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Unser Social-Media-Beitrag zu dem Thema:

Ein wichtiger Schritt ist geschafft: Alle Weiterbildungsstätten in Nordrhein-Westfalen haben ihre Unterlagen fristgerecht zum 29. August 2026 bei der Pflegekammer NRW eingereicht. Ein Großteil der Weiterbildungsstätten konnte bereits zugelassen werden. Die Prüfung der weiteren eingereichten Unterlagen läuft.

Die vergangenen Monate waren von einer intensiven Zusammenarbeit mit den Weiterbildungsstätten geprägt. Um das Anerkennungsverfahren bestmöglich zu begleiten, hat die Pflegekammer NRW Prozesse angepasst, zusätzliche Unterstützungsangebote geschaffen und zahlreiche Rückmeldungen aus der Praxis aufgenommen.

Besonders hervorzuheben ist das große Engagement der Verantwortlichen in den Weiterbildungsstätten. Sie haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Anforderungen innerhalb der vorgesehenen Fristen umzusetzen.

„Das Engagement der Weiterbildungsstätten verdient unsere ausdrückliche Anerkennung. Dass alle Unterlagen fristgerecht vorliegen und wir bereits die meisten Weiterbildungsstätten zulassen konnten, ist ein wichtiger Meilenstein.“, sagt Ricardo Cadima, Leitung Bildung der Pflegekammer NRW.

Mit dem Ende der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2026 übernimmt die Pflegekammer NRW die volle Verantwortung für die Anerkennung und Aufsicht im Bereich der pflegerischen Weiterbildungen. Ziel bleibt es, gemeinsam mit den Weiterbildungsstätten verlässliche Strukturen für qualitativ hochwertige pflegerische Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.

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