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Skizze mit Weiterbildung

Weiterbildung in der Pflege – Lernen und Lehren

Pflege ist ein anspruchsvoller, sich stetig wandelnder Beruf. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, gesetzliche Vorgaben und veränderte Versorgungsbedarfe erfordern aktuelles Fachwissen.

Hierbei kommt der Weiterbildungsordnung eine enorme Bedeutung zu, denn sie ermöglicht die fortlaufende pflegefachliche Anpassung und garantiert gleichzeitig Verlässlichkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit – sowohl für Berufsausübende als auch für Arbeitgebende und zu Pflegende.

Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zur Weiterbildungsordnung.

EIN MEILENSTEIN FÜR DIE PFLEGE

WEITERBILDUNGSORDNUNG (WBO)

Mit der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung gestalten Pflegefachpersonen aus NRW erstmals ihre berufliche Weiterbildung selbst. Die WBO definiert notwendige Qualifikationen und einheitliche Standards in spezialisierten Bereichen. Damit wird sichergestellt, dass Berufsausübende ihre Kompetenzen gezielt weiterentwickeln können – für eine evidenzbasierte Pflege, bessere Karriereperspektiven und Handlungssicherheit im beruflichen Alltag.

Die Weiterbildungsordnung (WBO) regelt zurzeit diese Fachweiterbildungen:

Wenn Sie eine dieser Fachweiterbildungen im Ausland absolviert haben, finden Sie den Antrag Anerkennung Gleichwertigkeit hier.

„Die WBO ist mehr als ein Regelwerk – sie ist Ausdruck einer selbstbewussten, professionellen Pflege, die ihre Zukunft selbst gestaltet.“

ALLGEMEINES ZU WBO

Was?
  • Seit 1. Januar 2024 in Kraft
  • Regelt 6 Weiterbildungen
  • Durch Pflegefachpersonen erarbeitet
  • Von der Kammerversammlung verabschiedet
Warum?

Die rechtliche Grundlage bildet das Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier ist in §54 festgelegt, dass die Pflegekammer NRW für die Erlassung der Weiterbildungsordnung zuständig ist.

Wofür?

Die WBO markiert einen Meilenstein für die eigenverantwortliche Gestaltung des Pflegeberufs in NRW. Sie setzt Bildungsmaßstäbe, mit denen die Versorgungsqualität der Pflegeempfangenden in spezialisierten Pflegesettings und die Durchlässigkeit von Bildungsbiografien gefördert wird.

DOWNLOADS ZUR WBO

Hinweis: Ausschließlich Dokumente unter „Amtliche Bekanntmachungen“ sind rechtlich verbindlich.

PDF
Weiterbildungsordnung (WBO) Ordnungstext
(26. Juni 2025)
PKNRW_WBO_V6_Ordnungstext_v3.pdf
395 kB
PDF
Didaktischer Begründungsrahmen der WBO
2023-11-30_Begruendungsrahmen.pdf
439 kB
PDF
WBO Rahmenvorgabe Basismodule
(26. Juni 2025)
WBO_PKNRW_WBO_Weiterbildung-Basismodule_final.pdf
346 kB
PDF
WBO Anlage Ia Rahmenvorgabe Fachweiterbildung Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
(26. Juni 2025)
WBO_Anlage_1a_Weiterbildung-IntensivpflegeAnaesthesie_final.pdf
496 kB
PDF
WBO Anlage Ib Rahmenvorgabe Fachweiterbildung pädiatrische Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
(26. Juni 2025)
WBO_Anlage_1b_Weiterbildung-Paediatrische-IntensivpflegeAnaesthesie_final.pdf
545 kB
PDF
WBO Anlage Ic Rahmenvorgabe Fachweiterbildung Psychische Gesundheit
(26. Juni 2025)
WBO_Anlage_1c_Weiterbildung-psychische-Gesundheit_final.pdf
800 kB
PDF
WBO Anlage Id Rahmenvorgabe Fachweiterbildung Pflege im Operationsdienst
(26. Juni 2025)
WBO_Anlage_1d_Weiterbildung-Operationsdienst_final.pdf
386 kB
PDF
WBO Anlage Ie Rahmenvorgabe Weiterbildung zur Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention
(26. Juni 2025)
WBO_Anlage_1e_Weiterbildung-Fachkraft-HygieneInfektionspraevention_final.pdf
403 kB
PDF
WBO Anlage If Rahmenvorgabe Fachweiterbildung Geriatrische und Gerontopsychiatrische Pflege
(26. Juni 2025)
WBO_Anlage_1f_Weiterbildung-GeriGeronto_final.pdf
736 kB
PDF
WBO Anhang zur Anlage I Herleitung der Formel zur Berechnungder Creditpoints (CP)
(26. Juni 2025)
WBO_Anhang-Anlage-I_final.pdf
312 kB
PDF
WBO – Anlage II Muster für Bescheinigungen, Zeugnis, Urkunde, Notenschlüssel
(23. Oktober 2023)
WBO_Anlage-II_final.pdf
305 kB
PDF
WBO – Anlage III Kriterien für die Zulassung von Weiterbildungsstätten und Weiterbildungen
(26. Juni 2025)
2025-07_AnlageIII_neu.pdf
335 kB
PDF
Empfehlende Richtlinie: Weiterbildung Praxisanleitung
2023-11-27_PK_Empfehlende_Richtlinie_PA_final.pdf
402 kB

HINTERGRUNDWISSEN

Die Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW wurde vom Bildungsausschuss erarbeitet und von der Kammerversammlung am 24. Oktober 2023 mit großer Mehrheit verabschiedet. In Kraft getreten ist die WBO zum 1. Januar 2024.

Möglich wurde dieser Erfolg durch das Zusammenwirken aller Fraktionen der Kammerversammlung, der Mitglieder und der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle. Die Verantwortung für die Organisation und Anerkennung der betreffenden Weiterbildungen wurde damit offiziell vom Land NRW auf die Pflegekammer übertragen – ein Meilenstein für die Stärkung der Professionalität und Selbstverwaltung der Pflege.

Die WBO besteht aus zwei zentralen Elementen: dem Ordnungstext und den Rahmenvorgaben. Orientierungsgebend ist dabei das Prinzip eines „Baukastenmodells“ (vgl. Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe, 2020).

Die Module der Fachweiterbildungen bewegen sich auf mehreren Ebenen, die in der Regel aufeinander aufbauen. Sie fungieren als verbindliche Rahmenvorgabe, deren inhaltliche Ausgestaltung den Weiterbildungsstätten obliegt. Mit der regelmäßigen Evaluation wird die kontinuierliche Verbesserung der Fachweiterbildungen und der Weiterbildungsordnung erreicht.

Der Ordnungstext legt die formalen Kriterien fest z. B. zur Zertifizierung von Weiterbildungsstätten, zur Berufung von Prüfungsausschüssen und zur Ausstellung von Anerkennungsurkunden mit den entsprechenden Fachweiterbildungsbezeichnungen.

Die Rahmenvorgaben enthalten die fachlichen Inhalte der einzelnen Weiterbildungen und bilden damit die Grundlage für die Curricula. Eine Rahmenvorgabe besteht in der Regel aus 9 bis 11 Modulen, die nach dem Situationsprinzip gestaltet sind – analog zu den Rahmenplänen der generalistischen Pflegeausbildung. Diese Module sind kompetenzorientiert aufgebaut, basierend auf dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), und werden durch Anforderungen an den praktischen Teil der Fachweiterbildung ergänzt.

Ein langfristiges Ziel ist die länderübergreifende Anerkennung von pflegerischen Fachweiterbildungen. Hierzu besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sowie mit weiteren Institutionen.

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