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Voraussetzung, um 2026 den Kammerbeitrag von wahrscheinlich 1,60 Euro/Monat zu erheben

Rund 12.000 Arbeitgebende in NRW bekommen in den nächsten Tagen Post von der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen. Konkret geht es dabei um Krankenhäuser, Pflegeheime,
ambulante Pflegedienste & Co., die alle ihre Pflegefachpersonen bei der Kammer anmelden müssen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. „Wir wollen sämtliche Möglichkeiten nutzen, die Menschen – in dem Fall die Arbeitgebenden – zu informieren, damit sie ihrer Pflicht gemäß Heilberufsgesetz nachkommen können“, erklärt Kevin Galuszka, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW.

Düsseldorf, 16. Juni 2025 – Im Zuge der Meldung empfiehlt die Pflegekammer NRW den Einrichtungen, ihre Pflegefachpersonen über die Pflegekammer aufzuklären. „Dabei bieten wir jegliche Form der Unterstützung an, sei es in Form von Informationsbroschüren, Online-Angeboten oder Vorträgen. Die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebenden ist uns äußerst wichtig“, so Galuszka.

„Wir sind als Kammer gesetzlich beauftragt, diese Anmeldungen entsprechend einzufordern, und haben bei Nicht-Einhaltung der Melde-Pflicht sogar Sanktionsmöglichkeiten. Davon wollen wir aber möglichst keinen Gebrauch machen, weshalb wir so intensiv und kooperativ auf die Arbeitgebenden zugehen“, erklärt Galuszka. Im Ernstfall könnten sonst nämlich Zwangsgelder von bis zu 50.000 Euro auf eine Einrichtung zukommen. Die bisherige Response der Arbeitgebenden verlief aber positiv.

Die Meldung der Pflegefachpersonen durch ihre Arbeitgebenden ist die erste Stufe im Anmeldeprozess. In einem zweiten Schritt müssen dann die Pflegefachpersonen ihre Daten ergänzen und ihre Berufsurkunde sowie Angaben von absolvierten Fachweiterbildungen bei der Kammer einreichen. Erst dann ist die Anmeldung vollständig.

Die rechtzeitige Meldung der Pflegefachpersonen durch den Arbeitgebenden ist auch für die kommende Beitragserhebung relevant. Noch wird die Kammer vom Land NRW anschubfinanziert. Ab 2026 werden dann die Pflegefachpersonen in NRW einen Kammerbeitrag zahlen müssen, um als Berufsstand geschlossen und politisch unabhängig für ihre Belange eintreten zu können. Die Beitragsordnung wird aller Voraussicht nach Ende 2025 verabschiedet. Wie hoch der Beitrag ist, entscheidet der Finanzausschuss mit Blick auf die Verabschiedung des Haushaltes. Nach aktuellen Berechnungen liegt der Beitrag im Jahr 2026 bei ungefähr 19 Euro pro Kammermitglied im Jahr; macht 1,60 Euro pro Monat.

Die Auswertung der angeschriebenen Einrichtungen zeigt folgendes Bild: Rund 49 % der Rückmeldungen stammen von stationären Einrichtungen der Langzeitpflege, etwa 31 % von ambulanten Diensten und rund 5 % von Kliniken. Die verbleibenden 15 % entfallen auf teilstationäre Einrichtungen, Bildungszentren, Zeitarbeitsfirmen, Hospize, Dialysezentren sowie weitere sonstige Arbeitgebende.


Pressekontakt
Leonie Podday
Telefon: 0211 822089-203
Mobil: 0162 1681 435
E-Mail: presse@pflegekammer-nrw.de

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