Interview WDR Sandra Postel bei der Kammerversammlung September 2024 in Münster
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Nach zwei Jahren Rechtsstreit: Gericht bestätigt Interviewäußerung der Kammerpräsidentin 
WDR-Beitrag löste Verfahren um Grenzen öffentlicher Kommunikation aus 
Gericht stellt klar: Spontane Medienauftritte sind anders zu bewerten als abgestimmte Kammerpositionen


Düsseldorf, 07. August 2026.
 Aus 18 Sekunden Fernsehen wurden fast zwei Jahre Gerichtsverfahren. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden: Die Klage gegen eine Interviewäußerung von Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW, bleibt ohne Erfolg. Das Gericht bewertet ihre Aussagen in einem TV-Interview als rechtmäßig (Az. 20 K 8179/24). 

Anlass für das Verfahren war ein WDR-Beitrag vom 5. September 2024, der am Rande einer Demonstration vor einer Sitzung der Kammerversammlung entstanden war. In dem kurzen Interview äußerte sich Sandra Postel zur damaligen Diskussion über die Zukunft der pflegerischen Selbstverwaltung und sagte, die Pflege werde ohne Selbstverwaltung „genauso stumm, wie wir vorher schon die letzten 50 Jahre waren“.  

Ein Kammerversammlungsmitglied und -Kritikerin sah darin eine unzulässige Zuspitzung und bemängelte, dass andere Positionen innerhalb der Pflegekammer NRW nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. 

Ein Interview ist kein Positionspapier 

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung nicht. Es stellte klar: Ein spontanes Fernsehinterview ist anders zu bewerten als eine ausführliche, von einer Institution selbst veröffentlichte Stellungnahme. 

Dabei berücksichtigte das Gericht auch, dass die Pflegekammer NRW keinen Einfluss darauf hatte, welche Ausschnitte der WDR aus dem Interview auswählt und wie der fertige Beitrag gestaltet wird. Entscheidend sei deshalb, welche Aussage die Präsidentin im ursprünglichen Zusammenhang getroffen habe. Die Formulierung zur „Stummheit“ bewertete das Gericht als zulässige Zuspitzung innerhalb einer öffentlichen Debatte über die Rolle der Pflegekammer. 

Zudem habe der WDR-Beitrag nicht nur die Perspektive der Kammerpräsidentin gezeigt, sondern auch Stimmen von Demonstrierenden und Kritiker*innen der Pflegekammer NRW aufgegriffen. Eine Verpflichtung, in einem kurzen Fernsehbeitrag die gesamte Vielfalt unterschiedlicher Positionen innerhalb einer Mitgliedschaft darzustellen, bestehe daher nicht.  

Institution hat keinen Einfluss auf journalistische Gestaltung 

Für die Pflegekammer NRW schafft die Entscheidung Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen eine Interessenvertretung in öffentlichen Debatten Stellung beziehen kann. Auch spontane Medienformate sind Teil gesellschaftlicher Kommunikation und können nicht nach denselben Maßstäben bewertet werden wie ausführliche schriftliche Veröffentlichungen. 

„Wenige Sekunden im Fernsehen können keine vollständige Debatte abbilden, aber sie können eine wichtige Diskussion anstoßen“, erklärt Sandra Postel. „Entscheidend ist, dass Aussagen im Zusammenhang bewertet werden. Die Gestaltung eines Medienbeitrags liegt in journalistischer Verantwortung – gleichzeitig müssen wir als Interessenvertretung unsere Perspektive in öffentliche Debatten einbringen.“ Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Die dazugehörige Pressemitteilung als Download finden Sie hier.


Pressekontakt
Katrin Simoneit
Telefon: 0211 873998-509
E-Mail: presse@pflegekammer-nrw.de

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