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Die Pflegekammer NRW hat gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. in einem Brief an Deutsche-Bahn-Chef Richard Lutz auf eine Lücke in der Notfallversorgung von Zuggästen hingewiesen. Konkret geht es dabei um den Zugang zum Notfallkoffer an Bord. „Wir möchten mit der Bahn erörtern, wer im Ernstfall berechtigt sein sollte, an diesen Koffer zu dürfen. Denn auch Pflegefachpersonen können hier als Ersthelfer*innen wirksam aktiv werden“, erklärt Dominik Stark, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW.

Düsseldorf, 09. September 2024 – Als ausgebildeter Fachkrankenpfleger für Anästhesie- und Intensivpflege war Stark selbst erst kürzlich Zuggast, als es zu einem Notfall kam. Zwar konnte er bei dem betreffenden Reisenden eine akute Notsituation ausschließen, wollte aber mit der Perspektive auf eine Verschlechterung seines Zustandes an den Notfallkoffer. „Man sagte mir, dass dieser nur von einer Ärztin oder einem Arzt geöffnet werden dürfe. Es war aber niemand anderes da“, so Stark.

Solche Situationen aber, so der Experte, können schlagartig lebensbedrohlich für Reisende werden. „Gerade mit Blick auf den demographischen Wandel ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren die Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Zwischenfalls auf einer Zugfahrt wächst. Da braucht es dann jede fachkundige helfende Hand.“

Die Bundesverbraucherhilfe e.V. unterstützt ausdrücklich den Vorstoß der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Notfallkoffer auch für medizinisches Fachpersonal auf Reisen bereitzustellen, um die Ersthilfe im Notfall zu gewährleisten. „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir schnelle Soforthilfe ermöglichen“, betont Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe. „Ich habe den Bahnvorstand persönlich auf diese Notwendigkeit hingewiesen und werde mich dafür einsetzen, dass die Deutsche Bahn ihre Vorschriften entsprechend anpasst. Sollte es erforderlich sein, so Dietl weiter, werde die Bundesverbraucherhilfe e.V. auch auf bundespolitischer Ebene darauf hinwirken, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Ersthelfer*innen den Einsatz für die Patient*innensicherheit erleichtern.“

Auch das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. hält es für äußerst sinnvoll, den Zugriff auf die Notfallmaterialien an Bord auszuweiten. „Die Verfügbarkeit eines Notfallkoffers kann zur Patient*innensicherheit beitragen, indem sie die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein Fahrgast im medizinischen Notfall adäquat versorgt wird. In Situationen wie Herzinfarkten, schweren Verletzungen oder allergischen Reaktionen kann der Notfallkoffer das Überleben der oder des Betroffenen in jedem Fall beeinflussen. Der Zugang zu diesen Koffern sollte auch Pflegefachpersonen und weiterem geschulten Personal zur Verfügung stehen.“

Pflegefachpersonen sind durch kontinuierliche Weiterbildung und die Fähigkeit, lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten, durchaus in der Lage, nicht nur in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schnell und effektiv zu reagieren. „Wir können lebensbedrohliche Zustände erkennen und erste Maßnahmen ergreifen, bis die Kolleginnen und Kollegen aus der Notfallrettung eintreffen“, so Stark. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. hat das Pflegekammer-Vorstandsmitglied der Bahn einen gemeinsamen Austausch vorgeschlagen, um das Thema zu erörtern und für mögliche Abhilfe zu sorgen.

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Pressekontakt

Leonie Podday
Telefon: 0211 822089-203
Mobil: 0162 1681 435
E-Mail: presse@pflegekammer-nrw.de
 

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