die Kammer einen einkommensabhängigen Beitrag. Eine Staffelung würde jedoch bedeuten, dass die rund 220.000 beitragspflichtigen Mitglieder jährlich Einkommensnachweise einreichen müssten. Der erhebliche Verwaltungsaufwand würde die Gesamtkosten und damit die Beiträge erhöhen.

Vor diesem Hintergrund wurde zunächst ein einheitlicher, moderater Beitrag festgelegt.

FINANZIERUNG

Übergangsweise ja, dauerhaft ist ein stabiles Niveau geplant. 2027 laufen die Landesmittel aus, ab 2028 finanziert sich die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen vollständig aus Beiträgen.
Nach aktueller Planung liegt der Jahresbeitrag ab 2028 bei rund 5 Euro pro Monat oder darunter. Möglich ist das durch die große Mitgliederzahl in NRW und bewusst schlanke Strukturen.

Die Mittel fließen u. a. in Berufsordnung, Fortbildungsstandards, Beratung von Mitgliedern und politische Interessenvertretung. Auch der Aufbau von Strukturen kostet zunächst Geld, schafft aber langfristig bessere Rahmenbedingungen für den Beruf.

Die Pflegekammer NRW veröffentlicht freiwillig einen detaillierten Haushaltsplan, der es allen Mitgliedern ermöglicht, die Verwendung der Mittel transparent nachzuvollziehen.

PFLICHTMITGLIEDSCHAFT

Die Pflichtmitgliedschaft ist gesetzlich vorgesehen und entspricht dem Grundprinzip beruflicher Selbstverwaltung. Nur wenn alle Pflegefachpersonen erfasst sind, kann die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verbindliche Berufsregeln erlassen und wirksam vertreten.

Sie spricht für rund 250.000 Pflegefachpersonen – etwa ein Viertel aller professionell Pflegenden in Deutschland – und erhält so politisches Gewicht.

Die Mitgliedschaft ist an die Berufszulassung gebunden, nicht an die aktuelle Tätigkeit. Das sichert die berufliche Anbindung und erleichtert einen Wiedereinstieg. Zudem bleibt die Möglichkeit, an Wahlen teilzunehmen und die Entwicklung des Berufs mitzugestalten.
Wichtig: Ohne aktive Berufsausübung besteht keine Beitragspflicht. Klicken Sie hier, um zur Frage „Welche Ausnahmen gibt es von der Beitragspflicht?“ zu springen.

DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT

Die Pflege ist die größte Heilberufsgruppe und trägt zentrale Verantwortung für die Gesundheitsversorgung. Klare Regeln für die professionelle Pflege sollten deshalb von Pflegefachpersonen selbst entwickelt werden – so wie es bei Ärzt*innen, Apotheker*innen und anderen Heilberufen seit Jahrzehnten selbstverständlich ist.

Zugleich bündelt die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen die Interessen der Pflege und bringt ihre fachliche Expertise verbindlich in politische Entscheidungsprozesse ein. Zuvor fehlte eine vergleichbare, gesetzlich legitimierte Vertretung – entsprechend selten war die Pflege systematisch eingebunden.

Die Kammer wurde durch ein Landesgesetz eingeführt – ein reguläres demokratisches Verfahren. Eine Urabstimmung aller Pflegefachpersonen wäre ohne bestehendes Berufsregister organisatorisch kaum umsetzbar gewesen. Stattdessen veranlasste das zuständige Ministerium eine repräsentative Befragung.

Ein unabhängiges Institut befragte 1.503 zufällig ausgewählte Pflegefachpersonen aus Krankenhäusern, stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten. Diese Stichprobengröße gilt statistisch als belastbar. Auf dieser Grundlage traf das Parlament seine Entscheidung.

Tortendiagramm einer Umfrage zur Akzeptanz der Pflegekammer. Ergebnis: 79% Zustimmung für Pflegekammer.

Das zentrale Entscheidungsorgan ist die Kammerversammlung – vergleichbar mit einem Parlament der Pflege. Ihr gehören derzeit 60 gewählte Pflegefachpersonen an, die sich überwiegend in Fraktionen organisiert haben.

In öffentlichen Sitzungen werden Positionen beraten und Beschlüsse gefasst. Alle Mitglieder sind wahlberechtigt und können selbst kandidieren. Die nächste Wahl findet 2027 statt.

KOMMUNIKATION UND DATENSCHUTZ

Zum Aufbau des Berufsregisters durfte die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen einmalig Daten bei Arbeitgebenden abfragen. So wurden auch Pflegefachpersonen erfasst, die sich noch nicht selbst registriert hatten.

Die Datenübermittlung war gesetzlich geregelt und diente ausschließlich dem Registeraufbau. Datenschutz und Datensicherheit haben dabei höchste Priorität.

Der Aufbau einer neuen Körperschaft erfolgt schrittweise. Anschreiben – etwa Beitragsbescheide – werden aufgrund der hohen Mitgliederzahl zeitversetzt versendet, um Rückmeldungen zügig bearbeiten zu können.

In Einzelfällen liegen noch keine Daten vor. Wer bisher kein Schreiben erhalten hat, sollte sich eigenständig registrieren – das ist in NRW verpflichtend.
Rückmeldungen helfen uns, die Kommunikation weiter zu verbessern.

KAMMERAUFGABEN

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verfolgt vier zentrale Ziele:

Dialog fördern: Einbringen pflegerischer Expertise in Gremien, Forschung und Selbstverwaltung.

Den Beruf stärken: Entwicklung verbindlicher Berufsregeln und Mitgestaltung fachlicher Standards.

Der Pflege eine Stimme geben: Interessenvertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Mitbestimmung sichern: Beteiligung an Weiterbildungsordnungen und berufsrelevanten Regelungen.

Hier erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben.

Die Kammer sorgt dafür, dass die Perspektive von rund 250.000 Pflegefachpersonen systematisch in politische Entscheidungsprozesse eingebunden wird. Sie ist heute in zahlreichen Gremien vertreten, in denen zuvor keine pflegerische Stimme vorgesehen war.
Zudem überwacht sie ihr eigenes Berufsrecht. Bei schweren Pflichtverstößen kann sie berufsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Wenn Probleme strukturell bedingt sind, unterstützt sie ihre Mitglieder und kann zuständige Aufsichtsbehörden einschalten.
Direkte Einflussmöglichkeiten auf Tarifverhandlungen oder Entscheidungen von Arbeitgebenden hat die Kammer nicht – hier braucht es das Zusammenspiel mehrerer Akteure. So kann die Kammer beispielsweise Fehlentwicklungen transparent machen und mit belastbaren Daten die Grundlage für die Arbeit von Gewerkschaften und Berufsverbänden schaffen.

Die Pflegekammer NRW ist eine junge Institution. Veränderungen im Berufsrecht und in politischen Entscheidungsprozessen wirken nicht sofort, sondern entfalten ihre Wirkung schrittweise.

Die Kammer schafft verbindliche Standards, stärkt die professionelle Rolle der Pflege und bringt deren Expertise dauerhaft in politische Prozesse ein. Konkrete Arbeitsbedingungen werden jedoch weiterhin von Arbeitgebenden und Tarifparteien gestaltet. Nachhaltige Verbesserungen entstehen daher im Zusammenspiel aller Akteure.

Noch Fragen offen? Kontaktieren Sie uns gerne!

Als Pflegekammer NRW haben wir für die Fragen und Anliegen unserer Mitglieder immer ein offenes Ohr. Die passende Stelle für Ihre Anfrage finden Sie hier.