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Ziele und Aufgaben einer Pflegekammer

Das Hauptziel einer Kammer für Pflegeberufe ist die Sicherstellung einer sachgerechten professionellen Pflege für Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse.
Die Förderung des gesundheitlichen Wohls der Bevölkerung ist eine hoheitliche Aufgabe. Zur Sicherstellung kann der Staat diese Aufgabe an eine parteipolitisch- und interessenunabhängige Kammer delegieren.



  Die Ziele im Einzelnen sind:

- Förderung der Qualitätssicherung in der Pflege,
- Nutzung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse,
- Erhöhung der Transparenz im Berufsgeschehen,
- Förderung der Identifizierung der Kammermitglieder mit ihrem Beruf,
- Leistungsdarstellung der Pflegeberufe in unserer Gesellschaft.


Kammern haben die Aufgabe im Rahmen des Gesetzes die beruflichen Belange ihrer Angehörigen unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit wahrzunehmen.


Dadurch ergeben sich folgende Aufgaben einer Pflegekammer:

1.  Verankerung und Durchsetzung einer einheitlichen Berufsethik und     Berufsordnung,
2.  Registrierung aller Angehörigen der Pflegeberufe sowie Vergabe von     Lizenzen,
3.  Förderung, Überwachung und Anerkennung der beruflichen Fort- und     Weiterbildung, Abnahme von Prüfungen,
4.  Regelung der Gutachtertätigkeit und Benennung von Sachverständigen,
5.  Schiedstellentätigkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der     Berufsausübung zwischen den Mitgliedern oder diesen und Dritten     ergeben,
6.  Disziplinierung und Sanktionierung bei Missachtung der Berufsethik und        der Berufsordnung,
7.  Information der Kammermitglieder,
8.  Erhebung und Auswertung berufsrelevanter Daten,
9.  Beratung des Gesetzgebers, Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren und     Kooperation mit der öffentlichen Verwaltung,
10.Kooperation und Kontaktpflege mit anderen nationalen und     internationalen Institutionen im Gesundheitsdienst.




Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in NRW gem. e. V.

erstellt am 30.10.2003