Pflegekammer NRW sieht Änderungen in der Landesbauordnung kritisch
Barrierefreiheit: Pflege erfolgt in 9 von 10 Fällen zu Hause und muss beim Bauen mitgedacht werden
Angesichts der geplanten Novellierung der Landesbauordnung warnt die Pflegekammer NRW davor, an den Vorschriften zur Barrierefreiheit zu rütteln. Aus Sicht der Pflege sei es fatal, wenn bei Umbauten an Bestandsbauten oder bei Neubauten künftig Barrierefreiheit nicht mehr zwingend mitgedacht werden muss. „Das Sozialgesetzbuch XI (§ 2 SGB XI) verpflichtet uns, Pflege so zu gestalten, dass sie die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen erhält und fördert. Dabei spielt die Umgebung, in der Pflege stattfindet, eine entscheidende Rolle“, sagt Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW. Ziel sei es, vor allem die Mobilität der Pflegebedürftigen möglichst lange zu sichern.
Düsseldorf, 03. Juni 2026 – Schon heute gelten 5,69 Millionen Menschen in NRW als pflegebedürftig, davon werden fast 9 von 10 Menschen von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. „Für diese Pflegesituationen, die nicht selten zusätzlich von ambulanten Pflegediensten unterstützt werden, brauchen wir optimale Lebens- und Arbeitsbedingungen, also z.B. breite Türen, Aufzüge sowie geräumige Badezimmer“, sagt Postel. „Wer nun aber beim Bau einsparen will und damit womöglich eine Pflege zu Hause unmöglich macht, wälzt Kosten auf die Allgemeinheit ab und bringt Menschen in schier ausweglose Situationen.“
Denn je weniger Pflegebedürftige zu Hause versorgt werden können, desto mehr öffentliche Pflegeplätze braucht es. Sind diese jedoch mangels ausreichender Pflegefachpersonen nicht vorhanden, geraten pflegende Angehörige in die Bredouille. „Und wir können ja auch jetzt schon absehen, dass angesichts des demographischen Wandels die Zahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren rasant steigen wird. Gleichzeitig geht jede dritte Pflegefachperson in Rente. Das Problem wird also nicht weniger, sondern weitet sich aus“, so Postel.
Gemeinsam mit „Wir pflegen NRW e.V.“, Claudia Middendorf (Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen), Biva (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. sowie dem Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. hat die Pflegekammer NRW einen Forderungs-Katalog erarbeitet, der Anforderungen an ein pflegeorientiertes Bauen formuliert.
Neben allgemeinen baulichen Anforderungen wie breite Flure und Türen, bodengleiche Duschen und unterfahrbare Waschtische sind darin u.a. reizarme Rückzugsräume mit gedämpfter Beleuchtung und Akustik, Inklusionstechnologien für Hör- und Sehbeeinträchtige sowie ein Hitzeschutz aufgeführt. „Wir wollen, dass Pflegefachpersonen bei der Analyse zu Bauvorhaben eingebunden werden. Sie bringen die nötige Expertise mit und schaffen somit echten Mehrwert für Bauherren wie Bewohner*innen“, so Postel.
Die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie hier.
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