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Ihr Beitrag stärkt die Pflege

Ohne professionelle politische Arbeit wird über Pflege gesprochen, aber nicht mit der Pflege. Um langfristig Einfluss zu nehmen, braucht es Fachleute, Netzwerke, Strategien und Durchhaltevermögen – genau das macht die Pflegekammer aus. Wenn alle Mitglieder beitragen, entsteht eine solidarisch finanzierte Einheit, die unabhängig und selbstbestimmt agieren kann.

Deswegen ist es wichtig, dass jedes Mitglied seinen Beitrag dazu leistet.

Über die Höhe des Beitrags entscheidet die durch die Mitglieder gewählte Kammerversammlung. Die Kammerversammlung wird demokratisch gewählt – jede Pflegefachperson kann daran partizipieren!

DREI WICHTIGE FRAGEN

BEITRAG FÜR KAMMER-MITGLIEDER

Wer ist beitragspflichtig?

Beitragspflichtig sind alle Kammermitglieder, die ihren Beruf nach Maßgabe des § 29 Absatz 1 Heilberufsgesetz ausüben, also ihre in Aus-, Weiter- oder Fortbildung erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in ihre berufliche Tätigkeit einbringen.

Kammermitglieder, die in NRW arbeiten oder ihren Wohnsitz in NRW haben sind:

  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
  • Altenpflegerinnen und -pfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger
  • Pflegefachpersonen

Die Beitragspflicht für das vollständige Kalenderjahr besteht, wenn die Pflegefachperson am 1. Februar des Beitragsjahres, also dem Veranlagungsstichtag, Mitglied der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist.

Wer hingegen von der Beitragserhebung befreit ist, wird unter anderem in unseren FAQs ausführlich beantwortet:
Fragen rund um den Beitrag

Warum ein Beitrag?

Die Pflegekammer soll als berufsständische Selbstverwaltung sicherstellen, dass Pflege nicht von anderen gesteuert wird, sondern von Pflegefachpersonen selbst. Damit dies unabhängig und selbstbestimmt geschieht, muss sich die Kammer durch ihre Mitglieder selbstfinanzieren.

Bis 2027 wird die Pflegekammer NRW durch eine Anschubfinanzierung des Landes finanziert, die für den nachhaltigen und strukturierten Aufbau der Kammer unerlässlich war und ist. Allerdings muss das langfristige Ziel der Pflegekammer sein, auf eigenen Beinen zu stehen.

Denn solange eine Kammer vom Staat finanziert wird, ist sie in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt. Ein eigener Beitrag bedeutet: Die Pflegekammer kann dauerhaft selbstbestimmt arbeiten, im Auftrag der Pflegefachpersonen und nicht im Interesse wechselnder politischer Konstellationen.

Weitere Fragen rund um den Hintergrund der Beitragserhebung werden in unseren FAQs beantwortet:
Fragen rund um den Beitrag

Wie hoch ist mein Beitrag?

Grundlage der Berechnung ist der Gesamtfinanzbedarf der Kammer, geteilt durch die Anzahl der beitragspflichtigen Mitglieder. Über den Haushalt und somit die Höhe des Beitrags entscheidet die durch die Mitglieder gewählte Kammerversammlung. Für das Jahr 2026 ergibt sich auf dieser Basis folgender voraussichtlicher Beitrag:

  • 2026 (Prognose): 20 € pro Jahr (ca. 1,70 €/Monat)

Wie sich die Höhe des Beitrags zusammensetzt sowie viele weiterer Fragen rund um den Mitgliedsbeitrag werden in unseren FAQs beantwortet:
Fragen rund um den Beitrag

Es gibt zudem die Möglichkeit Teile des Beitrags steuerlich abzusetzen. Dafür hat die Pflegekammer ein Info-Paket vorbereitet. Mehr Infos unter:
Spar Dir deinen Beitrag! (In Arbeit)

BEITRAGSORDNUNG
Die Beitragsordnung tritt nach Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft.
Ein Euro des Kammerbeitrags steckt in verschiedenen Aufgabenbereichen der Pflegekammer NRW

Wo fließt mein Beitrag hin?

Hinweis: Bei der Darstellung handelt es sich um eine Hochrechnung. Die Zahlen ergeben sich aus dem Haushalt der Pflegekammer NRW und der Aufgabenverteilung der einzelnen Abteilungen.
FAQs

Fünf meistgestellten Fragen

Welche Mitglieder beitragspflichtig sind, entscheidet die Kammerversammlung. Sie hat dazu eine Beitragsordnung verfasst, die alles Wichtige dazu regelt. Im Vordergrund steht eine faire, demokratisch abgestimmte Herangehensweise. Daher sind Pflegefachpersonen, die derzeit keine Tätigkeit ausüben, in welcher sie pflegerisches Wissen aus der Aus-, Fort-, und Weiterbildung anwenden, von der Beitragszahlung befreit.

Rentner*innen oder Mitglieder, die keinen Arbeitgeber mehr haben und nicht mehr berufstätig sind, sind von der Beitragspflicht befreit.

Nicht-Berufsausübende, also bspw. solche, die den Beruf verlassen haben und ihre in der Aus-, Fort- und Weiterbildung erlangte pflegerische Expertise im Arbeitsalltag nicht mehr anwenden, sind ebenfalls beitragsbefreit.

Auch Auszubildende sind nicht beitragspflichtig – sie sind schließlich noch keine Mitglieder der Pflegekammer NRW. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist aber selbstverständlich möglich.

Ebenso können Pflegefachpersonen, die bereits Mitglied in anderen berufsständigen Kammern sind, auf Antrag von der Beitragszahlung befreit werden.

Sollte der Jahresbeitrag aufgrund bestimmter Lebenslagen nicht finanzierbar sein, kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Hier muss jedoch anhand bestimmter Nachweise deutlich werden, dass die voraussichtlich 20 € im Jahr eine besondere Härte darstellen.

Die Beitragshöhe wird jährlich von der Kammerversammlung auf Basis des Haushaltsplans festgelegt. Grundlage der Berechnung ist der Gesamtfinanzbedarf der Kammer, geteilt durch die Anzahl der beitragspflichtigen Mitglieder. Für die kommenden Jahre ergeben sich auf dieser Basis folgende voraussichtliche Beiträge:

  • 2026:
    Geplante Ausgaben: 10,4 Mio. €
    Beitragsanteil: 4,4 Mio. € (Rest über Fördermittel)
    Mitglieder: ca. 220.000
    → Beitrag: 20 € pro Jahr (ca. 1,70 €/Monat)
  • 2027 (Prognose):
    Geplante Ausgaben: 13 Mio. €
    Beitragsanteil: 9 Mio. € (Rest über Fördermittel)
    Mitglieder: ca. 223.000
    → Beitrag: 44 € pro Jahr (ca. 3,70 €/Monat)
  • 2028 (Prognose):
    → Beitrag: 60 € pro Jahr (5 €/Monat)

Wichtig: Die Beiträge dienen ausschließlich der Finanzierung der Kammeraufgaben, nicht der Gewinnerzielung.

Die Pflegekammer NRW wurde gegründet, um die Interessen der Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen zu vertreten und die Profession Pflege dauerhaft zu stärken. Als Mitglied profitieren Sie nicht nur im Großen, sondern auch ganz konkret in Ihrem Berufsalltag:

  • Berufliche Vertretung: Die Kammer verschafft der Pflege eine Stimme gegenüber Politik, Gesellschaft und anderen Berufsgruppen. Sie setzt sich ein für bessere Rahmenbedingungen, mehr Anerkennung und faire Mitgestaltung.
  • Gestaltung von Berufsstandards: Pflege weiß selbst am besten, was gute Pflege ist. Deshalb gestaltet die Kammer Fort- und Weiterbildungsstandards, Berufspflichten und Qualifikationsanforderungen selbst mit.
  • Unterstützung und Orientierung: Sie erhalten Informationen, Beratung und Orientierungshilfen rund um Fortbildung, Berufsethik, Qualifikationen und gesetzliche Anforderungen. Die Kammer ist damit auch ein verlässlicher Partner im Berufsleben.
  • Berufliche Weiterentwicklung: Durch die Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen sowie strukturierte Empfehlungen zur Spezialisierung unterstützt die Kammer Ihre individuelle Karriere.
  • Stärkung der Berufsidentität: Die Kammer schafft ein gemeinsames Fundament für über 240.000 Pflegefachpersonen in NRW. Das gibt Orientierung, Vertrauen und ein neues Selbstbewusstsein.


Tatsächlich arbeitet die Pflegekammer NRW bereits jetzt in vielen Bereichen und konnte einige Dinge erreichen. Einen übersichtlichen Einblick bietet unsere „7 Dinge“-Kampagne.

Die Kammer ist da, wo Sie im Alltag keine Zeit haben, sich selbst politisch oder strategisch einzubringen. Sie vertritt Ihre Interessen professionell und mit Nachdruck.

Weil die Kammer eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft hat, wie bei anderen Heilberufen auch. Diese Pflichtmitgliedschaft ist gesetzlich verankert und politisch gewollt.

Pflege ist ein Beruf mit enormer gesellschaftlicher Verantwortung und daher auch mit einem besonderen öffentlichen Auftrag. Wer diesen Beruf ausübt, trägt Verantwortung – auch für die Qualität, Sichtbarkeit und Zukunft des gesamten Berufsstandes. Die Pflichtmitgliedschaft stellt sicher, dass alle Pflegefachpersonen gleich vertreten werden, nicht nur die besonders Engagierten. So entsteht eine starke, einheitliche Stimme für den gesamten Berufsstand.

Das bedeutet aber auch: Jede Stimme zählt. Auch Ihre. Sie können mitbestimmen, mitwählen und mitgestalten, beispielsweise in der Kammerversammlung, bei Wahlen, in Arbeitsgruppen oder bei Veranstaltungen.

Alle beitragspflichtigen Mitglieder, auch wenn sie noch nicht den Meldebogen vollständig abgegeben haben, erhalten einen Beitragsbescheid. Nur wenn der Meldebogen vollständig vorliegt, kann anhand der sich daraus ergebenen Datenlage geprüft werden, ob ggf. eine Beitragsbefreiung möglich ist.

Zudem ist die Kammer gesetzlich verpflichtet, zu handeln. Wer sich nicht vollständig anmeldet oder nicht zahlt, riskiert ein Zwangsgeld zur Durchsetzung der Anmeldung oder ein Vollstreckungsverfahren nach einmaliger Zahlungserinnerung bei nicht gezahltem Beitrag.
Wer sich vollständig anmeldet, kann mitgestalten. Dies betrifft vor allem die Wahl im Jahr 2027. Nur wer vollständig angemeldet ist, kann sich zur Wahl aufstellen lassen oder selbst wählen. Wer sich entzieht, zahlt meist mehr und verliert Einfluss.

Beiträge können rückwirkend erhoben werden – vermeiden Sie unnötige Kosten und melden Sie sich aktiv zurück.

Folgende Wege können Sie für die Abgabe des Meldebogens nutzen:

Postalisch/verschlüsselt per E-Mail: Der Meldebogen steht Ihnen auf unserer Webseite zum Download bereit. Diesen können Sie uns ausgefüllt und unterschrieben als verschlüsselten PDF-Scan per E-Mail (info@pflegekammer-nrw.de) oder per Post zukommen lassen.

Online im Mitgliederportal: Im Mitgliederportal können Sie den Meldebogen online ausfüllen.

BEITRAG STEUERLICH ABSETZEN

#spardirdeinenbeitrag

Ein Großteil der Pflegefachpersonen ist sich nicht bewusst, wie viel Geld sie durch eine Steuererklärung zurückerhalten können. In unserem Projekt #spardirdeinenbeitrag erhalten Pflegefachpersonen interessante Infos und Tipps rund um ihre Steuererklärung.
Wussten Sie, dass Sie beispielsweise den Beitrag zur Pflegekammer NRW geltend machen können? Nein? Dann schauen Sie besser mal rein und sparen Sie sich Ihren Beitrag

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Die Zukunft der Pflege liegt in unseren Händen – Eine Verantwortung mit vielen Vorteilen. Die Anmeldung ist ein notwendiger Teil davon.