Es wird zunächst kein Zwangsgeld gegen Pflegefachpersonen verhängt, die sich bislang nicht vollständig bei der Kammer angemeldet haben. Dies entschied die Pflegekammer am 5. September 2024 in Münster – und damit das demokratische Entscheidungsgremium der Pflegefachpersonen in NRW. „Wir haben uns damit klar gegen einen harten Kurs ausgesprochen und setzen weiter auf Aufklärung und Überzeugungskraft“, erklärt Kevin Galuszka, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW.
Düsseldorf, 7. Oktober 2024 – Die gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung besteht für alle 228.000 Pflegefachpersonen in NRW, und nahezu die Hälfte ist dem auch schon nachgekommen. „Wir dürfen nicht vergessen, dass gerade im Aufbauprozess einer Organisation, die die größte Heilberufskammer in Deutschland ist, so ein vollständiger Anmeldeprozess nicht aus dem Stand gelingt“, sagt Galuszka. „Viele Pflegefachpersonen gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie bereits vollständig angemeldet sind, da sie in unserem Mitgliederregister aufgeführt sind, da sie zum Beispiel von ihrem Arbeitgebenden gemeldet sind. An dieser Stelle zeigt sich, dass wir als Kammer auch eine Behörde sind und somit auch verwaltungsrechtlich handeln müssen. Die Angaben zu den Daten gemäß Meldeordnung müssen unsere Mitglieder selbst ausfüllen.“
Mit dem Versand der Beitragsbescheide an die 228.000 Pflegepersonen ab 2026 wird eine neue Phase der Pflegekammer eingeleitet. Bislang wird die Einrichtung von Landesmitteln getragen. Diese Anschubfinanzierung gewährt in der Aufbauphase Stabilität. „Wir wollen als Vertretung aller Pflegefachpersonen in NRW in Gänze unabhängig werden, um uns aus dieser starken Position heraus für die Pflege einzusetzen. Das bedeutet also auch, dass wir uns selbstständig als Berufsstandsvertretung finanzieren müssen“, so Galuszka.
Wenn die Anschubfinanzierung durch das Land NRW ausläuft, rechnen Vertreter*innen der Kammer mit einem Monatsbeitrag von unter 5 Euro pro Pflegefachperson in NRW. In seiner Sitzung am 23. September 2024 hat der Rechtsausschuss beschlossen, eine Beitragsordnung mit einem Einheitsbeitrag zu erarbeiten, welche dann in der Kammerversammlung diskutiert wird. Der Rechtsausschuss ist fraktionsübergreifend besetzt. „Wie der Beitrag genau gestaltet wird, wird jetzt im Rechtsausschuss der Pflegekammer in enger Abstimmung mit dem Finanzausschuss entwickelt. Unser Ziel ist klar: Wir möchten die finanzielle Belastung für die Pflegefachpersonen so gering wie möglich halten und gleichzeitig eine starke Interessensvertretung aufbauen“, erklärt Galuszka.
Durch die namentliche Abstimmung zu diesem Beschluss konnte während der Kammerversammlung in Münster festgestellt werden, dass sich die kammerkritischen Fraktionen nicht für diesen Weg ausgesprochen haben. „Ich bin froh, dass wir nun dank der Entscheidung die behördlichen ‚Muss-Prozesse‘ so aufstellen können, dass sie nacheinander verwaltungsrechtlich leistbar sind. Gleichzeitig bekommen wir die Chance, bei den Mitgliedern mit unserer fachlichen und pflegepolitischen Arbeit zu überzeugen“, so Galuszka.
Kammerversammlungsmitglied Jasmina Liebling (Fraktionsvorsitzende ver.di) begründet die Entscheidung der Fraktion folgendermaßen: „Als Gewerkschafter*innen lehnen wir das Zwangsgeld und verpflichtende Beiträge der Pflegekammer NRW ab. Diese Maßnahmen erhöhen die ohnehin schon hohe finanzielle Belastung der Pflegefachpersonen. Wir als Fraktion stehen geschlossen gegen Zwangsmaßnahmen.“ Die Fraktion PBoZ (Pflegebündnis ohne Zwang) hat kein Zitat geliefert.
Die Kammer hat in so kurzer Zeit bereits zahlreiche Erfolge zugunsten der Pflege in NRW erreicht, darunter eine Vereinbarung der Kinderkrankenpflege mit den Kinderarzt*innen über das gemeinsame Entscheiden von Neuaufnahmen von Patient*innen. Auch entscheiden nun Pflegefachpersonen, wie ihre Weiterbildungsordnung gestaltet ist; das war vorher nicht so. Darüber hinaus sitzt die Pflegekammer in zahlreichen Gremien und bringt dort ihre Expertise ein, z.B. beim Krisen- und Katastrophen-Management, aber auch bei Gesetzesvorhaben.
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