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Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in NRW
Hier beantworten wir Ihre Fragen.

Bei einem Anerkennungsverfahren geht es darum, bereits erworbene Berufsabschlüsse in einem anderen Land als gleichwertig anerkennen zu lassen – vor allem, wenn die Berufe gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. In vielen Ländern ist es üblich, dass Pflegekammern die Anerkennungsverfahren für und mit internationalen Pflegefachpersonen gestalten. In Nordrhein-Westfalen ist die Pflegekammer NRW noch nicht für diese Anerkennungsverfahren zuständig. Wir erhalten aber viele Anfragen zu diesem Thema und haben deshalb mehrere Infografiken zum Ablauf erstellt. Auch sind hier Links zusammengestellt, die zu den verschiedenen Zeitpunkten im Verfahren hilfreich sein können.

Recognition of foreign qualifications in NRW

A recognition procedure is about having already acquired professional qualifications recognized as equivalent in another country – especially if the profession must meet legal requirements. In many countries, it is common for nursing councils to organize the recognition procedure. In Northrhine-Westphalia, Nursing Council is not yet responsible for these recognition procedures. However, we receive many inquiries on this topic and have therefore created several infographics (see above). We have also compiled links that may be helpful at various stages of the procedure.

Hilfreiche Links

ℹ️​ Informationen des MAGS NRW zu Prüfung, ob zwischen der erworbenen (ausländischen) und der angestrebten (deutschen) Qualifikation Unterschiede bestehen.
ℹ️​ Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG) bei der Bezirksregierung Münster.
ℹ️​ Der Anerkennungs-Finder des BIBB informiert, wo und wie ein Abschluss anerkannt wird.
ℹ️​ Beratung durch die zentrale Servicestelle für Berufsanerkennung (ZSBA) für Personen die im Ausland leben. Hier hilft man mit dem passenden Referenzberuf, der Wahl einer Zielregion und mit der Zusammenstellung der Dokumente. Unverbindlich und in verschiedenen Sprachen möglich.
ℹ️​ Förderung für Personen mit geringem Einkommen: Eine Förderung des Anerkennungsverfahrens ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Förderung muss VOR dem Anerkennungsverfahren genehmigt sein.
ℹ️​ Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung (ZFE – NRW) hilft bei Fragen zu aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein Visum und der Vororganisation für Familiennachzug.

Zwischenbescheid

Wer einen sogenannten Defizitbescheid über unterschiede zur Ausbildung in Deutschland bekommen hat, kann das ausgleichen.

ℹ️​ Nachqualifizierung in einem Anpassungslehrgang.
ℹ️​ Bei der Organisation eines Anpassungslehrgangs hilft das IQ Netzwerk.
ℹ️​ Mentoring Programm zur Vorbereitung auf eine Kenntnisprüfung oder begleitend zu einer Anpassungsmaßnahme.
ℹ️​ Anbieter von Anpassungsmaßnahmen.
ℹ️​ Berufssprachkurse für Pflegefachpersonen / Sprachkurse im Ankerkennungsverfahren.
ℹ️​ Wegen einer Fachsprachprüfung bei der Pflegekammer NRW schreiben Sie bitte an bildung@pflegekammer-nrw.de.

Downloads

⬇️​ Anerkennungsverfahren in NRW [PDF-Datei]


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