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Über 50 konkrete Meldungen zu fachfremden Tätigkeiten in kurzer Zeit
Fälle zeigen systematische Verlagerung von Aufgaben auf die Pflege
Kampagne #nichtdeinjob erreicht in den ersten Wochen rund 16 Millionen Menschen

Düsseldorf, 11. September 2026. Die Pflege soll Essen verteilen. Nicht etwa ausnahmsweise, weil gerade eine Servicekraft fehlt – sondern als festgeschriebene Arbeitsanweisung. Dazu kommt Geschirr abräumen, im Spätdienst sogar das Abendessen vorbereiten: In einem Krankenhaus in NRW ist das inzwischen offiziell Teil des Arbeitsablaufs von Pflegefachpersonen.

Was wie ein besonders dreister Einzelfall klingt, ist Teil eines größeren Problems. Über 50 konkrete Meldungen zu fachfremden Tätigkeiten sind allein in den ersten Wochen seit Start der Kampagne #nichtdeinjob bei der Pflegekammer NRW eingegangen. Sie kommen aus unterschiedlichen Einrichtungen und von unterschiedlichen Trägern in ganz NRW und zeigen: Fachfremde Aufgaben werden zunehmend auf Pflegefachpersonen verlagert.

Wenn das Pflegebudget zum falschen Anreiz wird

Diese Verschiebung von Aufgaben hängt mit dem 2020 eingeführten Pflegebudget zusammen, das die Versorgung direkt am Bett sicherstellen soll. Stattdessen werden die finanziellen Mittel durch die Kliniken missbraucht, um an anderer Stelle Geld für Service- und Hilfspersonal zu sparen. Das Ergebnis: Pflegefachpersonen müssen diese Hilfstätigkeiten mit auffangen.

„Das Pflegebudget auf dem Rücken der eigenen Angestellten so frech auszunutzen, mag schockieren. Für viele Pflegefachpersonen ist genau das allerdings seit Jahren Alltag“, erklärt Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW. „Umso wichtiger ist es, dass wir mit unserem Berufsrecht ein Instrument in der Hand haben, um diesen Missbrauch nicht nur aufzudecken, sondern konsequent dagegen vorzugehen. Denn Pflegefachpersonen haben berufliche Pflichten und Verantwortung – und dazu gehört auch, dass sie nicht dauerhaft für Aufgaben eingesetzt werden, die mit ihrer eigentlichen Tätigkeit nichts zu tun haben. Wenn das trotzdem passiert, können wir diese Fälle prüfen und entsprechende Schritte einleiten.“

Pflege als Umzugsunternehmen

Die Meldungen der Pflegefachpersonen zeigen, welche Aufgaben sie zusätzlich zu ihrer eigentlichen Arbeit übernehmen müssen: Vom Auffüllen von Geschirr und Getränken über die Reinigung von Lager- und Stationsbereichen bis hin zu Transport- und Organisationsaufgaben. In einem gemeldeten Fall sollte die Pflege sogar die Organisation eines Stationsumzugs übernehmen.

„Uns geht es ausdrücklich nicht um jede einmalige Unterstützung im Arbeitsalltag. In einer akuten Versorgungssituation steht das Wohl der Patient*innen immer an erster Stelle“, betont die Kammerpräsidentin. „Problematisch wird es, wenn Pflegefachpersonen regelmäßig und dauerhaft Aufgaben übernehmen, die keinen pflegerischen Bezug haben.“

So geht die Pflegekammer NRW gegen Berufspflichtverletzungen vor

In allen über 50 gemeldeten Fällen ist die Pflegekammer NRW bereits aktiv geworden. Pflegefachpersonen können sich bei möglichen Berufsrechtsverletzungen vertraulich und anonym an berufsvergehen@pflegekammer-nrw.de wenden. Die Pflegekammer bespricht den konkreten Fall, zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und setzt in Absprache mit den Betroffenen einen dreischrittigen Prozess auf.

Im ersten Schritt wird zuerst das Gespräch mit dem Arbeitgebenden gesucht. Führt das nicht zum Erfolg, können die Krankenhausaufsicht eingeschaltet und letztlich auch berufsrechtliche Schritte gegen die leitende Pflegefachperson geprüft werden.

Weitere Informationen zur Kampagne und zu den Unterstützungsmöglichkeiten der Pflegekammer NRW gibt es unter nichtdeinjob.de.

Die dazugehörige Pressemitteilung als Download finden Sie hier.


Pressekontakt
Katrin Simoneit
Telefon: 0211 873998-509
E-Mail: presse@pflegekammer-nrw.de

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