Kampagne zeigt überspitzt, wie Pflegefachpersonen im Arbeitsalltag zu Putzkräften, Kellner*innen oder Transportkräften gemacht werden
Pflegefachpersonen können fachfremde Tätigkeiten vertraulich und anonym bei der Pflegekammer NRW melden
Berufsordnung gibt der Pflegekammer NRW erstmals verbindliche Möglichkeiten, gegen Berufsrechtsverletzungen vorzugehen
Düsseldorf, 2. September 2026. Essen ausgeben, Transporte übernehmen, Schränke auswaschen – Pflegefachpersonen werden im Arbeitsalltag immer wieder für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht zu ihrem beruflichen Auftrag gehören. Mit der Kampagne #nichtdeinjob macht die Pflegekammer NRW auf diesen Missstand aufmerksam. Die Resonanz ist groß: In den ersten Wochen wurden über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Pflegekammer NRW rund 16 Millionen Menschen erreicht.
„Dass #nichtdeinjob in so kurzer Zeit so viele Menschen erreicht, zeigt, wie groß das Interesse an diesem Thema ist und dass unser Berufsrecht im Arbeitsalltag ankommt“, sagt Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW. „Pflegefachpersonen übernehmen fachliche Verantwortung für die Versorgung von Menschen. Wenn sie dauerhaft für Tätigkeiten eingesetzt werden, die nicht zu diesem beruflichen Auftrag gehören, müssen wir das ernst nehmen.“
Die Kampagnenmotive zeigen überspitzt, wie Pflegefachpersonen durch solche fachfremden Aufgaben zu Putzkräften, Kellner*innen oder Transportkräften werden. Unter nichtdeinjob.de finden Pflegefachpersonen Informationen zur Kampagne und Hinweise dazu, wie sie fachfremde Tätigkeiten erkennen, dokumentieren und sich an die Pflegekammer NRW wenden können.
Was passiert, wenn Pflegefachpersonen einen Fall melden?
Eine wichtige Grundlage für das Vorgehen der Pflegekammer NRW ist die Berufsordnung, die 2025 erstmals in Kraft getreten ist. Sie definiert die beruflichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Pflegefachpersonen und gibt der Pflegekammer erstmals einen verbindlichen berufsrechtlichen Rahmen, um bei Verstößen tätig zu werden.
Pflegefachpersonen können sich bei möglichen Berufsrechtsverletzungen vertraulich und anonym an
berufsvergehen@pflegekammer-nrw.de wenden. In einem Beratungsgespräch wird zunächst geklärt, was konkret passiert ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Entscheidet sich die betroffene Person für ein weiteres Vorgehen, kann die Pflegekammer NRW in drei Schritten tätig werden:
1. Austausch mit dem Arbeitgebenden
Zunächst sucht die Pflegekammer das Gespräch mit dem Arbeitgebenden. Sie weist auf den möglichen Verstoß hin und versucht, gemeinsam eine Veränderung der Situation zu erreichen.
2. Einschaltung der Krankenhausaufsicht
Führt der Austausch nicht zum Erfolg und können die Vorwürfe nicht entkräftet werden, schaltet die Pflegekammer die zuständige Krankenhausaufsicht ein.
3. Prüfung eines berufsrechtlichen Verfahrens
Bleibt auch dieser Schritt ohne Wirkung, prüft die Pflegekammer NRW die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens gegen die verantwortliche vorgesetzte Pflegefachperson. Werden systematische Anordnungen fachfremder Tätigkeiten nachgewiesen, können berufsrechtliche Konsequenzen folgen.
„#nichtdeinjob ist kein Appell, sondern die Konsequenz aus geltendem Berufsrecht“, so Postel abschließend. „Pflegefachpersonen haben eine klare berufliche Verantwortung. Wir setzen uns dafür ein, dass sie diese Verantwortung auch wahrnehmen können.“
Weitere Informationen zur Kampagne und zu den Unterstützungsmöglichkeiten der Pflegekammer NRW gibt es unter nichtdeinjob.de.
Die dazugehörige Pressemitteilung als Download finden Sie hier.
Pressekontakt
Katrin Simoneit
Telefon: 0211 873998-509
E-Mail: presse@pflegekammer-nrw.de