
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen übernimmt wesentliche Aufgaben zur Qualitätsentwicklung in der Pflegebildung. Dazu gehören …
👉 die Umsetzung und Weiterentwicklung der Weiterbildungsordnung ↗️.
👉 die Entwicklung neuer Rahmenvorgaben ↗️.
👉 die Anerkennung von Weiterbildungsstätten und Weiterbildungen ↗️.
👉 Veröffentlichung einer Liste der Weiterbildungsstätten ↗️.
👉 die Gleichwertigkeitsprüfung von im Ausland erworbenen Weiterbildungsabschlüssen.
👉 die Durchführung von Fachsprachprüfungen ↗️ im Prozess der Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen.
👉 die Initiierung von Projekten zur Pflegebildung.
👉 die Beratung der Mitglieder zu Fragen rund um das Thema Bildung.
Der Bildungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ↗ hat im Frühjahr 2023 seine Arbeit aufgenommen. In nur acht Monaten wurde eine neue Weiterbildungsordnung ↗ für Pflegefachpersonen in NRW erarbeitet (WBO). Der Entwurf konnte am 24. Oktober 2023 von der Kammerversammlung ↗ verabschiedet werden. Das ist ein großer Schritt für unsere berufsständische Selbstverwaltung. Erstmals wird in Nordrhein-Westfalen die Weiterbildung von Pflegefachpersonen für Pflegefachpersonen geregelt. Der Entwurf der WBO ist in sehr kurzer Zeit und in sehr guter Zusammenarbeit aller Fraktionen der Kammerversammlung entstanden.
Die WBO trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Mit Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gern an bildung@pflegekammer-nrw.de.
Fachsprachprüfung
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen für die Durchführung der Fachsprachprüfung zuständig. Hier finden Sie die gesetzliche Grundlage: Zuständigkeitsverordnung Heilberufe – ZustVO HB ↗️
Wir beraten Sie gerne!
Information: Ablauf Antragstellende ↗️
Information: Beurteilung ↗️