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Informationen für Arbeitgebende

Seit dem 19.04.2021 haben wir schrittweise rund 14.000 Arbeitgeber*innen im Gesundheitswesen aus NRW kontaktiert. In dem Schreiben wurden diese aufgefordert, die Daten der beschäftigten Pflegefachpersonen an uns zu übermitteln. Die versandten Anschreiben finden Sie im Download-Bereich.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen trat am 14. Juli 2020 in Kraft. Im Rahmen der Errichtung sollen alle Pflegefachpersonen als Mitglied registriert werden. Daher ist die Pflegekammer NRW per Gesetz ermächtigt, über die Arbeitgebenden die Mitglieder zu ermitteln. Die übermittelten Daten dienen der Kontaktaufnahme zur Prüfung der Mitgliedschaft und zu Informationszwecken.
Sie haben eine Frage zur Datenübermittlung?
Kontaktieren Sie uns unter: arbeitgeber@pflegekammer-nrw.de

Das Vorgehen

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Registrierung aller Pflegefachpersonen in NRW
  • Meldung der Pflegefachpersonen durch die Arbeitgebenden
  • abschließende Registrierung durch die Pflegekammer